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Öffentlicher Sünder

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Ein Öffentlicher Sünder (peccator manifestus) ist ein katholischer Christ, der bekanntermaßen in einem objektiv schwer sündhaften Zustand (Todsünde) lebt und dem es an dem erkennbaren Willen fehlt ihn abzustellen.

Der CIC sieht in verschiedener Hinsicht Rechtseinschränkungen vor, denen der öffentliche Sünder unterliegt. So darf er nicht zur Kommunion zugelassen werden (c. 915), ihm darf die Krankensalbung nicht gespendet werden (c. 1007) und ihm kann ein kirchliches Begräbnis verweigert werden (c. 1184 § 1 Nr. 3).