Marktschranke
Marktschranken (Marktbarrieren) hindern Konkurrenten am Marktein- bzw. -austritt. Sie stellen Wettbewerbsvorteile für bereits im Markt aktive Unternehmen dar, da sie potenzielle neue Konkurrenten vom Marktzutritt abhalten. Kritiker wenden ein, dass Marktbarrieren alle Wettbewerber einer Branche schützen, Wettbewerbsvorteile aber unternehmensspezifisch seien.
Es lassen sich vier Arten von Marktschranken unterscheiden: Markteintrittsschranken (verhindern den Zutritt potenzieller Anbieter), Marktaustrittsschranken (verhindern den Austritt aktueller Anbieter), staatliche Marktschranken und Mobilitätsbarrieren (verhindern den Wechsel in andere Teilmärkte). Darüber hinaus können Märkte keine Marktschranken aufweisen; diese werden als angreifbare Märkte (Contestable Markets bezeichnet).
Arten von Marktschranken
Markteintrittsschranken
Man unterscheidet zwischen:
- Strukturelle Markteintrittsbarrieren
- Betriebsgrößenersparnisse
- Skalenerträge (Economies of Scale)
- Verbundvorteile (Economies of Scope)
- Dichtevorteile (Economis of Density)
- absolute Kostenvorteile
- Überlegene Produktionsmethoden
- Vorteile in der Beschaffung von Produktionsfaktoren
- Vorteile in der Liquiditätsbeschaffung
- Differenzierungsvorteile
- Käuferpräferenzen
- Überlegenes Design
- Vertriebskanäle
- Betriebsgrößenersparnisse
- Eintrittssperrende Verhaltensweisen
- Limit Pricing bei Betriebsgrößenersparnissen
- Limit Pricing bei absoluten Kostenvorteilen
- Limit Pricing bei Differenzierungsvorteilen
- Strategische Markteintrittsbarrieren
- Vergeltungsandrohung
- Vor Markteintritt (Signaling-, Commitment-Ansatz)
- Während des Markteintritts (Reputation-Ansatz)
- Abschreckungsmaßnahmen (Raising Rival's Costs)
- Vergeltungsandrohung
- Hohe Marktaustrittsbarrieren
Neben strukturellen Markteintrittsbarrieren (Betriebsgrößenersparnisse, absolute Kostenvorteile, Differenzierungsvorteile) sind eintrittssperrende Verhaltensweisen (Limit Pricing), strategische Marktschranken und Marktaustrittsbarrieren zu unterscheiden. Das Limit Pricing ist abhängig vom Vorliegen spezifischer struktureller Markteintrittsbarrieren. Bei Betriebsgrößenersparnissen (Skalenerträge, Verbundvorteile, Dichtevorteile) ergibt sich der eintrittssperrende Preis dort, wo die dem Newcomer verbleibende Restnachfrage nicht kostendeckend ist; bei absoluten Kostenvorteilen ist der Preis so zu setzen, dass die Durchschnittskostenkurve potenzieller Newcomer immer oberhalb der Etablierten liegt; bei Differenzierungsvorteilen ist die Preis-Absatz-Funktion des Newcomers derart, dass dieser die Etablierten generell unterbieten muss.
Marktaustrittsschranken
Man unterscheidet zwischen:
- Versunkene Kosten (sunk costs): Aufgrund einer hohen bereits geleisteten Investition (Kapitalbindung) kann der Markt nicht ohne erhebliche Verluste (der bereits geleisteten Investition) wieder verlassen werden. Die teuren UMTS-Lizenzen oder hochspezielle Fertigungsstraßen, die sonst niemand verwenden kann, sind Beispiele für versunkene Kosten.
- Strategische Wechselbeziehungen (strategische Gruppen)
- Emotionale Barrieren
- Administrative und soziale Restriktionen
- Imageverlust: z.B. wenn ein Produkt der Firma ein Flop ist und sie deshalb aus der Produktion dieses Produktes zurückziehen will, so kann dies zu einen Imageverlust für die gesamte Produktpalette führen.
- Staatl. Interventionen: z.B. Investitionsbeihilfen oder Unterstützungen, die an best. Bedingungen gekoppelt sind.
Eine Folge von Austrittsbarrieren ist oft ein ruinöser Verdrängungswettbewerb, da keines der Unternehmen sich einen Marktaustritt leisten kann und versucht, die anderen aus dem Markt zu drängen.
Marktaustrittsschranken können auch Marktzutrittsschranken darstellen, da sie eine auf schnelle Gewinnabschöpfung zielende Hit-and-Run-Strategie verhindern.
Staatliche Marktschranken
Zusätzlich zu den genannten können staatliche Eingriffe in Märkte wie Konzessionen oder Subventionen zu einem eingeschränkten Marktzugang führen.
Mobilitätsbarrieren
Fehlen von Marktschranken
Einen Markt, in dem keine Schranken vorliegen, d. h. in dem es einen ungehinderten Zutritt und Austritt gibt, bezeichnet man als bestreitbaren Markt (contestable market).