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Vereinigte Arabische Emirate

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الإمارات العربيّة المتّحدة
al-Imārāt al-ʿarabiyya al-muttaḥida
Vereinigte Arabische Emirate
Flagge der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)
Flagge der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)
Wappen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)
Wappen der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE)
(Details) (Details)
Amtssprache Arabisch
Hauptstadt Abu Dhabi
Staatsform Bundesstaat aus sieben Gliedstaaten
Staatsoberhaupt Chalifa bin Zayid Al Nahyan
Regierungschef Maktum bin Raschid Al Maktum
Fläche 83.600 km²
Einwohnerzahl 4.014.000 (Stand 12/2003)
Bevölkerungsdichte 48,43 Einwohner pro km²
Unabhängigkeit 1971
Währung VAE-Dirham
Zeitzone UTC+4
Nationalhymne ʿĪschī bilādī
Kfz-Kennzeichen UAE
Internet-TLD .ae
Vorwahl +971
Lagekarte der VAE
Datei:Vae.png
Karte der Vereinigten Arabischen Emirate
Satellitenbild der VAE (Oktober 2004)
Aufteilung der einzelnen Emirate in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate (الإمارات العربيّة المتّحدة), kurz VAE, liegen auf der Arabischen Halbinsel und grenzen an Katar, Saudi-Arabien und an den Oman. Die VAE wurden am 2. Dezember 1971 gegründet, was das Abkommen mit Großbritannien beendete und die einzelnen Emirate zu einer Föderation zusammenfügte.

Administrativ sind die Vereinigten Arabischen Emirate in die Regionen Abu Dhabi, Dubai, Schardscha, Adschman, Umm al-Qaiwain, Ra's al-Chaima und Fudschaira aufgeteilt. Politisch gehört die Föderation der Arabischen Liga an. Als eines der weltweit größten Erdöl exportierenden Länder sind sie außerdem ständiges Mitglied der OPEC.

Folgende Emirate bilden die Föderation:

Name Fläche (km²) Einwohner des Emirates
Abu Dhabi 67.340 1.470.000
Umm al-Qaiwain 777 59.000
Fudschaira 1.165 112.000
Ra's al-Chaima/Ras al-Khaimah 1.684 187.000
Schardscha 2.590 599.000
Dubai 3.885 1.137.347
Adschman 259 215.000

Geographie

Die Vereinigten Arabischen Emirate bestehen überwiegend aus trockener Sandwüste; im Osten erstreckt sich das felsige Hajar-Gebirge. Als bedeutende Oasen sind im Emirat Abu Dhabi die Stadt al-Ain und die Liwa-Oase zu nennen. Große Mengen von Grund- und Oberflächenwasser können aus dem Hadschar-Gebirge gewonnen werden. Flussbetten, die sogenannten Wadis, durchziehen das Land. Die höchsten Erhebungen (bis 1500 m) befinden sich ebenfalls im Hajar-Gebirge, während sich der Großteil des Landes bis zu 100 m über Normalnull erhebt.

Nationalfeiertage

Weltliche Feiertage

Datum Name
1. Januar Neujahr (رأس السنة الميلادي)
6. August Machtübernahme von H. H. Sheikh
Zaid ibn Sultan Al Nahyan
2. Dezember Nationalfeiertag (Al-Eid Al Qawmi, العيد القومي) 

Islamische Feiertage

Islamisches Datum Name/Beschreibung Datum (Gregorianischer Kalender)
1 Muharram Islamischer Neujahrstag (El am Hidschir, رأس السنة الهجرية)  10. Februar 2005
10 Muharram Aschura (Gedenken an die Schlacht von Kerbala) 19. Februar 2005
12 Rabi' Al-Auwal Geburtstag des Propheten (Id Milad an-Nabi) 21. April 2005
1 Schauwal 1. Tag nach dem Fastenmonat Ramadan (Id al-fitr, عيد الفطر)  3. November 2005
10 Dhu l-Hidschdscha Id ul-Adha Opferfest, Höhepunkt der Wallfahrt, عيد الأضحى  20. Januar 2005
27 Radschab Himmelreise Muhammads (Lailat al-Miradsch, الإسراء و المعراج)  1. September 2005

Hinweis: Der tatsächliche Tag im gregorianischen Kalender kann um 1 oder 2 Tage abweichen.

Geschichte

1747 ließen sich die Beduinen der Qawasim und Banu Yas an der südlichen Golfküste nieder und begannen mit der Piraterie gegen die Handelsschifffahrt im Persischen Golf. Wegen der Piraterie erhielt das Land früher den Namen Piratenküste. Zentren waren die Häfen Schardscha und Ra's al-Chaima, die auch zwei heutigen Emiraten ihre Namen gegeben haben. Um 1780 war die Macht der Qawasim so stark gewachsen, dass sie große Teile der persischen Südküste beherrschten und mit ihrer Flotte den Handel Omans bedrohten. Zwar kam es zu Gegenangriffen Omans, doch erst als dieses sich mit Britannien verbündete, wurden die Scheichtümer zwischen 1806 und 1820 unterworfen und die Piraterie eingedämmt. Die Scheichtümer kamen damit unter britisches Protektorat. Dadurch konnte Oman seine Gebietsansprüche nicht durchsetzen.

In den folgenden Jahrzehnten entwickelten sich Abu Dhabi (gegründet 1761) und Dubai (gegründet 1833) zu Zentren der Perlenfischerei und zu wichtigen Handelsplätzen. Dieser Wirtschaftszweig brach allerdings um 1930 fast völlig zusammen, als Japan Zuchtperlen auf den Markt brachte. Erst mit den Erdölfunden um 1960 begann wieder eine verstärkte wirtschaftliche Entwicklung.

Bei den Grenzstreitigkeiten Abu Dhabis mit Saudi-Arabien über die Buraimi-Oase (heutiger Name des emiratischen Teils: Al-Ain) und den südlichen Grenzverlauf des Emirates half ab 1955 Großbritannien mit, den Disput beizulegen. Im Jahre 1974 wurde eine Vereinbarung zwischen den beiden Staaten getroffen, der diese Streitigkeiten beilegte. Allerdings wurde diese noch nicht von der VAE-Regierung ratifiziert und die saudische Regierung erkennt diese Vereinbarung nicht an. Es existiert daher größtenteils eine de-facto-Grenze zwischen den Staaten. Der genaue Grenzverlauf spielte bisher aber keine große Rolle, da das Grenzgebiet aus Sandwüste besteht. Allerdings können sich in Zukunft Probleme ergeben, sollten Öl- und Gasvorkommen erschlossen werden.

Am 2. Dezember 1971 entließ Großbritannien die Emirate als Vereinigte Arabische Emirate in die Unabhängigkeit, wobei dem Emirat Abu Dhabi die Führungsrolle zukam. Ursprünglich bestanden die VAE aus den Emiraten Abu Dhabi, Adschman, Fudschaira, Schardscha, Dubai und Umm al-Qaiwain. Erst 1972 trat Ras al-Chaima als siebtes und letztes Emirat dem Bundesstaat bei.

1981 wurde mit Saudi-Arabien, Katar, Bahrain, Kuwait und Oman der Golf-Kooperationsrat gegründet.

Politik

Innenpolitik

In den VAE gibt es keine politischen Parteien und auch keine Wahlen. Die Macht liegt jeweils bei einem der sieben Scheichs - auch bekannt als Emir (deswegen wird eine Region, die ein Emir regiert, Emirat genannt). In den einzelnen Emiraten(welche jeweils nach ihrer Hauptstadt benannt sind) ist die Thronfolge erblich. In Abu Dhabi ist nach dem Tod des vorherigen Präsidenten H. H. Scheich Zaid bin Sultan Al Nahyan am 2. November 2004 (seit 1971 Staatsoberhaupt, zuletzt wiedergewählt 1991) sein Sohn Chalifa bin Said Al Nahyan Premierminister. Er wurde am 3. November 2004 zum Präsidenten durch das Parlament gewählt. Er tritt damit die Nachfolge seines verstorbenen Vaters an.

Der Vizepräsident und Premierminister ist Scheich Maktum bin Raschid Al Maktum, gleichzeitig auch Emir von Dubai. Er war am 2. November 2004 übergangsweise Präsident der VAE bis zur Wahl von Chalifa bin Said Al Nahyan als neuen Präsidenten.

Das Parlament ist bekannt als Federal National Council (FNC), welches am 13. Februar 1972 gegründet wurde. Das FNC berät das Kabinett und den obersten Gemeinderat, kann sie aber nicht überstimmen. Das Parlament besteht aus 40 Mitgliedern, welche proportional von jedem Emirat hinzugezogen werden. Jeder Emir wählt die Mitglieder seines Emirats selbst aus.

Das FNC hat die Macht, alle Gesetzgebungen einzusehen und zu ändern. Weiterhin kann es Minister zusammenrufen und die Arbeit ihrer Ministerien durchsehen und kritisieren.

Außenpolitik

Die VAE waren ein Gründungsmitglied des Gulf Cooperation Council (GCC, siehe Golf-Kooperationsrat), welches bei einem Gipfeltreffen in Abu Dhabi 1981 gegründet wurde. Die Mitglieder des GCC sind Saudi-Arabien, Kuwait, Bahrain, Katar, Oman und auch die VAE. Weiter ist das Land Mitglied im Bündnis Arabischer Staaten, der Islamischen Konferenz Organisation, der UNO sowie den meisten anderen UNO-Institutionen.

In den 1970er Jahren wurde die Grenze zwischen Saudi-Arabien und den VAE verbindlich festgelegt. Allerdings wurde der genaue Grenzverlauf nie veröffentlicht, sodass nur die beiden Regierungen den genauen Verlauf kennen.

Bevölkerung

Größte Städte sind (Stand 1. Januar 2005):

Siehe auch: Liste der Städte in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Emirater

Die überwiegende Anzahl der Einheimischen sind Sunniten.

Gastarbeiter

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben einen ungewöhnlichen Bevölkerungsaufbau, welcher zu mehr als drei Vierteln aus Gastarbeitern besteht und die Emirater in die Minderheit drängt. Der Großteil der Gastarbeiter stammt vom indischen Subkontinent und den Philippinen. Ausländische Arbeitnehmer, die eine Anstellung in den VAE finden, erhalten ungeachtet ihrer Herkunft umgehend eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis - sie werden aber bei Verlust des Arbeitsplatzes ebenso schnell wieder ausgewiesen

Die Diskriminierung der Gastarbeiter ist weit verbreitet. Der Lohn für ungelernte Kräfte beträgt nur einen Bruchteil der Vergütung qualifizierter Fachkräfte. Es wird häufig davon berichtet, dass emiratische Arbeitgeber die Löhne ihrer Mitarbeiter für Monate nicht auszahlen. Gastarbeiter aus Industrieländern jedoch werden im Regelfall angemessen bezahlt. Auch sonst sind die Rechte der Gastarbeiter stark beschränkt: Es existieren keine Mitbestimmungsrechte und kaum gewerkschaftliche Bündnisse. Die Gesundheitsversorgung jedoch ist auf hohem Niveau und überwiegend kostenlos.

Wirtschaft

Das Haupteinkommen des Landes wird durch den Öl- und Gasexport des Emirates Abu Dhabi erbracht. Die anderen Emirate setzen auf Handel und in den letzten Jahren verstärkt auf den Tourismus. Die Stadt Dubai ist in dieser Hinsicht federführend. Die grundwasserreichen Gebiete um Al Ain (Abu Dhabi) und das Gebiet um das Hajar-Gebirge betreiben Landwirtschaft und Viehzucht und stellen den primären Sektor dar. Der industrielle Sektor ist sehr unterentwickelt. Erwähnenswert sind einige große Aluminiumschmelzen in Dubai, aufgrund der niedrigen Energiepreise im Land. Auch der IT-Sektor mit eigenen Stadtteilen für Firmenniederlassungen ist in Dubai am weitesten entwickelt.

Die Vereinigten Arabischen Emirate sind Mitglied des Golf-Kooperationsrats, der derzeit mit der EU über eine Zollunion verhandelt. Es gibt (außer in den Freihandelszonen) einen generellen Importzoll von 4 %; für bestimmte Warengruppen gelten Ausnahmen.

Alle Unternehmen (ausgenommen in Freihandelszonen s. u.) müssen mindenstens zu 51% einem Einheimischen gehören. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass nur Emirater in Führungspositionen sitzen. Außerdem leitet die Regierung eine Kampagne, die zum Ziel hat, in allen staatlichen Stellen, wie z.B. bei der Post, Polizei, Verwaltung, in Banken oder beim Militär eine bestimmte Quote von einheimischen Arbeitnehmern sicherzustellen. Diese Kampangne läuft unter dem Namen "Emiratisierung". Die vielen Freihandelszonen können von Ausländern unabhängig von einem einheimischen Bürgen betrieben werden. Diese kommen allerdings nur für Großbetriebe in Frage.

Die Bekämpfung von gefälschten Markenprodukten wird in den einzelnen Emiraten sehr unterschiedlich verfolgt. Sie reicht von regelmäßigen Razzien in den Verkaufsläden und der Verhängung von Haftstrafen gegen die Händler in Dubai bis zum offenen Verkauf in den staatlichen Kaufhäusern Cooperative Society in Abu Dhabi. Hierbei ist besonders Dubai bemüht, internationalen Unternehmen zu zeigen, dass es den Schutz des geistigen Eigentums ernst nimmt.

In den VAE fallen keine Steuern an. Die Kosten der Verwaltungsbehörden werden mit Gebühren finanziert und auf Alkohol muss eine Abgabe in Höhe von 30% gezahlt werden. Es ist geplant, dass 2005 eine Mehrwertsteuer eingeführt wird. Sie gilt vorerst nur für "schädliche" Güter wie Tabak und Alkohol. Weitere Pläne sind, diese in den nächsten Jahren nach internationalem Vorbild auf alle Endverbrauchsgüter auszuweiten. Gesetze über Einkommens- oder Unternehmenssteuer existieren schon seit Jahrzehnten, aber die Höhe der Steuer ist mit 0% festgelegt, was faktisch einer Nichtbesteuerung entspricht. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1996 mit den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es ist das einzige dieser Art, welches Deutschland mit einer Steueroase besitzt.

Grundstücke können von Ausländern ausschliesslich in Dubai in besonders ausgewiesenen Gebieten erworben werden. Darüber hinaus gestattet Dubai die Pacht von Grundstücken und Eigentumswohnungen nach englischem Muster über 99 Jahre. Durch die Pacht erwirbt der Eigentümer eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Laufzeit. Diese muss allerdings alle 3 Jahre für ca. 1000 Euro verlängert werden. Mit diesem Titel ist allerdings die Arbeitsaufnahme verboten, da dazu ein Arbeitsvisum notwendig ist. Nichtsdestotrotz zieht diese Möglichkeit insbesondere Pakistaner und Inder an, die sich damit einen Zweitwohnsitz erwerben.

Probleme ergeben sich durch den unterentwickelten Rechtsschutz der Arbeitnehmer. Die Gründung von Gewerkschaften ist verboten und Streiks sind strafbar. Bei Arbeitgeberwechsel oder Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss eine Bescheinigung (Non-Objection Certificate) vom Arbeitgeber ausgestellt werden, welcher keine Bedenken sieht, dass sich der Mitarbeiter eine neue Beschäftigungsstelle sucht. Sollte diese nicht ausgestellt werden, wobei der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht begründen muss, folgt ein sechsmonatiges Arbeitsverbot und teilweise auch Einreiseverbot in die VAE. Dieses starke Arbeitgeberrecht ermöglicht Erpressungen über Lohnfragen und Urlaubsansprüche am Ende des Arbeitsverhältnisses.

Durch den schwachen Schutz des Arbeitnehmers kommt es regelmäßig im niedrig entlohnten Bausektor bei den geringverdienenden Arbeitern zu Unregelmäßigkeiten bei den Lohnzahlungen. Diesen Arbeitern bleibt allerdings nichts anderes übrig als ohne Lohn weiterzuarbeiten, da diese sonst ohne Arbeit, die im Vergleich zu ihrem Ursprungsland gut bezahlt wird, ihre Familien in ihren Heimatländern nicht mehr versorgen könnten.

Es ist gängige Praxis, das Arbeitgeber die Reisepässe ihrer Arbeiter zur Sicherheit für die Dauer des Arbeitsverhältnisses einbehalten. Dies dient unter Anderem dazu, Diebstähle und Betrug am Firmeneigentum von Mitarbeitern zu verhindern, da diese nicht mehr ohne Weiteres das Land verlassen können. Außerdem erschwert es den Wechsel der Arbeitnehmer zu einer besser bezahlten Stelle. Anfang 2005 wurde diese Praxis öffentlich kontrovers diskutiert. Unter Anderem verlangten auch die Behörden von Angestellten, die dienstlich mit Geld zu tun hatten, die Einbehaltung von Reisepässen. Dies führte schließlich zu einem gesetzlichen Verbot (Reisepässe sind persönliche Reisedokumente), Reisepässe einzubehalten, außer bei der Erledigung von Behördengängen. Bei Missachtung können mehrere Zehntausend Dirham als Geldstrafe gegen den Arbeitgeber festgesetzt werden.

Arbeitnehmern steht ein Beschwerderecht bei Problemen mit dem Arbeitgeber bei den lokalen Arbeitsministerien zu. Doch durch die Bürokratie dauern Entscheidungen teilweise sehr lange.

Infrastruktur

siehe auch den nächsten Abschnitt Verkehr

Post

Das Postsystem ist in staatlicher Hand. Briefe und Pakete werden nicht ausgeliefert, sondern müssen von Postfächern abgeholt werden. Die Jahresgebühr beträgt ja nach Größe mindestens 10 Euro. Alternativ kann man sich die Post auch an das nächstgelegte Postamt an ein Sammelpostfach schicken lassen und zahlt dann 10-50 Euro-Cent pro abgeholten Brief oder Paket.

Adressierung

Es existieren nur für verwaltungstechnische Zwecke Straßennamen (nur die großen Hauptstraßen) und mehrstellige Gebäudeidentifikationsnummern. In der Bevölkerung und Alltag finden sie keine Anwendung. Man benutzt stattdessen besondere Merkmale wie Geschäfte oder Banken, wenn man einen Weg erklärt. Dies ist insbesondere insofern ein Problem, als ausländische Versandhandelsfirmen und Postbehörden teilweise keine Postfachadressen akzeptieren und sich erst nach Rücksprache davon überzeugen lassen, ihre Waren zu verschicken.

Telekommunikation

Nach dem Bundesgesetz Nr. 1 von 1976 wurde die staatliche Emiratische Gesellschaft für Telekommunikation gegründet. Ihr Eigenname ist Etisalat. Sie hat seitdem ein Monopol für alle Telefondienstleistungen und ist auch der einzige zugelassene Internetanbieter des Landes. Die Bereitstellung von Internettelefonie durch andere Anbieter ist verboten und wird auch insbesondere in Internetcafes von der Polizei von Zeit zu Zeit kontrolliert. Des Weiteren stellt Etisalat die Zensur "schädlicher Einflüsse" über das Internet auf die Gesellschaft sicher. Siehe den Abschnitt Zensur weiter unten im Artikel.

Die Regierung hat im Frühjahr 2005 beschlossen, dass ab Anfang 2006 weiteren Firmen für Telefon- und Internetdienste ihren Dienste anbieten können, und dies somit ein Aus für das Monopol von Etisalat darstellt.

Ein Problem stellt in letzter Zeit der spamartige Missbrauch von SMS dar. Die Textinhalte versprechen eine Gewinnmöglichkeit oder ähnliches, mit der man durch Rücksendung der SMS (Kosten knapp 10 AED, ca. 2,20 Euro) teilnehmen kann. Auf Beschwerden dahingehend reagiert Etisalat mit der Aussage, man stelle fremden Dienstleistern nur die Telefonnummern und die Übertragungsmöglichkeit zur Verfügung, sei aber selbst keinesfalls für den Inhalt verantwortlich.

Strom

Strom wird aus gasbefeuerten GuD-Kraftwerken erzeugt. Oftmals existieren große Kraftwerkskomplexe mit mehreren Kraftwerken. Beispiele sind die Anlagen Al Taweelah (Emirat Abu Dhabi) und Dschabal Ali (Dubai), mit 10-25 einzelnen Blöcken. Angeschlossen an diesen Kraftwerken sind meist Meerwasserentsalzungsanlagen.

Wasser

Das Trinkwasser wird aufwändig mithilfe von Meerwasserentsalzungsanlagen gewonnen. Von dort wird es über Pipelines in die Städte gefördert. Aufgrund des Klimas hat das Wasser im Sommer teilweise "Kalttemperaturen" von über 30 °C, wenn es aus dem Wasserhahn kommt. Sehr häufig ist das Wasser stark gechlort.

Mineralwasser werden aus Quellen der Städte Al Ain und Masafi hergestellt. Dieses Wasser wird nicht mit Kohlensäure versetzt.

Abfall

Abfall wird in großen, offenen Containern gesammelt, die offen an den Straßen (meist Hinterstraßen) stehen. Im Sommer ergibt sich dadurch eine unangenehme Geruchsbelästigung. Anfang 2005 wurden in Abu Dhabi alle Müllconainter gegen einen neuen Typ mit geschlossener Klappe ausgetauscht. Dadurch sollen die Geruchsbelästigungen der Vergangenheit angehören. Das Abladen von Müll neben den Containern wird nun mit Geldstrafen verfolgt. Der Müll wird nicht recycelt oder getrennt, sondern landet auf Mülldeponien.

Öffentliche Toiletten

Weit verbreitet sind öffentliche Toiletten (anzutreffen neben den Moscheen), allerdings häufig in der traditionellen Form als Stehklo. Ein Wasserschlauch zur Reinigung ist immer vorhanden, allerdings nie Toilettenpapier, da der Araber an sich die linke Hand zur Reinigung des Rektals benutzt. Daher ist es in der arabischen Welt ein Affront, seinem Gegenüber die linke Hand zum Gruß zu reichen. In den Einkaufszentren, Hotels und Restaurants trifft man auch Sitztoiletten an. Meist sind die Klobrillen jedoch durch die falsche Benutzung der asiatischen Gastarbeiter stark verdreckt und verkratzt. Zudem wird aus vermeintlichen Hygienegründen der Fußboden unter Wasser gesetzt, was allerdings Ungeziefer (Schaben) anlockt und zu einem drückendem Klima in den Toiletten führt.

Verkehr

Es existiert derzeit kein nationales Bahnsystem in den VAE. Der Bau einer Bahnlinie, die die GCC-Staaten verbindet, ist in der Diskussion. Die Strecke soll knapp 2000 km lang sein und von Kuwait über Saudi Arabien, eventuell Bahrain, Katar und den VAE verlaufen und schließlich im Oman enden.

Für die Stadt Dubai befindet sich eine U-Bahn (Dubai Metro) im Bau. Die Eröffnung der ersten Teilstrecken ist für 2009 und der vollständige Betrieb für 2012 geplant.

Stadttaxis sind ausreichend in allen Hauptstädten der einzelnen Emirate sowie in al-Ain vorhanden. Außer in Abu Dhabi, al-Ain und Dubai wird dringend empfohlen, den Fahrpreis vor der Fahrt mit dem Fahrer abzusprechen, da keine Taxameter installiert sind. Die Taxis kann man (mit Ausnahme Dubais) als recht einfach bezeichnen; den Fahrern fehlen oft entsprechende Ortskenntnisse. Die Taxis der verschiedenen Unternehmen unterscheiden sich durch ihre Wagenfarbe. Auswahl:

Datei:TaxiAbuDhabi.JPG
Taxi in Abu Dhabi
  • Abu Dhabi und al-Ain:
    • Gold-weiß (staatlich)
    • Weiß mit grünen Seitenstreifen (Al Ghazal)
    • Silber (NTC)
  • Dubai
    • Beige (Metro-Taxi)
    • Weiß
  • Adschman
    • Weiß
  • Ra's al-Chaima
    • Gelb-weiß

Es existieren ein staatlich betriebener, emirateübergreifender Buslinienverkehr sowie private Kleinbus-Unternehmen. Die Preise sind günstig, wobei auch der Komfort recht niedrig ist.

Das Hauptverkehrsmittel ist das Auto. Leider kommt es durch den starken Anstieg des Verkehrs in den letzten Jahren v.a. in Dubai zu Verkehrsproblemen. Der Fahrstil der Autofahrer ist chaotisch, so dass die Unfallrate recht hoch ist. Die zweithäufigste Todesursache in den VAE ist der Tod im Straßenverkehr. Parkplätze sind in Dubai mittlerweile schwer zu finden, leichter ist es in Abu Dhabi. Dubai hat die meisten öffentlichen Parkplätze Anfang der 2000er Jahre zu kostenpflichtigen umgewandelt. Abu Dhabi hat einige kostenpflichtige Parkhäuser erbaut. Die Straßenqualität kann man, mit Einschränkung auch in den östlichen Emiraten, als hervorragend bezeichnen (siehe auch Abu Dhabi).

Aufgrund der Verkehrsverhältnisse muss man von der Nutzung des Fahrrades und Motorrades abraten. Die Fahrer dieser Fortbewegungssmittel setzen sich einem extrem hohen Unfallrisiko aus.

Fährverbindungen bestehen zwischen allen großen Häfen und mit Iran.

Alle Hauptstädte der Emirate und al-Ain unterhalten internationale Flughäfen. Teilweise sind die Routen auf die Nachbarländer beschränkt. Inneremiratisch existieren Flugverbindungen von z. B. Abu Dhabi nach Dubai oder von Abu Dhabi nach Ra's al-Chaima. Ein Abflug gilt immer als Ausreise aus dem Land, selbst wenn der Flug nur in ein anderes Emirat führt.

Nationale Fluggesellschaften

Rechtliches

In den VAE existieren die Todesstrafe sowie für Moslems Stockschläge (außer Dubai). Als Gesetzesgrundlage gilt die Schari'a (islamisches Recht).

Verboten sind

  • Pornographie
  • jüdische Propaganda
  • Schriften und Medien, die unvereinbar mit den religiösen, kulturellen, politischen und moralischen Werten der VAE sind
  • Alkohol (nur in Schardscha)
  • Trunkenheit
  • Drogen

Bei Tod eines Einheimischen, verursacht oder begünstigt durch eine andere Person, muss als Ausgleich das sog. Blutgeld gezahlt werden, begrenzt durch emiratische Gerichte auf 200.000 AED pro Person. Falls die Summe nicht aufgebracht werden kann, erfolgt Inhaftierung bis zur vollständigen Bezahlung durch Angehörige oder Bekannte.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden eines Emiratis erfolgt in der Regel eine Inhaftierung des Unfallgegners bis zur vollständigen Genesung des Verletzten. Verletzungen, die durch Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen verursacht wurden, werden voll dem Helfer mit den daraus resultierenden Konsequenzen angelastet.
Bei Fahrzeugunfällen muss selbst bei Bagatellschäden die Verkehrspolizei gerufen werden, um einen Unfallbericht aufzunehmen. Die Fahrzeuge dürfen nach der Kollision nicht mehr bewegt werden, was an Hauptstraßen meist lange Staus zur Folge hat. Durch dieses Gesetz soll die Fahrerflucht verhindert werden. Fahrzeugschäden dürfen von Werkstätten ohne Unfallbericht der Polizei nicht repariert werden.
Die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen wird durch die Verkehrspolizei an Ort und Stelle geklärt. Aber meist wird wird dem Teilnehmer die Schuld gegeben, dem es leichter fällt, die Schäden zu bezahlen, d. h. eine gültige Versicherung besitzt oder vermögender als der andere aussieht (z.  B. westliche Ausländer). Die Entscheidung der Polizisten kann im Nachhinein angezweifelt werden und ein Gericht zur Klärung der Sache angerufen werden. Allerdings ist dies ein äußerst langwieriger und bürokratischer Weg, sodass auch zu Unrecht Beschuldigte sich mit dem Ergebnis abfinden, besonders dann, wenn die Versicherung sowieso den Schaden zahlt.

Einheimischen steht das Recht zu, die Fensterscheiben (einschließlich der Windschutzscheibe) ihrer Autos zum Schutze ihrer Frauen in der Öffentlichkeit komplett zu verdunkeln. Allen anderen (Ausländern, Taxifahrzeuge, etc.) ist dies bei einer hohen Geldstrafe (ca. 2000 Euro) verboten.

Schweinefleisch und daraus hergestellte Produkte können in einigen großen Supermärkten gekauft werden. Die Bereiche, in denen die Waren ausgestellt sind, werden mit deutlichen Warnschildern für Muslime gekennzeichnet. Speisen, die Schweinefleisch enthalten, können nur in Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels sowie in einigen Clubs bestellt werden.

Das Rechtssystem Dubais bevorzugt die emiratischen Bürger gegenüber Ausländern; letztere tragen zum Beispiel meist die Beweislast.

Die Ausstellung ungedeckter Schecks hat immer eine Haftstrafe zur Folge, um den Scheckbetrug zu bekämpfen.

Die Gesetze der VAE sehen keine Einbürgerung oder unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis vor. Kinder, die im Land geboren werden, erhalten keine emiratische Staatsbürgerschaft, die einzige Ausnahme davon ist, wenn der Vater (nicht aber die Mutter) Staatsangehöriger der VAE ist.

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt zu einem sechsmonatigen Einreiseverbot einschließlich der Familienangehörige, die unter dem Hauptvisum des Arbeitstätigen. Ausgenommen davon sind nur einige Berufssparten von hochqualifizierten, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder spezialisierte Ingenieure.

Das Zusammenleben, aber auch schon das gemeinsame Übernachten in einem Zimmer von unverheirateten Partnern wird strafrechtlich verfolgt, falls es der Polizei oder anderen Behörden gemeldet wird. Für Nicht-Moslems wird keine Ausnahme gemacht.

Prostitution ist verboten, aber in Abu Dhabi und Dubai weit verbreitet. In der Öffentlichkeit ist das ein Tabuthema und die Medien berichten nicht darüber. Um die Prostitution einzudämmen werden regelmäßig Razzien in verdächtigen Nachtclubs durchgeführt. Darüber hinaus unterliegt für den verdächtigen Personenkreis (Frauen zw. 20-40 Jahren aus der Ex-UdSSR, VR China und Schwarzafrika) eine restriktive Quotenregelung für Visa. Diese kann allerdings umgangen werden, wenn die betroffenen Frauen nicht direkt bei der Botschaft ein Visum beantragen, sondern sich über emiratische Hotels Touristen-Visa besorgen.

Emirater erhalten bei einer Hochzeit mit einem einheimischen Partner 70.000 AED (ca. 15.000 Euro) Zuschuss vom Staat, um die Kosten der Heirat zu bezahlen, da viele Einheimische kaum vermögend sind. Weiterhin ist dies ein Mittel, Emirater anzuhalten, bevorzugt Einheimische und keine Ausländer zu heiraten. Allerdings ist die Budgetlage für diese Zuwendung mittlerweile soweit angespannt, dass zur Zeit Wartezeiten von ca. zwei Jahren entstehen. Das Geld wird bar ausgezahlt.

Importierte Zeitschriften müssen vor Verkauf der Zensurbehörde vorgelegt werden, die dann auf Bildern dargestellte Geschlechtsmerkmale mit einem schwarzen Filzstift zensiert. Auf CDs wird zusätzlich das christliche Kreuz geschwärzt, falls es auf dem Cover dargestellt ist.

Medien unterstellen sich einer freiwilligen Selbstzensur, sodass Verstöße gegen die Zensurgesetze seitens der Zeitungsherausgeber oder Radiosender nicht existieren. Das lokale Fernsehen ist in staatlicher Hand.

Der Internetzugang ist nur über die staatliche Telefongesellschaft Etisalat möglich. Der Zugriff von Privatpersonen auf das Internet erfolgt über einen Proxy, welcher Inhalte zensiert. Offiziell soll damit nur der Zugang zu pornographischem Material verhindert werden, tatsächlich werden aber willkürlich viele andere Seiten gesperrt, die unter Umständen die islamische Kultur verletzen. So zum Beispiel ausländische Seiten, die Glücksspiel (auch Lotto) anbieten, Kochrezepte, die über die Schweinefleischzubereitung berichten und Bekanntschaftsvermittlungen, wobei jedoch die Heiratsvermittlung in den VAE legal ist und auch in den lokalen Zeitungen angeboten wird.

Im Widerspruch zu allem Zensuraufwand und staatlicher Kontrolle steht der ungehinderte Empfang ausländischer Sender über Satellit. Auf diesem Weg ist auch eine unzensierte, wenn auch teure Nutzung ausländischer Internet-via-Satellit-Provider möglich. Auch VPN-Firmennetzwerke unterliegen keinen staatlichen Einschränkungen, sodass diesen Firmenmitarbeitern eine unzensierte Informationsquelle zur Verfügung steht, ebenso sind Bildungseinrichtungen von der Zwangsnutzung des Proxys ausgenommen. Somit wird der Zugang zur freien Information ermöglicht und lässt den gesamten Aufwand, welchen das Informationsministerium (Zensurbehörde) betreibt, absurd erscheinen.

Alkohol

Alkohol kann, mit Ausnahme der Duty Free Shops am Flughafen, nur in lizenzierten Alkoholläden gekauft werden. Eine Berechtigung (Liquor Licence) ist nötig und kann nur von nichtmoslemischen Aufenthaltsberechtigten erworben werden. Ein unbegrenzter Einkauf von Alkohol ist mit der Berechtigung nicht möglich; sie ist meist auf Käufe bis 1000 AED pro Monat begrenzt. Andere Möglichkeiten Alkohol zu konsumieren sind Vier- und Fünf-Sterne-Hotels, bestimmte Sport-Clubs und Gesellschaften. Im Emirat Schardscha besteht generelles Alkoholverbot, auch in Hotels. Für Nicht-Touristen ist zwingend notwendig, dass sie eine Alkohollizenz bei sich führen, da sonst eine Geldstrafe von 2000 AED oder Freiheitsstrafe gegen sie verhängt wird. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und Trunkenheit sind streng verboten und ziehen i. d. R. neben einer Geldstrafe Haftstrafen von mindestens einem Monat nach sich. Moslems, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, werden bei Alkoholdelikten zusätzlich noch mit 80 Stockschlägen bestraft. Bei Trunkenheit am Steuer können je nach Schwere des Unfalls mehrjährige Haftstrafen verhängt werden, das Fahrzeug wird für mehrere Wochen von der Polizei beschlagnahmt. Außerdem ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters von ihrer Leistungspflicht befreit, d. h., der Schaden muss mit dem Privatvermögen beglichen werden. Als betrunken kann man in einigen Emiraten gelten, wenn auch nur eine leere Bierdose im Auto liegt.

Verbraucherschutz

Obwohl seit Jahren an einem Gesetz gearbeitet wird, um die Rechte des Privatverbrauchers festzulegen, existiert bis heute noch keine verbindliche Regelung. Das bedeutet, dass es keine gesetzliche Gewährleistung gibt; der Verkäufer kann sich stets auf den Standpunkt gekauft wie gesehen berufen. In der Praxis aber räumen viele große Kaufhäuser und Supermarktketten teilweise großzügige Umtauschmöglichkeiten ein, beispielsweise eine Rückgabe bei Nichtgefallen innerhalb einer Woche. Bei Streitigkeiten mit kleinen Händlern kann jedoch die Behörde bei der Vermittlung des Streites behilflich sein.

Kultur

Die Kultur ist fast ausschließlich islamisch geprägt. Durch den Wirtschaftsaufschwung in den letzten Jahrzehnten sind die alten Lebensweisen verschwunden. Es wird allerdings versucht mit Volkskundemuseen den Alltag vor dem Öl-Boom der heutigen Generation zu vermitteln.

Zu offiziellen Anlässen treten in traditionellen Kleidern angezogene Darsteller auf, die die Anlässe musikalisch und mit Tanz untermalen. Der Gesang ist in etwa vergleichbar mit dem Sing-Sang afrikanischer Stämme. Der Tanz ist in seiner Aufführung ebenfalls sehr einfach.

Von einigen westlichen Gastarbeitern und deren Ehepartnern wird unter Anderem ein Theater betrieben, eine Einrichtung die dem Islam und auch der indischen Kultur fremd ist.

In den letzten Jahren wurden immer wieder Pop- und Klassikkonzerte internationaler Stars und Gruppen in Dubai gegeben.

Film

Es dominieren in den Kinos Bollywood-Filme und westliche Produktionen (überwiegend Hollywood-Filme). Filme aus den Ländern des Nahen Ostens spielen eine Nebenrolle, was mit der Bevölkerungsstruktur des Landes erklärt werden kann. Mehrere europäische Botschaften haben in den vergangenen Jahren monatlich einen Filmabend in einem der Kinos in Abu Dhabi veranstaltet und dabei jeweils einen preisgekrönten Film aus einem europäischen Land gezeigt. Ende 2004 veranstaltete Dubai ein Filmfestival. Allerdings wurden überwiegend, aus westlicher Sicht oftmals inhaltsarme, Bollywood-Filme aufgeführt. Diese haben auch bei der einheimischen Bevölkerung viele Anhänger. Alle Filme müssen vom Informationsministerium genehmigt werden und sie sind auch häufig hinsichtlich religiösen, erotischen und politischen Inhaltes zensiert. Der Film "Die Passion Christi" wurde an den Kinokassen ausdrücklich als "nicht geschnitten" beworben.

Hochzeit

Hochzeitszeremonien finden in angemieteten Ballsälen großer Hotels statt, falls die Brautleute vermögend sind. Durch vom Staat finanzierte Massenhochzeiten wird ärmeren einheimischen Paaren eine (oft die einzige) Hochzeitsmöglichkeit geboten.

Freizeitbeschäftigung

Reiche, ältere Einheimische fröhnen dem Hobby der Falknerei. Jüngere bevorzugen, mit ihrem Geländewagen über die Sanddünen zu fahren. Frauen sind meist am gemeinsamen Einkaufen mit ihren Freundinnen in den Einkaufszentren und Basare (Souks) interessiert.

Klima

In den VAE herrscht im Inland trockenes Wüstenklima. An den Küsten kann insbesondere in den Sommermonaten die relative Luftfeuchtigkeit sehr hohe Werte erreichen. Insgesamt ist es eines der heißesten Klimate der Erde. Es regnet oftmals nur an einem oder zwei Tagen im Jahr. Hier die durchschnittlichen Temperaturen in Abu Dhabi:


Monat Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Maximal 24°C 25°C 29°C 34°C 38°C 40°C 41°C 42°C 40°C 36°C 30°C 26°C
Minimal 14°C 15°C 17°C 21°C 24°C 26°C 29°C 30°C 27°C 23°C 19°C 16°C

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