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Naturräumliche Großregionen Deutschlands

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Naturräumliche Großregionen 1. Ordnung (dunkelrot), 2. Ordnung (orange) und Haupteinheitengruppen nach dem System des BfN (dunkelblau)

Eine Gliederung Deutschlands in Naturräumliche Großregionen, Haupteinheiten und Untereinheiten berücksichtigt in erster Linie geomorphologische, geologische, hydrologische, biogeographische und bodenkundliche Kriterien, um die Landschaft in größere einheitliche Gebiete aufzuteilen. Politische Grenzen spielen dabei, abgesehen von den nationalen Außengrenzen, keine Rolle.

Neben der naturräumlichen Aufteilung gibt es inzwischen auch von offizieller Seite eine Aufteilung in sogenannte Landschaftsräume, die sich stärker an der Nutzung der Regionen durch den Menschen richtet und entsprechend z.T. deutlich andere Grenzen zieht.

Grundlagen durch die Bundesanstalt für Landeskunde

Die naturräumliche Gliederung Deutschlands, wie sie heute sowohl vom Bundesamt für Naturschutz als auch von den meisten Landesinstituten benutzt wird, basiert in der Hauptsache auf den Arbeiten des Handbuchs der naturräumlichen Gliederung Deutschlands der Jahre 1953 bis 1962. Dieses teilte das heutige Bundesgebiet (damals: BRD und DDR) in 90 sogenannte Haupteinheitengruppen mit zweistelligen Kennziffern ein, die wiederum in bis zu 10 Haupteinheiten (dreistellig) aufgespalten wurden. In der zum Handbuch gehörigen Kartierung im Maßstab 1:1.000.000. wurden die Haupteinheiten nochmals in übergeordnete Großregionen zusammengefasst.[1]

Im Ergebnis entstand eine Gliederung Deutschlands in fünf naturräumliche Großregionen (Großlandschaften) 1. Ordnung, die sich in insgesamt 18 Großregionen 2. Ordnung aufspalten. Die Haupteinheitengruppen stellen darin in der Hauptsache Großregionen 3. Ordnung dar[2], die Haupteinheiten Regionen 4. Ordnung. Manche Großregionen 2. Ordnung enthalten nur eine Haupteinheitengruppe (Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet, Harz, Thüringer Becken, Südliches Alpenvorland), andere fassen namentlich bekannte Großlandschaften zusammen (Rheinisches Schiefergebirge, Südwestdeutsches Stufenland), wieder andere gruppieren völlig neu.

In den bis in die 1990er Jahre gehenden Nachfolgearbeiten in Einzelblättern 1:200.000, die der Erarbeitung von Regionen 5. und niedrigerer Ordnung (Nachkommastellen hinter der dreistelligen Haupteinheitenkennzahl) dienten, stellte sich heraus, dass einige Grenzen der Großregionen 2. und 3. Ordnung korrigiert werden mussten und in Einzelfällen damit nicht mehr mit den Grenzen der Haupteinheitengruppen kompatibel waren.[3] Dieses spielt indes in der dem dekadischen System folgenden Nummerierung, die ja erst ab der 3. Ordnung beginnt, keine Rolle.

Neuordnung durch das BfN

In den Jahren 1992 bis 1994 überarbeiteten Axel Ssymank et al im Auftrage des BfN die Haupteinheitengruppen 01-90. Hierbei blieben diese meisten in ihren Grenzen erhalten, indes wurden im Einzelfalle 2 bis 4 Haupteinheitengruppen nach Handbuch zusammengefasst, während in Nord- und Ostsee eine alte Gruppe in vier neue aufgespalten wurde.

Die Nummerierung der neuen Einheiten D01 bis D73 erfolgte völlig neu von Norden nach Süden und nicht, wie im Handbuch, in umgekehrter Richtung. Daher ist sie nicht mit der Nummerierung der Haupteinheiten und Untereinheiten kompatibel, weshalb sie sich in den Landesämtern nicht durchgesetzt hat. Sogar das BfN selber folgt in der Systematik seiner Landschaftssteckbriefe weitgehend der – älteren – Systematik des Handbuchs.[4]

Die Naturräume fasst Ssymiak zu 8 sogenannten Großlandschaften zusammen, die etwas weniger fein untergliedern als die Großregionen 2. Ordnung der Bundesanstalt für Landeskunde. Einzige Diskrepanz zwischen beiden Systemen ist die Aufspaltung des Norddeutschen Tieflandes in einen Ost- und einen Westteil, was mit der klimatischen Aufteilung in atlantisch und kontinental begründet wird. Die Grenze wird willkürlich unmittelbar östlich der Einheiten D22, D24, D28, D31 und D33 gezogen.
In der Literatur werden diese Großlandschaften bislang nicht zitiert.

Landschaftssteckbriefe des BfN

Das BfN hat auch bundesweit eine Untergliederung in sogenannte Landschaften in Auftrag gegeben, für die je sogenannte Landschaftssteckbriefe erstellt wurden. Diese dienten in erster Linie einer Bestandsaufnahme über Schutzgebiete und Landnutzung und stellen keine naturräumliche Gliederung dar. Sie wurden auch mit relativ geringem Aufwand erstellt; insbesondere wurden Landschaften nur in seltenen Fällen vor Ort analysiert, sondern in der Hauptsache durch Satellitenbilder und vorhandene Listen beurteilt. Zusätzlich werden einzelne Infos aus den Einzelblättern 1:200.000 zusammengefasst, so diese existieren.

Die Landschaftssteckbriefe haben fünfstellige Kennziffern, deren erste drei meistens der naturräumlichen Haupteinheit nach dem Handbuch entsprechen; Ballungsräume werden davon getrennt sortiert.[5]

Liste der Großregionen 1. bis 3. Ordnung

Die Haupteinheitengruppen, die mehr oder weniger Großregionen 3. Ordnung[2] entsprechen, werden nachfolgend Großregionen 2. Ordnung und diese wiederum Großregionen 1. Ordnung zugeordnet. Diese Unterteilung entstammt in der Hauptsache der bereits für das Handbuch verantwortlichen ehemaligen Bundesanstalt für Landeskunde und wurde von dieser in den Jahren bis 1969 noch verändert mit der Folge, dass einige wenige Haupteinheitengruppen geteilt werden.[6] In Sachsen entspricht die Aufteilung der neueren Gliederung Naturräume in Sachsen.

Zur besseren Übersicht werden die Großregionen 1. und 2. Ordnung von Norden nach Süden, in zweiter Linie von Westen nach Osten geordnet aufgeführt. Innerhalb einer Region 2. Ordnung folgt die Listung dann den vorangestellten Nummern nach BfN, eine Ebene tiefer erfolgt gegebenenfalls eine Aufteilung in Haupteinheitengruppen nach dem Handbuch (in Klammern hintenan gestellt).

Zur besseren Orientierung stehen rechts der Listen Ausschnittskarten, die alle im selben Maßstab gehalten sind.

Nord- und Ostsee

Nordsee

Ostsee

Marschen[7]


Mecklenburgisch-Vorpommersches Küstengebiet

Norddeutsche Seenplatte[7]


Zentrales Norddeutsches Tiefland[7]


Lössbörden[7]


Niedersächsisch-Hessisches Bergland[7]

Harz

Thüringer Becken

Östliche Mittelgebirge[7]



Oberrheinisches Tiefland

Nördliches Alpenvorland

Südliches Alpenvorland

Einzelnachweise

  1. E. Meynen und J. Schmithüsen: Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands – Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen/Bad Godesberg 1953-1962 (9 Lieferungen in 8 Büchern, aktualisierte Karte 1:1.000.000 mit Haupteinheiten 1960)
  2. a b Indes fassen die Großregionen 3. Ordnung z.T. mehrere Gruppen zusammen.
  3. Aufteilung seit 1969, wie sie noch bis zur Auflösung der Bundesanstalt Anfang der 1990er Jahre publiziert wurde.
  4. Biogeografische Regionen und naturräumliche Deutschlands (PDF, 216 kB) nach Ssymiak (1994), Übersicht und Kommentar; Bundesamt für Naturschutz. Achtung: Im Dokument wird fälschlicherweise der Begriff Haupteinheiten verwendet!
  5. Landschaftssteckbriefe des Bundesamtes für Naturschutz (Hinweise)
  6. Aufteilung seit 1969, wie sie noch bis zur Auflösung der Bundesanstalt Anfang der 1990er Jahre publiziert wurde.
  7. a b c d e f Genauer Name der Großregion 2. Ordnung unbekannt!
  8. Das Oberpfälzisch-Obermainische Hügelland wird in jüngerer Zeit auch als eigene Großregion 2. Ordnung aufgefasst!

Siehe auch

Literatur

  • Emil Meynen, Josef Schmithüsen: Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen/Bad Godesberg 1953–1962 (9 Lieferungen in 8 Büchern, aktualisierte Karte 1:1.000.000 mit Haupteinheiten 1960).
  • A. Ssymank: Neue Anforderungen im europäischen Naturschutz. Das Schutzgebietssystem Natura 2000 und die "FFH-Richtlinie der EU". – Zeitschrift „Natur und Landschaft“ Jg. 69. 1994, Heft 9: S. 395-406. Bonn-Bad Godesberg. ISSN 0028-0615