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Steinkreuz

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Steinkreuz in der Oberpfalz

Zu den ältesten Flurdenkmälern zählen Steinkreuze. Es sind meist 80 bis 120 Zentimeter hohe und 40 bis 60 Zentimeter breite, klobige Kreuze, die fast immer aus einem Block - meist Granit - gemeißelt wurden. Man findet diese geheimnisvollumwitterten Denkmäler entlang von alten Straßen und Wegkreuzungen, an Bäumen und Waldrändern, auf Anhöhen oder auf Gemeinde- und alten Herrschaftsgrenzen. Besonders in der Oberpfalz sind sie öfters zu finden.

Leider sind viele dieser steinernen Zeugen einer vergangenen Zeit durch Unachtsamkeit, Unwissenheit oder mutwillige Zerstörung verschwunden. Wie Rainer H.Schmeissner in seiner 1977 erschienenen Monografie "Steinkreuze in der Oberpfalz" schreibt, gibt es heute noch über 300 von ihnen allein in der Oberpfalz. 400 Exemplare waren es hier noch um die Jahrhundertwende, das sind fast doppelt so viele wie in Nieder- und Oberbayern zusammen.

Oft sind diese grob behauenen Kreuze schon in einem stark verwitterten Zustand. An manchen ist eine Zeichnung eingeritzt, nur selten haben sie aber eine Inschrift. Dieses schmucklose Aussehen mag wohl auch ein Grund dafür sein, dass sie die Phantasie der Menschen schon immer beflügelten. Etwas Geheimnisvolles scheint viele dieser Kreuze zu umgeben. Die alteingesessene Bevölkerung weiß über die meisten dieser Flurdenkmäler noch manch schauerliche Geschichte oder Sage zu erzählen.

Im Volksmund haben die Steinkreuze mehrere Bezeichnungen. Entlang des Böhmerwaldes nennt man sie "Hussitenkreuze" und in der nördlichen Oberpfalz sind es die "Schwedenkreuze". In mehreren Sagen ist die Rede davon, dass unter diesen Denkmälern Schweden begraben liegen. Die meisten dieser Kreuze entstanden jedoch schon lange vor dem 30jährigen Krieg. Andere Bezeichnungen heißen "Sühnekreuze", "Pestkreuze" und "Franzosenkreuze".

Sühneverträge

Der wahre Aufstellungsgrund ist nur von den wenigsten Steinkreuzen bekannt. Bei den meisten fehlt jeglicher Hinweis auf ihre Bedeutung. Sicher ist nur, dass die meisten zwischen den Jahren 1400 und 1650 aufgestellt wurden. Einige wenige von ihnen stehen im Zusammenhang mit Totschlagsdelikten. Wurde jemand im Streit oder anderweitig ohne Absicht getötet, musste der Schuldige mit der Familie des Opfers einig werden. Es wurden zwischen beiden privatrechtliche Sühneverträge abgeschlossen.

Ab 1300 soll es deshalb üblich gewesen sein, am Tatort oder dort wo es die Angehörigen wünschten, ein steinernes "Sühnekreuz" aufzustellen. Es sind jedoch nur wenige Oberpfälzer Sühneverträge erhalten geblieben, die mit der Setzung eines Sühnekreuzes in Verbindung gebracht werden können. Diesem privatem Rechtsbrauch wurde durch das Strafrechtsbuch Kaiser Karl V., der "Constitutio Criminalis Carplina" im Jahre 1532 ein Ende gesetzt. Von da an wurde die Bestrafung von der weltlichen Obrigkeit vorgenommen.

Flurdenkmalforscher glauben, dass es falsch wäre, von den Steinkreuzen generell als "Sühnekreuzen" zu reden. Ihrer Meinung nach haben die Mehrzahl der Kreuze religiösen Gedenkcharakter. Man glaubt aber auch, dass einige als Grenzzeichen, Richtungsweiser, Freisteine, Pestkreuze oder als Gerichtskreuze dienten. Über interessante und merkwürdige Zusammenhänge zwischen Steinkreuzen und anderen weltlichen und kirchlichen Denkmälern schreibt Karl Bedal in einer 1986 erschienen Schrift. Trotz verschiedener Meinungen und intensiver archivalischer Forschungen umgibt diese groben und massigen Kreuze aber immer noch ein Hauch des Geheimnisvollen und Rätselhaften.

Siehe auch: Keltenkreuz

Literatur

  • Schmeissner, Rainer H. / Steinkreuze in der Oberpfalz, 1977
  • Bedal, Karl; Rätselhaftes, versunken, vergessen, unsichtbar. Doch genau vermessen, Hof 1986