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Fraktion (Politik)

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Media:Beispiel.oggMedia:Beispiel.oggMedia:Beispiel.oggAls Fraktion (in Österreich: Klub) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament oder anderen politischen Gremien, wie z. B. einem Gemeinderat.Das brauch ich auch für Politik.

Deutschland

Fraktionen gibt es in fast allen parlamentarischen Vertretungen (z. B. Bundestag, Landesparlamente, Landschaftsverbände, Kreistage, Stadträten oder -vertretungen). Sie erhalten in Deutschland einen besonderen Status, der mit zusätzlichen parlamentarischen Rechten gemäß der Geschäftsordnung verbunden ist; hinzu kommt noch, dass Fraktionen meist finanzielle Zuwendungen für ihre Arbeit erhalten. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionsstatus erhält, ist eine Mindestzahl von Abgeordneten bzw. Mitgliedern vorgeschrieben (oft 5 % der Abgeordneten), weil die Aufgabe der Fraktion in der Koordinierung der Arbeit der ihr angehörenden Mitglieder liegt und diese Aufgabe erst bei einer gewissen Mindestanzahl von Abgeordneten anfällt. Diese gehören in der Regel einer Partei an, es können sich aber auch Abgeordnete verschiedener Parteien zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner unabhängiger Abgeordneter als Hospitanten möglich. Geleitet wird eine Fraktion in der Regel von einem Vorsitzenden. Die Grünen haben jedoch in der Regel eine Doppelspitze. Siehe dazu auch den Artikel Fraktion (Bundestag).

Grundlage für eine effiziente Arbeit von Fraktionen ist die Fraktionsdisziplin. Bei vielen Fraktionen stellt sich diese oft als Fraktionszwang dar, d. h. die Mitglieder müssen nach vorher getroffenen Abmachungen abstimmen, obwohl dies eigentlich dem im Grundgesetz verankerten freien Mandat der Abgeordneten widerspricht.

Bei fraktionsschädigendem Verhalten kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, was jedoch gerichtlich nachprüfbar ist. Der gewählte Mandatar bleibt dann als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament. Ein Parteiauschluss eines Abgeordneten hat nicht automatisch einen Ausschluss aus der Fraktion zur Folge.

Im deutschen Bundestag existiert zusätzlich zum Fraktionsstatus auch der Status als Gruppe für Abgeordnetenzusammenschlüsse unterhalb der Fraktionsstärke, welche jedoch der Anerkennung des Bundestags bedarf (§ 10 IV GO BT).

Geschäftsordnung des Bundestags

Österreich

Sowohl im österreichischen Nationalrat als auch bei den Landtagen der einzelnen Bundesländer heißen die Fraktionen "Klub" und werden von Klubobmännern geführt.

Schweiz

Im schweizerischen Parlament bilden mindestens fünf Abgeordnete eine Fraktion, wobei deren Mitglieder auch verschiedenen Kammern (National- bzw. Ständerat) angehören können. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, Mitglieder in die Kommissionen zu entsenden. Für den Parlamentsbetrieb sind die Fraktionen und nicht etwa die politischen Parteien maßgebend, die nirgends in den Parlamentsgesetzen vorkommen.

Aufgrund der starken Zersplitterung der schweizerischen Parteienlandschaft mit zahlreichen Kleinstparteien schließen sich deren Abgeordnete traditionell zu Fraktionen als reinen Zweckbündnissen zusammen oder sie suchen Anschluss bei größeren Parteien.

Fraktionszwang ist in der Schweiz untersagt und kann auch de facto nur wenig effizient ausgeübt werden. Die Mitglieder der Fraktionen - vor allem derjenigen, die in der Mitte des politischen Spektrums stehen - machen von diesem Recht regen Gebrauch. Dies wird durch zwei Faktoren begünstigt:

  • Es gibt keine scharfe Trennung zwischen Regierung und Opposition, da alle Parteien von Fall zu Fall, je nach anstehender Sachentscheidung, sich für oder gegen den Standpunkt der Regierung entscheiden.
  • Das Wahlsystem mit Wahllisten, auf denen die Wähler nach Gutdünken Kandidaten streichen oder sie doppelt aufführen (Kumulieren) bzw. auch Kandidaten von anderen Parteien durch Panaschieren auszeichnen können, führt dazu, dass die schließlich gewählten Abgeordneten über einen starken Rückhalt bei den Wählern verfügen und deshalb weniger von der Gnade ihrer Partei abhängen.