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Bahnversicherungsanstalt

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Die Ursprünge der Bahnversicherungsanstalt (BahnVA) - mit Sitz in Frankfurt am Main - liegen in den Versorgungskassen für die Werkstätten- und Betriebsarbeiter der Eisenbahn.

Seit 1891 existierte die Pensionskasse für die Arbeiter der Preußischen Staatseisenbahnverwaltung, die in zwei Abteilungen aufgeteilt war:

  • Abt. A: für die gesetzliche Alters- und Invaliditätsversicherung
  • Abt. B: für zusätzliche Rentenleistungen (an Hinterbliebene, Sterbegeld usw.)

Am 1. Januar 1935 wurde mit der Reichsbahnversicherungsanstalt ein einheitlicher Rentenversicherungsträger für alle Reichsbahn-Arbeiter geschaffen, der nach dem zweiten Weltkrieg als Bundesbahn-Versicherungsanstalt firmierte. Mit der Errichtung der Deutschen Bahn AG zum 1. Januar 1994 wurde die bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bahnversicherungsanstalt umbenannt.

Zuständigkeit

Die BahnVA ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgung für die Arbeiter und Angestellten der Deutschen Bahn AG und deren ausgegliederter Unternehmen sowie dem Bundeseisenbahnvermögen.

Außerdem ist sie für die Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Länder Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zuständig.

Für die Rentenversicherung der Angestellten ist kraft Gesetzes die BfA zuständig, da die BahnVA (wie die LVAen) ein Träger der Arbeiterrentenversicherung ist, jedoch führt die BahnVA diese im Auftrag der BfA durch.

Organisationsreform in der Rentenversicherung

Im Rahmen der Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung, die zum 1. Oktober 2005 in Kraft tritt, werden die Rentenversicherungsträger unter dem neuen Namen Deutsche Rentenversicherung firmieren.

Außerdem wird auf Bundesebene die Zahl der Träger verringert, in dem die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger zur neuen Deutschen Rentenversicherung Bund und die Bundesknappschaft, die Bahnversicherungsanstalt sowie die Seekasse zur neuen Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See fusionieren.

Die einzelnen Landesversicherungsanstalten werden zu Regionalträgern und firmieren dann unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung und dem bisherigen Regionalnamen, z.B. also Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Es wird erwartet, dass durch die Organisationsreform auch einige der 22 Regionalträger fusionieren.

Näheres zur Organisationsreform findet sich hier: