Zum Inhalt springen

Länderliste eines GATS-Mitgliedes

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 19. März 2003 um 10:41 Uhr durch Nerd (Diskussion | Beiträge) (hängt mir jm eine Spalte in die tabelle dazu?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die spezifischen Verpflichtungen der GATS-Staaten sind als eigene Länderlisten Teil des GATS:

Erklärung der Erbringungsarten:
  • grenzüberschreitende Erbringung
  • Inanspruchnahme im Ausland
  • geschäftliche Anwesenheit (Niederlassung)
  • Anwesenheit natürlicher Personen
Beispiel einer Länderliste

Beschränkung des Marktzugangs (Bestimmungen, Beschränkungen und Bedingungen)

Beschränkung der Inländerbehandlung (Bedingungen und Qualifikationen)

Horizontale (allgemeine) Verpflichtungen

  • Keine (Beschränkung)
  • Keine Bindung (durch das GATS-Abkommen)
  • Ausländische Beteiligung von max. 49%
  • Status quo (keine Liberalisierungszugeständnisse, aber auch keine neuen Hemmnisse erlaubt)
  • Keine
  • Keine
  • Zustimmungspflicht bei Beteiligungen über 25%
  • Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr

Sektorale Verpflichtungen z.B.: Baudienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen,...

  • Niederlassung erforderlich
  • Keine (Beschränkung)
  • 30% des Führungspersonals aus dem Inland
  • Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr
  • Keine Beschränkung für Transportversicherung; Status quo für alle anderen Versicherungsdienstleister
  • Keine
  • Keine
  • Status quo: außer Schlüsselpersonal unter 1 Jahr