Europäischer Gerichtshof
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, kurz auch Europäischer Gerichtshof genannt (Abk. EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das Recht sprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften.
Der Europäische Gerichtshof sollte nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verwechselt werden, der eine Einrichtung des Europarates ist.
Aufgaben und Zuständigkeit
"Der Gerichtshof überwacht die Rechtmäßigkeit der gemeinsamen Handlungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Handlungen des Rates, der Kommission und der EZB, soweit es sich nicht um Empfehlungen oder Stellungnahmen handelt, und der Handlungen des Europäischen Parlaments mit Rechtswirkung gegenüber Dritten." (Art. 230 EG)
1989 wurde zur Entlastung des Gerichtshofs ein Gericht erster Instanz (Abk. EuG, EuGI) geschaffen. Seitdem ist der Gerichtshof für direkte Klagen von natürlichen und juristischen Personen nur noch als Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Gerichts erster Instanz zuständig. Für Klagen der Kommission und der Mitgliedsstaaten sowie für (die meisten) Entscheidungen im Vorabverfahren ist der Gerichtshof jedoch weiterhin in erster Instanz zuständig.
Sprachen
Verfahrenssprache kann jede Amtssprache der Europäischen Union sowie Irisch sein; die Beiträge der Verfahrensbeteiligten und der Richter werden hierbei simultan-übersetzt. Interne Arbeitssprache des Gerichtshofs ist Französisch.
Weblinks
- http://curia.eu.int - Offizielle Website des EuGH