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Wikipedia:Meinungsbilder/Rollback-Recht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. September 2011 um 20:40 Uhr durch Iste Praetor (Diskussion | Beiträge) (Für den Vorschlag: erg.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob das Rollback-Recht (schnelles kommentarloses Zurücksetzen mit einem Klick, ohne Begründung) künftig getrennt vom aktiven Sichterrecht vergeben wird. Vom Meinungsbild nicht betroffen ist die Funktion „rückgängig“[1] (ohne automatische Speicherung).

Initiatoren und Unterstützer

Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls du dich hier bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen, falls dem Meinungsbild droht, in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden. (Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)

  1. --Wnme Fragen?/ Bew. 22:01, 18. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
  2. --Iste Praetor DBMPCVU 15:43, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
  3. --Bergi 14:30, 1. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
    --Tavok 15:02, 3. Aug. 2011 (CEST) Grundsätzlich bin ich weiter dafür, in der gegenwärtigen komplexen Form ist das MB aber m.E. nicht durchführbar. --Tavok 10:29, 9. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
  4. --Michileo 07:17, 5. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  5. --Adrian Lange 09:46, 8. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  6. Inkowik (Re) 18:43, 9. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  7. --blatand 18:54, 12. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  8. -- Andreas König 16:55, 15. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  9. -- ianusius ✆ Disk. ✪ (Art.) 11:07, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  10. --IWorld@ 12:01, 19. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  11. --binningench1 Bumerang 20:58, 31. Aug. 2011 (CEST)[Beantworten]
  12. --Hubertl 11:33, 19. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]
  13. SteMicha 19:57, 24. Sep. 2011 (CEST)[Beantworten]

Sachlage

Bei der Vergabe des Sichter-Rechts wird aktuell das Rollback-Recht (Zurücksetzen ohne Begründung), welches eigentlich zur Bekämpfung von Vandalismus bestimmt ist, mitvergeben. Dies ist momentan nur in der deutschsprachigen Wikipedia der Fall und wurde eingeführt, um die Arbeit beim Sichten zu erleichtern. Seit einigen Monaten gibt es aber einen speziellen „Ungesichtete-Änderungen-Verwerfen-Knopf“, womit der ursprüngliche Grund entfallen ist.

Die verschiedenen Revertoptionen

Auszug aus der Versionsgeschichte von „Mercedes-Benz O 407“
  • Zurücksetzen (auch Rollback genannt): Diese Funktion ist als einzige der hier sichtbaren von diesem Meinungsbild betroffen. Durch einen Klick auf den „kommentarlos zurücksetzen“-Link werden alle zuletzt vorgenommenen Bearbeitungen desselben Benutzers sofort und ohne Bestätigungsmöglichkeit rückgängig gemacht. Die Nutzung der Zusammenfassungszeile ist nicht möglich. Der Link wird nur bei der neuesten Seitenversion angezeigt. Derzeit ist diese Funktion für alle Admins und aktiven Sichter verfügbar.
  • Rückgängig:[1] Mit Hilfe dieses Links wird ausschließlich die dazugehörige Bearbeitung rückgängig gemacht. Wenn der Link angeklickt wird, erscheint zunächst das Bearbeitungsfenster mit dem Seiteninhalt der Zielversion, der hier noch weiter verändert werden kann. Die Zusammenfassungszeile kann ebenfalls genutzt werden. Die „Rückgängig“-Funktion erlaubt auch das Revertieren älterer Bearbeitungen, sofern der betroffene Abschnitt zwischenzeitlich nicht verändert wurde. Diese Funktion ist für alle angemeldeten und nicht angemeldeten Benutzer verfügbar.
  • Änderungen verwerfen: Diese Funktion kann nur bei Seiten mit ungesichteten Versionen eingesetzt werden. Sie wird ausschließlich im Sichtungskasten über einem Versionsunterschied angezeigt und macht alle ungesichteten Änderungen rückgängig, die zwischen den beiden verglichenen Versionen getätigt wurden. Wird der Link angeklickt, erscheint ein Bestätigungsbildschirm, der die Nutzung der Zusammenfassungszeile erlaubt, aber kein Bearbeitungsfenster beinhaltet. Diese Funktion ist für alle aktiven Sichter verfügbar.
  • Alte Version wiederherstellen: Außerdem hat jeder angemeldete und unangemeldete Benutzer noch die Möglichkeit, eine beliebige alte Version einer Seite wiederherzustellen. Dazu klickt man auf Datum und Uhrzeit der Zielversion, anschließend auf „Bearbeiten“ und speichert dann die alte Version als neue ab.

Übersicht über Vordiskussionen

Vorschlag

Im Sinne der Aufrechterhaltung einer freundlichen, konstruktiven Zusammenarbeit sollte der „kommentarlos zurücksetzen“-Knopf nur zur Bekämpfung von Vandalismus eingesetzt werden. Bearbeitungen, bei denen offensichtlich eine gute Absicht dahinter steckt, sollten mittels „Rückgängig“-Knopf – versehen mit einer nachvollziehbaren Begründung – rückgängig gemacht werden. Daher soll die Zurücksetzen-Funktion (Rollback) nur noch für Benutzer verfügbar sein, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Optionen

Das Rollback-Recht wird getrennt vom aktiven Sichterstatus durch Administratoren vergeben. Dazu wird die neue Benutzergruppe „Zurücksetzer“ geschaffen, die ausschließlich das Rollback-Recht umfasst. Das Rollback-Recht wird aus der Benutzergruppe „aktiver Sichter“ entfernt. Bei wiederholtem fehlerhaftem Gebrauch des Rechtes kann es jeder Administrator getrennt vom Sichterstatus wieder entziehen, wozu eine neue Meldeseite eingerichtet wird.
Variante A
Das Rollback-Recht wird aus der Benutzergruppe „aktiver Sichter“ entfernt und wird künftig nach Antrag auf einer speziell dafür eingerichteten Seite durch Administratoren separat vergeben. Voraussetzung zur Vergabe der Rollback-Berechtigung ist der aktive Sichterstatus. Für alle Sichter, die das Recht trotz der Umstellung behalten wollen, wird eine formlose Unterschriftenliste eingerichtet. Bei Missbrauch oder unsachgemäßer Verwendung der Rollback-Funktion kann jeder Administrator das Recht wieder entziehen. Damit kommt der Variante A dem Status quo näher als die Variante B.
Variante B
Das Rollback-Recht wird aus der Benutzergruppe „aktiver Sichter“ entfernt und wird künftig nach Antrag auf einer speziell dafür eingerichteten Seite durch Administratoren separat vergeben. Voraussetzungen zur Vergabe der Rollback-Berechtigung sind:
  • der aktive Sichterstatus
  • besonnenes und regelkonformes Verhalten
  • höchstens eine Sperre wegen Edit-Wars oder fehlerhaften Reverts innerhalb des letzten Jahres, keine solche Sperre in den letzten 3 Monaten
  • regelmäßige aktive Mitarbeit in der Vandalismusbekämpfung bzw. Eingangskontrolle seit mindestens 2 Monaten
Die Administratoren haben bei der Rechtevergabe einen kleinen Ermessensspielraum, analog zur manuellen Vergabe des aktiven Sichterstatus. Bei Missbrauch oder unsachgemäßer Verwendung der Rollback-Funktion kann jeder Administrator das Recht wieder entziehen.

Argumente

Für die Vergabe des Rollback-Rechtes unabhängig vom Sichterstatus sprechen
Kommentarlose Reverts als zweitnegativster Faktor[2]
  • Das als unfreundlich geltende kommentarlose Zurücksetzen von Nicht-Vandalismus-Edits wird vermutlich abnehmen und die konstruktive Zusammenarbeit verbessert werden. In einer Umfrage vom April 2011 wurde „Having your edits reverted without any explanation“ (eigene Bearbeitungen werden kommentarlos rückgängig gemacht) als zweitwichtigster Faktor, der zu einer geringeren Aktivität von Benutzern führt, genannt.[3][4]
  • (In der Vandalismusbekämpfung) unerfahrene Benutzer ohne Rollback-Recht müssen Reverts erst bestätigen. Dadurch
    • sinkt die Anzahl der versehentlichen Reverts;
    • werden Benutzer ohne Rollback-Berechtigung zu sorgfältigeren und besser überlegten Reverts ermutigt;
    • werden Edit-Wars erschwert.
  • Bei Missbrauch der Rollback-Funktion kann sie vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden, ohne dass der betroffene Benutzer den aktiven Sichterstatus verliert.
  • Das „Editlimit“ (Werkzeug um bei umkämpften Artikeln trotzdem Bearbeitungen zuzulassen) sowie die Spamblacklist können nicht mehr von allen Sichtern umgangen werden.
  • Benutzer, die sich nicht in der Vandalismusbekämpfung engagieren, können aufs Rollback-Recht verzichten, um nicht fälschlicherweise auf „kommentarlos zurücksetzen“ zu klicken.
Gegen die Vergabe des Rollback-Rechtes unabhängig vom Sichterstatus sprechen
  • Die Vandalismusbekämpfung durch normale Benutzer mit Sichterstatus wird erschwert.
  • Eine manuelle Rechtevergabe bedeutet mehr Bürokratie und Mehraufwand für die Administratoren.
  • Die Hierarchie der Benutzergruppen wird verstärkt und zunehmend intransparent. Vandalismusjäger könnten ihre Rollback-Funktion weiterhin einseitig missbrauchen.
  • Auch über den Rückgängig-Button wird keine Begründung erzwungen. Es ist daher unsicher, ob eine Entziehung des Rollback-Rechts den gewünschten Effekt hätte.
  • Von Benutzern, die mit dem Sichterstatus betraut wurden, sollte erwartet werden, dass sie sich von selbst an die WP:Regeln halten und ihre Revertierungen begründen.

Argumente bezüglich Varianten A und B

Der Vorschlag bietet zwei Varianten an, die die Vergabe des Rollback-Rechts an unterschiedlich weite Kreise von Benutzern ermöglichen. Der Variante A kommt dem Status quo am nächsten, hat aber durch den größeren Benutzerkreis mehr Verwaltungsaufwand für die manuelle Rechtevergabe als B.

Für eher weitere Kreise (Variante A) sprechen
  • Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Rollback-Button ist unabhängig vom Tätigkeitsfeld eines Benutzers.
  • Jeder erfahrene Benutzer kann auch weiterhin Vandalismus schnell und einfach zurücksetzen.
Für eher engere Kreise (Variante B) sprechen
  • Wenn jeder Sichter frei entscheiden kann, ob er das Rollback-Recht möchte oder nicht, wird das kommentarlose Zurücksetzen vermutlich weniger stark abnehmen als bei der Variante A.
  • Es erhalten nur diejenigen Benutzer das Rollback-Recht, die es auch benötigen.

Anmerkungen

  1. a b Ob der Link mit „entfernen“ oder „rückgängig“ beschriftet ist, ist von den Einstellungen abhängig.
  2. meta:Research:Wikipedia Editors Survey 2011Resultate
  3. Wikipedia editors survey top-line data, Juni 2011, Seite 23
  4. Positive feedback works for editing, say Wikipedia editors, Juli 2011

Auswertung

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer. Hier kannst Du die Stimmberechtigung überprüfen.

  • Formale Gültigkeit
    Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
  • Inhaltliche Abstimmung
    Zur Abstimmung stehen zwei Vorschläge zur Änderung der Vergabe des Rollback-Rechts. Wenn mindestens zwei Drittel der Benutzer für den Vorschlag stimmen (Zweidrittelmehrheit), wird diejenige Variante mit mehr Stimmen umgesetzt. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Die gleichzeitige Annahme der Varianten A und B ist nicht möglich.
    Stimmt mehr als ein Drittel der Benutzer für den Status quo, wird nichts geändert.

Abstimmung

Für den Vorschlag

Hinweis: Die gleichzeitige Annhame der Varianten A und B ist nicht möglich.

Variante A

Variante B

Gegen den Vorschlag

Enthaltung

Auswertung