Revenu de solidarité active
Revenu de Solidarité active (RSA) ist eine Sozialleistung in Frankreich, die ihren Empfängern ein Mindesteinkommen garantieren soll. Der RSA wurde per 1. Juni 2009 in Frankreich (mit Ausnahme der Überseegebiete) eingeführt. Zuvor war er ab Mai 2007 in 34 Départements probeweise in Kraft. Seine Rechtsgrundlage bildet das TEPA-Gesetz. Der RSA löste die französische Sozialhilfe (Revenu minimum d'insertion kurz RMI) und die Alleinerziehendenhilfe Allocation de parent isolé (API) ab. Durch die Einführung des RSA wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten von ca. 1,1 Millionen auf 3 Millionen Personen ausgeweitet. Die Mehrkosten in Höhe von ca. 1,5 Milliarden € werden durch die Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 11% auf 12,1% gegenfinanziert.[1] Die Leistung wird schrittweise auch in den Überseegebieten eingeführt.
Leistungen empfangen können bis auf wenige Ausnahmen nur französische Staatsbürger und Personen, die seit mehr als fünf Jahren eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Frankreich besitzen. Begünstigt sind sowohl Arbeitslose als auch Geringverdiener. Die Leistungsempfänger dürfen nicht inhaftiert und müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Für Personen unter 25 Jahren existiert ein eigener RSA pour les jeunes; sie bekommen jedoch den allgemeinen RSA, falls sie ein Kleinkind haben oder schwanger sind. RSA-Empfänger sind verpflichtet, sich aktiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Der RSA beträgt 466,99 € pro Monat für Alleinstehende und 700,49 € für Paarhaushalte (2011).[2] Dies entspricht in etwa dem früheren RMI ohne Wohnungsbeihilfe. Bei einer Arbeitsaufnahme sinkt die Leistung um 38 € je 100 € Lohn, es wird dann also ein Kombilohn gezahlt.
Quellen
- Webauftritt des französischen Staates zum RSA
- Info der französischen Botschaft in Deutschland zum RSA