Bildungswesen
Bildungswesen vereint alle Einrichtungen und Institutionen, die Bildung vermitteln und die Ausbildung von Lernenden (Schüler, Studenten u. a.) übernehmen. Die ersten staatlichen Schulgesetze entstanden im 18. Jahrhundert (Allgemeine Schulordnung für Preußen von 1763, österreichische Schulordnung von 1774). Die öffentliche Bildungsarbeit ist in Deutschland sowohl Sache der einzelnen Länder als auch der freien Schulträger. Hauptträger der staatlichen Bildungsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland sind:
Grund- und Realschulen, Gymnasien (Oberschulen), Hochschulen, Berufs- und Berufsfachschulen. Daneben bestehen Sonderschulen. Besondere Institute und Abendschulen ermöglichen die Weiterbildung Erwachsener und können bis zur Hochschulreife führen (sog. Zweiter Bildungsweg).
Freie Schulträger sind in eigenen Verbänden zusammengeschlossen. Neben den kirchlichen Schulen sind das insbesondere die Waldorfschulen, die freien Alternativschulen und die Landerziehungsheime. Einen Teil der Erwachsenenbildung übernehmen Volkshochschulen, Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Betriebe u. a. in Vorträgen und Fortbildungskursen.
Zusätzlich ist seit einiger Zeit auch der Zugang zur Universität mit einer abgeschlossenen Ausbildung möglich (Meister-Studium).