Zum Inhalt springen

BOS-Funk

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. September 2005 um 20:16 Uhr durch Saerdnaer (Diskussion | Beiträge) (Kanäle: Verlinkung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der BOS-Funk in Deutschland ist Sprechfunk, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verwendet wird, und ist in Deutschland in der zuletzt 2000 durch das Bundesinnenministerium erlassenen BOS-Funkrichtlinie reglementiert.

BOS-Funkrichtlinie

Ziel der Reglementierung ist es, einen sicheren und störungsfreien Funkbetrieb aller Bedarfsträger der BOS zu gewährleisten. Hierzu werden den Bedarfsträgern

  • Polizeien des Bundes
  • Polizeien der Länder
  • Bundesanstalt THW
  • Bundeszollverwaltung
  • öffentliche Feuerwehren sowie staatlich anerkannte Werkfeuerwehren
  • Katastrophenschutzbehörden sowie Katastrophenschutzorganisationen nach jeweiligem Landesrecht
  • Träger und Leistungserbringer der öffentlichen Notfallrettung
  • weitere durch BMI und BMF mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben beauftragte Behörden und Dienststellen

sog. "Frequenzzuweisungen" für deren internen Sprechfunkbetrieb erteilt. Die Besonderheit des BOS-Funks besteht darin, dass diese Frequenzzuweisungen jeweils die Genehmigung enthalten, neben den zugewiesenen Frequenzen zum Zwecke der Zusammenarbeit mit anderen BOS auch deren Frequenzen zu nutzen.

Kanäle

Vom BOS-Funk werden hauptsächlich das 4m- (meist Fahrzeugfunkgeräte) und das 2m-Band (meist Handfunkgeräte) verwendet, es steht aber auch das 8m- (wird abgeschafft) und das 70cm-Band (Richtfunkstrecken) zur Verfügung. Die Längenangaben bezeichnen dabei die Wellenlänge. In allen Bändern wird Frequenzmodulation eingesetzt.


Jeder Kanal besitzt ein Unterband (UB) und ein Oberband (OB) und kann in den Betriebsarten Wechselsprechen (simplex) oder Gegensprechen (duplex) betrieben werden; bei Wechselsprechen wird dabei nur ein Band des Kanals belegt, bei Gegensprechen der gesamte Kanal. Beim Gegensprechen wird häufig eine Relaisstation eingesetzt. Fahrzeuge und Feststationen funken im Unterband und empfangen das über die Relaisstation dann im Oberband ausgesendete Signal (halb- bzw. semiduplex).

Neben diesen analogen Übertragungskanälen gibt es etwa seit dem Jahr 2000 Bemühungen, für die BOS in Deutschland ein digitales Bündelfunksystem mit der Bezeichnung TETRA einzuführen. Siehe auch http://www.tetra-mobilfunk.de/.

Funkrufnamen

Die Kennwörter der Funkrufnamen einiger (nicht-polizeilicher) Einheiten:

Organisisation 4 m-Band 2 m-Band
Feuerwehr Florian Florentine
Johanniter-Unfall-Hilfe Akkon Jonas
Malteser Hilfsdienst Johannes Malta
Deutsches Rotes Kreuz Rotkreuz Äskulap
Arbeiter-Samariter-Bund Sama Samuel
Technisches Hilfswerk Heros Heros (alt Hermine)
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) Pelikan Pelikan (Betriebsfunk Adler)
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) Triton
Rettungshubschrauber Christoph
Wasserwacht Wasserwacht Wasserwacht
Bergwacht Bergwacht Bergwacht
Katastrophenschutzbehörden und -einheiten, Deichverbände Kater Katherina
Leopold Leopoldine
Hydra Hydra

Die 2 m-Namen sind dabei bei vielen Organisationen mittlerweile abgeschafft worden bzw. werden nur selten verwendet.

Die DLRG verfügt über drei Betriebsfunk-Frequenzen im 2m-Band, auf denen nach BOS-Regeln mit dem Funkrufnamen "Adler" gefunkt wird. Eine vorgesehene DLRG-Anbindung an die Frequenzen des Binnenschiffahrts-Funks ist bisher noch nicht realisiert.

Wasserfahrzeuge des THW verwenden im Binnen- und Seefunkverkehr die selben Funkrufnamen wie im BOS-Funk.

Unbefugtes Abhören

Das Abhören dieses Funkverkehrs ist strafbar mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren neben zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen (vgl. §88 und §89 TKG). Entsprechende Frequenztabellen dürfen nicht zum Abhören dieser Frequenzen benutzt werden.

Einheiten, die in einem BOS-Funkkreis mithören wollen, müssen sich vorher regulär im Funkkreis bzw. bei der Leitstelle anmelden.

Siehe auch