Eidgenössisches Personalamt
Eidgenössisches Personalamt (EPA) | |
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Hauptsitz | Bern |
Vorsteherin | Barbara Schaerer |
Mitarbeiterzahl | 130 |
Webpräsenz | www.epa.admin.ch |
Das Eidgenössische Personalamt (EPA) (französisch Office fédéral du personnel OFPER, italienisch Ufficio federale del personale UFPER) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Es ist ein Amt des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD).

Aufgaben
Das Eidgenössische Personalamt (EPA) ist die Fachstelle für die Personalpolitik des Bundes. Es entwickelt Grundlagen und Instrumente zur Steuerung, Weiterentwicklung und Koordination des Personalwesens der Bundesverwaltung mit ihren 36 859 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das EPA bereitet die personalpolitischen Geschäfte des Bundesrates vor und berät die Departemente und Bundesämter bei der Umsetzung der Personalpolitik. Es führt Evaluationen und Befragungen durch und pflegt die Kontakte zu den Sozialpartnern.
Das EPA ist zuständig für die Zusammenführung, Aufbereitung und Interpretation von Daten aus der gesamten Bundesverwaltung, die über die Höhe und die Verwendung des Personalbudgets sowie die Zusammensetzung des Bundespersonals Auskunft geben. In Form von Kennzahlen unterstützen diese Daten eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltungsführung. Es stellt zudem ein Aus- und Weiterbildungsangebot sicher, das sich an die Zielgruppen Mitarbeitende, Kader und HR-Fachleute der Bundesverwaltung richtet und stellt deren Vernetzung und den Wissenstransfer sicher.
Die Aufgaben und Themenfelder des Eidgenössischen Personalamts sind vielfältig.
Das EPA ist für die Information der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung besorgt und stellt die externe Kommunikation und Kontaktpflege zu Medien, Sozialpartnern etc. zur Bundespersonalpolitik sicher.
Mit der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSP) bietet das EPA eine spezialisierte betriebliche Beratungsstelle für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung und deren Familienangehörige an.
Ausserdem gestaltet das EPA das Bundespersonalrecht und das Lohnsystem aus und sorgt dafür, dass die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Mehrsprachigkeit innerhalb des Bundespersonals sichergestellt sind.
Das EPA verfügt über eine Personalmarketingabteilung, welche den Arbeitsmarkt analysiert, den Bund als Arbeitgeber bekannt macht und für geeignete Mitarbeitende wirbt. Ausserdem sorgt es dafür, dass durch angemessene Budgetierung dem Bund die finanziellen und personellen Ressourcen zur Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen, sorgfältig mit den Finanzen umgegangen und über die Verwendung transparent Rechenschaft abgelegt wird.
Die Berichterstattung zuhanden verschiedener Instanzen (Bundesrat, Parlament etc.) wird durch ein Personalcontrolling und – reporting sicher gestellt. Das EPA bietet zentral für alle Mitarbeitenden der Bundesverwaltung eine praxisorientierte Aus- und Weiterbildung an und ist für die Umsetzung, Koordination und das Ausbildungsangebot in der Berufsbildungspolitik der Bundesverwaltung zuständig.
Des weiteren ist das EPA für den Betrieb sämtlicher Anwendungen des bundesweiten Personalinformationssystems BV PLUS verantwortlich und erbringt durch das Dienstleistungszentrum Personal EFD (DLZ Pers EFD) zentral Personaldienstaufgaben für die Ämter des Eidgenössischen Finanzdepartements (z. B. Aufgaben in der Personalgewinnung oder in der Personaladministration).
Organisation
Das Eidgenössische Personalamt ist in die Direktion und vier Geschäftsbereiche unterteilt:
Direktion
Zu der Direktion gehören neben der Direktorin und deren Stab auch der Personaldienst, welcher sich um alle internen Personalfragen kümmert. Das Büro der Personal- und Sozialberatung der Bundesverwaltung (PSP) ist ebenfalls der Direktorin des Personalamts unterstellt. Administrativ ist dem EPA auch die Vertrauensstelle für das Bundespersonal angegliedert.
Geschäftsbereich 1: Grundlagen und Systeme
Der Geschäftsbereich 1 gestaltet das Bundespersonalrecht und das Lohnsystem aus und ist für die Information der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung besorgt. Geschäftsbereich 1 sorgt auch dafür, dass die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Rechte von Menschen mit Behinderungen innerhalb des Bundespersonals sichergestellt sind. Ausserdem wird im Geschäftsbereich 1 die Mehrsprachigkeit in der ganzen Bundesverwaltung gefördert. Zusätzlich wird in einer grossen Personalmarketingabteilung der Arbeitsmarkt analysiert und der Bund als Arbeitgeber bekannt gemacht.