Europäische Wirtschaftsregierung
Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) ist ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Union. Sie hat unter anderem auch die Einführung des Euro ermöglicht. Ihr gehören alle EU-Länder an.
Geschichtlicher Ablauf
Vorläufer der EWWU
Der Ursprung der Währungsunion geht auf den „Werner-Plan“ von 1970 zurück. Dem Kollaps von Bretton Woods 1971 folgte 1972 der Europäische Wechselkursverbund (Währungsschlange), welcher eine feste Wechselkursschwankung von +/- 1.25 % vorsah. Mit dem Europäischen Währungssystem(EWS) wurde 1979 die Europäische Währungseinheit (ECU) eingeführt. Die Schwankungsmargen von +/- 2.25 % mussten von den Nationalbanken eingehalten werden. Die Einheitliche Europäische Akte (1985) und der Vertrag über die Europäische Union „Vertrag von Maastricht“ (1991) bildeten das Fundament für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).
Die drei Stufen der EWWU
Die 1. Stufe der Währungsunion begann am 1. Juli 1990 mit der Herstellung des freien Kapitalverkehrs zwischen den EU-Ländern. Mitglied der Stufe 1 waren alle damaligen Mitglieder der Europäischen Union. Die Länder verpflichteten sich damit zu einer vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs und einer engeren Kooperation in der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik.
Am 1. Januar 1994 begann mit der Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) (dem Vorläufer der Europäischen Zentralbank) die 2. Stufe.
Am 1. Januar 1999 wurde die 3. Stufe der Währungsunion wirksam. Die Wechselkurse der Mitglieder der Währungsunion untereinander wurden unwiderruflich festgelegt und der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingeführt. Dabei wurde der Euro als Bargeld mit einer Ausnahmeregelung erst drei Jahre später eingeführt. Außerdem wurde das EWS II zur Unterstützung und wirtschaflichen Annäherung der noch nicht beigetretenen EU-Länder geschaffen.
Die Geldpolitik wird dennoch seit 1999 nicht mehr von den Zentralbanken der Mitgliedsländer betrieben, sondern von Europäischen System der Zentralbanken (ESZB), das sich aus der EZB und den nationalen Notenbanken zusammensetzt.
Teilnehmer an der EWWU
EWWU vs. Eurozone
Mitglieder der EWWU sind, entgegen weit verbreiteter Meinung, alle EU-Länder. Allerdings haben 13 der 25 EWWU-Mitglieder den Euro per Ausnahmegenehmigung (noch) nicht eingeführt, so dass von den 25 EU-Ländern derzeit nur zwölf dem Euroraum angehören. Damit bezahlen heute rund 310 Millionen Menschen mit der neuen Währung.
Dreizehn EU-Staaten sind nicht in der Eurozone: Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei, Slowenien und Zypern sind Teilnehmer am Wechselkursmechanismus II und können nach mindestens 2 jähriger Teilnahme am WKM II und nach Erfüllung der EU-Konvergenzkriterien den Euro einführen.
Weitere Staaten, die den Euro als Währung eingeführt haben
Außerhalb der EU (und damit außerhalb der Eurozone) gilt der Euro in den folgenden Staaten als Zahlungsmittel:
- Monaco, San Marino und Vatikanstadt - diese Staaten prägen ihre eigenen Euro-Münzen auf Grund von Vereinbarungen mit EU-Mitgliedsstaaten und der Genehmigung des Rates der Europäischen Union.
- Andorra verwendet den Euro mit entsprechenden Vereinbarungen, aber ohne eigene Münzen.
- Montenegro und Kosovo haben sich einseitig entschieden, den Euro zu benutzen. Dies beinhaltet also keinerlei Bindung auf Seiten der Eurozone.
- Für den Handel mit dem Ausland verwendet Nordkorea den Euro, da der nordkoreanische Won nicht frei konvertierbar ist.
Weiteres Einflussgebiet des Euro
Es gibt weitere Staaten, die zwar eine eigene Währung haben, diese aber an den Euro gebunden haben:
- Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Slowenien und Zypern als Mitglieder des Wechselkursmechanismus II (Dänemark mit einer Schwankungsbreite von +/-2.25% bzw. Estland, Lettland, Litauen, Malta, Slowenien und Zypern mit einer Schwankungsbreite von +/-15%)
- Bosnien-Herzegowina und Bulgarien (mit festem Wechselkurs)
- 14 zentral- und westafrikanische Staaten (Äquatorialguinea, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gabun, Guinea-Bissau, Kamerun, Republik Kongo, Mali, Niger, Senegal, Togo, Tschad, Zentralafrikanische Republik) gebrauchen den CFA-Franc, der mit festem Wechselkurs früher an den französischen Franc, jetzt an den Euro gebunden ist.
- Französisch-Polynesien, Neukaledonien und Wallis und Futuna sind Teil von Frankreich, aber nicht Teil der Europäischen Union, und benutzen den CFP-Franc, der ebenfalls mit festem Wechselkurs früher an den französischen Franc und jetzt an den Euro gebunden ist.
- die Komoren und Kap Verde (mit festem Wechselkurs)
Insgesamt nutzen damit 40 Staaten (oder Teile von Staaten) den Euro oder eine vom Euro abhängige Währung.
Voraussetzungen für den Beitritt zum Euroraum
Die Entscheidung über die ersten Euro-Mitgliedsländer fällte der Rat der Europäischen Union am 3. Mai 1998. Als Mitglieder aufgenommen wurden Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Österreich und Spanien. Griechenland erfüllte zu diesem Zeitpunkt noch nicht die EU-Konvergenzkriterien, wurde aber 2000 aufgenommen und hat 2001 den Euro eingeführt. Dänemark und Großbritannien hatten sich im Vertrag von Maastricht eine Opting-out-Klausel vorbehalten, und machten von dieser Gebrauch. Schweden verletzte die Konvergenzkriterien bewusst, damit es den Euro nicht einführen musste.
Länder, die dem Euro beitreten wollen, müssen zukünftig nicht mehr die ersten beiden Stufen der EWWU durchlaufen. Sie müssen lediglich die Konvergenzkriterien erfüllen, durch die die Finanzpolitik harmonisiert werden soll, bevor sie der dritten Stufe der EWWU beitreten können.
Die EWWU und die Theorie optimaler Währungsräume
Robert A. Mundell erkannte in seiner Theorie des optimalen Währungsraumes einen Nachteil einer Währungsunion. Währungsunionen schaffen die Möglichkeit flexibler Wechselkurse ab. Dadurch kann ein Ausgleich nur noch über Bewegungen der Produktionsfaktoren (flexible Arbeitsplätze und flexibles Kapital) erfolgen.
Der Vorteil ist, dass Währungsrisiken aufgrund von Währungsschwankungen eliminiert werden, was der Wirtschaft in Form von niedrigeren Transaktionskosten zugute kommt.
Ökonomen erstellen daher eine Kosten-Nutzen-Rechnung, anhand der untersucht wird, ob Kosten oder Nutzen einer Währungsunion überwiegen. Für die Europäische Währungsunion kommen die meisten Studien zu dem Ergebnis, dass derzeit kein optimaler Währungsraum vorliegt. Einschränkend kann aber gesagt werden, dass manche Studien für den Währungsraum USA zum selben Ergebnis gelangen. Außerdem weisen manche Ökonomen darauf hin, dass die Kriterien eines optimalen Währungsraums u. U. auch erst im Nachhinein erfüllt werden (beispielsweise, indem durch die Gemeinschaftswährung vermehrt ökonomische Transaktionen zwischen den Mitgliedsstaaten stattfinden), so dass in Zukunft ein solcher optimaler Währungsraum vorliegen könnte.