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Passerelle (Bildung)

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Begriff

Die Passerelle ist in der Schweiz eine Ergänzungsprüfung zur Berufsmatura und berechtigt zur Aufnahme an einer universitären Hochschule (Universität oder ETH) in der Schweiz. Universitäten im Ausland können die Prüfung auf freiwilliger Basis anerkennen, sind also nicht dazu verpflichtet. Die Vorbereitung auf die Passerelleprüfung kann entweder im Selbststudium oder an einer Schule mit entsprechendem Angebot durchgeführt werden (siehe Weblinks). Im Frühjahr 2005 fand erstmals eine Passerelleprüfung statt.

Rechtliche Grundlagen

Als Grundlage für die Passerelle hat der Bundesrat im Jahr 2003 die "Verordnung über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen" erlassen. [1]

Fächer und Bewertung

Die Passerelleprüfung wird in folgenden Fächern abgelegt.

  • erste Landessprache
  • zweite Landessprache (Deutsch, Französisch oder Italienisch) oder Englisch
  • Mathematik
  • Bereich Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte, Geografie, Wirtschaft und Recht)

Mit Ausnahme der zweiten Landessprache werden alle Prüfungen schriftlich abgenommen. Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden auf halbe Noten genau angegeben (1 = schlechteste, 6 = beste, unter 4 = ungenügend). Alle fünf Noten haben das gleiche Gewicht und werden zu einer Gesamtpunktzahl aufaddiert. Zum Bestehen der Prüfung müssen mindestens 20 Punkte erreicht werden.

Die Prüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Fächer, in denen beim ersten Versuch mindestens eine 5 erreicht wurde, müssen nicht wiederholt werden.