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Großherzog

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Großherzog (franz. Grand-duc, engl. Grand duke, ital. Grandúca, lat. magnus dux) ist ein Titel für Fürsten im Rang zwischen König und Herzog bzw Kurfürst..

Papst Pius V. verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz zuerst diesen Titel, mit welchem 1699 das Prädikat "Königliche Hoheit" verbunden war, nachdem er von Florenz auf Toskana übergegangen war. Napoleon I. übertrug (1805) seinem Schwager Joachim Murat die Würde eines Großherzogs von Berg, worauf 1806 auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg infolge ihres Beitritts zum Rheinbund als souveräne Fürsten diesen Titel annahmen. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses führten außer den genannten Staaten, auch die Regenten von Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg (letzterer erst seit 1829) diesen Titel. Ferner führten, neben ihren anderen Titeln, der Kaiser von Österreich als Großherzog von Toskana und Krakau und der König von Preußen als Großherzog vom Niederrhein und von Posen den Titel Großherzog. Auch der König der Niederlande führte bis 1890 in Personalunion den Titel Großherzog von Luxemburg, dem einzigen heute noch bestehenden Großherzogtum. Derzeitig ist Henri de Luxembourg Grossherzog Luxemburgs. Er ist verheiratet mit Grossherzogin Maria-Teresa.