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Die spezifischen Verpflichtungen der WTO-Staaten sind als eigene Länderlisten Teil des GATS. In den einzelnen "Kästchen" wird nach den verschiendenen Erbringungsarten der Dienstleistungen ("Modes 1" bis "4") unterschieden
Beispiel einer Länderliste
Beschränkung des Marktzugangs
(Bestimmungen, Beschränkungen und Bedingungen)
Beschränkung der Inländerbehandlung
(Bedingungen und Qualifikationen)
Horizontale (allgemeine) Verpflichtungen
Keine (Beschränkung)
Keine Bindung (durch das GATS-Abkommen)
Ausländische Beteiligung von max. 49%
Status quo (keine Liberalisierungszugeständnisse, aber auch keine neuen Hemmnisse erlaubt)