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Trennungsprinzip (Zivilrecht)

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Das Trennungsprinzip ist ein Begriff der Rechtswissenschaft. Es besagt, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft voneinander zu trennen sind. Dies bedeutet, dass z.B. Kaufvertrag und Übereignung zwei verschiedene Dinge sind. Das Trennungsprinzip ist die Grundlage des Abstraktionsprinzips.