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Psilocybinhaltige Pilze

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Unter Zauberpilzen oder auch Magic Mushrooms, Shrooms fasst man alle Arten von Pilzen aus den Gattungen Kahlköpfe (Psilocybe), Risspilze (Inocybe) und auch Düngerlinge (Panaeolus) zusammen, welche die psychoaktiven Stoffe Psilocybin und Psilocin enthalten.

Ein bekannter Pilz ist der Spitzkegelige Kahlkopf, der häufig auf ungegüllten Weiden in Mitteleuropa anzutreffen ist.

Wirkung

Neben den hauptsächlich wirkenden Tryptaminen Psilocybin und Psilocin enthalten diese Pilze oft auch Baeocystin und Norbaeocystin.

Die halluzinogene Wirkung hat eine gewisse Ähnlichkeit mit der von LSD, ist aber je Mikrogramm Wirkstoff um etwa den Faktor 100 schwächer. Die halluzinogene Wirkung tritt bei einer Aufnahme von mindestens ca. 3,5 mg(abhängig v.a. vom Körpergewicht) des Wirkstoffes (Psilocybin) ein. Der Trip wird dann von einem visuellen Farbenspiel zu einer psychonautischen Erfahrung. Die Wirkung kann nach 10 - 120 Minuten eintreten, meistens tritt sie jedoch nach 45 Minuten ein. Der Höhepunkt des Rausches hält ca. 2 - 3 Stunden an. Die in Mittelamerika vorkommenden Arten (z. B. Psilocybe cubensis, Psilocybe mexicana) wurden und werden noch immer in schamanistischen Ritualen verwendet.

Suchtpotential

Körperliche Entzugsymptome sind nicht bekannt, eine körperliche Sucht entsteht somit nicht. Psychische Abhängigkeiten sind theoretisch denkbar, in wissenschaftlichen Texten jedoch nicht erfasst und auch aufgrund der schnell aufbauenden Toleranz schwer vorstellbar.

Gefahren

Die Stärke eines Trips auf Pilzen sollte nicht unterschätzt werden, da halluzinogene Drogen stark vom Set und Setting des Konsumenten abhängen. Die je Pilz enthaltene Menge der Wirkstoffe ist, ähnlich wie im Falle des Wirkstoffgehalts des Fliegenpilzes, unabhängig von der Größe des Pilzes und schwer vorhersagbar, schwankt angeblich in Extremfällen um den Faktor 20. Der Fliegenpilz wirkt jedoch nicht durch Psilocybin, sondern unter anderem durch die Stoffe Ibotensäure und Muscimol und wird allgemein nicht Zauberpilz genannt. Psilocinrausch als völlig verändert erscheinende Umwelt kann für den Konsumenten zur großen Gefahr werden, da er oft kein Gefühl mehr für Gefahren hat und z.B. über stärker befahrene Straßen gehen oder gar ein Fahrzeug lenken könnte. Schon einmaliger Konsum kann eine Drogenpsychose auslösen und es sind Fälle akuter und massiver psychotischer Schübe bekannt, die nach der Einnahme verhältnismäßig großer Mengen der Pilze auftraten.

Rechtliche Aspekte

In Deutschland sind die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG 1981) erfasst. Besitz von und Handel mit diesen Pilzen sind daher, unabhängig von z.B. ihrem Trocknungsgrad oder dem Zweck des Besitzes (mit eng begrenzten Ausnahmen, z.B. zum Zweck pilzkundlicher Sammlungen mit entsprechender Genehmigung), in Deutschland strafbar. Man bleibt jedoch straffrei, wenn man Pilze unwissentlich ihrer Art sammelt. Durch den kontrollierten Anbau und die EU Weite Zulassung gewisser Lieferanten verhält es sich strafrechtlich jedoch wie mit selbstgepflückten Pilzen. Durch die direkte EU-Freigabe und der Erhebung der Mehrwertsteuer auf die "unter Schutzatmosphäre verpackten" Pilze sind diese somit in der EU als Lebensmittel handelbar. Durch Artikel 29 EG-Vertrag gilt dies EFTA-weit. Da die EU eine Zollunion ist, bedeutet das, dass jedes Lebensmittel, welches in einem EU-Land rechtmässig hergestellt und vermarktet wird, in jedem anderen EU-Mitgliedsstatt sowie der EFTA ebenfalls legal vermarktet und konsumiert werden darf (Amtsblatt der EU-Kommission). In den Niederlanden wurden unverarbeitete Zauberpilze (nicht getrocknet etc.) nach einer Empfehlung der CAM ("Coördinatiepunt Assessment en monitoring Synthetische Drugs", staatliche Expertenkommission) als Lebensmittel zugelassen.

Literatur

vgl. Kahlköpfe