General
General bezeichnet im Militär den höchsten Dienstgrad der höchsten Dienstgradgruppe der Offiziere bei Heer und Luftwaffe
Bei den meisten Armeen wird der Dienstgrad auf den Schulterstücken durch goldene Sterne angezeigt. In den meisten NATO-Staaten trägt er vier Sterne. In der Bundeswehr wird er nach der Bundesbesoldungsordnung B 10 besoldet. Nachgeordnet sind die Dienstgrade Generalleutnant (3 Sterne, B 9), Genearalmajor (2 Sterne, B 7) und Brigadegeneral (1 Stern, B 6). Die vergleichbaren Dienstgrade bei der Marine heißen Vizeadmiral, Konteradmiral und Flottillenadmiral, im Sanitätsdienst werden sie als General-/Admiraloberstabsarzt, General-/Admiralstabsarzt und General-/Admiralarzt (B6) bezeichnet. Der dem General entsprechende Rang bei der Marine heißt Admiral.
Geschichte
General ist eine im späteren Mittelalter aufkommende, aber eher selten verwendete Abkürzung für alle mit General- zusammengesetzten Titel. In Frankreich und Spanien nimmt die Benennung gerade bei militärischen Titeln im 15. Jahrhundert zu. Seit dem 16. Jahrhundert ist es eine fast ausschließlich militärische Bezeichnung.
Deutschland
Bei der deutschen Bundeswehr gibt es vier Generalsdienstgrade:
- 1 Stern: Brigadegeneral
- 2 Sterne: Generalmajor
- 3 Sterne: Generalleutnant
- 4 Sterne: General
Ein Brigadegeneral kann im deutschen Heer u.a. eine Brigade führen (wenn er denn befördert wurde (Wartezeiten sind die Regel!)), ein Generalmajor bspw. eine Division, ein Generalleutnant ein multinationales Korps. Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Dienstposten für Generale, z.B. im Ministerium oder in verschiedenen Kommandobehörden, Ämtern und Schulen. Der (Viersterne-)Generals-Rang bleibt in der nationalen Hierarchie dem Generalinspekteur der Bundeswehr vorbehalten. Weitere Vier-Sterne-Generalsdienstposten können von Offizieren der Bundeswehr im multinationalen Bereich (NATO) wahrgenommen werden. Beispiel hierfür ist General Hans Kujat als Vorsitzender des Militärausschusses der NATO.
Alle Generalsränge werden unabhängig von ihrem Grad mit Herr/Frau General oder - im Sanitätsdienst - Generalarzt angesprochen.
Zum General wird man nicht wirklich befördert, sondern (in Deutschland) durch den Bundespräsidenten ernannt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Art. 60 Abs. 1 GG). Die Soldatenlaufbahnverordnung regelt die Ernennung zum Brigadegeneral und die eventuell folgenden Beförderungen bis hin zum 4-Sterne-General nur allgemein.
- § 5 (4) SLV: "Eine Beförderung ist nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung oder der letzten Beförderung [...], soweit in dieser Verordnung keine andere Frist bestimmt ist, es sei denn, dass der bisherige Dienstgrad nicht regelmässig durchlaufen zu werden brauchte."
Da jedoch die Beförderung zum Oberst im allgemeinen mit als "mindestens 15 Jahre Offizier gewesen sein" - §25 (3) SLV - geregelt ist und wenn man im besten Falle annimmt, daß man mit 18 Jahren als Offiziersanwärter beginnt, mit 21 Jahren Leutnant und mit 36 Jahren Oberst wird, so könnte man theoretisch mit 37 Jahren Brigadegeneral werden.
Schweiz
Die entsprechenden Dienstgrade lauten:
- Oberst-Brigadier
- Oberst-Divisionär
- Oberst-Korpskommandant
- General (Oberbefehlshaber der Armee nur in Kriegszeiten).
Österreich
Österreich hat Ende 2002 seine Generalsstruktur verändert und dem deutschen System angepaßt:
alt:
- Brigadier
- Divisionär
- Korpskommandant
- General
neu:
- Brigadier
- Generalmajor
- Generalleutnant
- General