Diskussion:Mehrheit
Neue Beiträge unten anfügen!
Überarbeitung erforderlich
In Anlehnung an den Artikel Minderheit sollte dieser Artikel hier sicherlich überarbeitet werden! Immerhin könnte man ihn auch zu demokratische Mehrheit o.ä. verschieben, jedenfalls kann er so nicht bleiben, denn jetzt wird der Begriff gar nicht grundsätzlich erklärt (was vielleicht auch nicht ganz ohne wäre), sondern gleich gesagt, wozu eine Mehrheit nützt und welche Arten es gibt etc. Zudem ist natürlich auch befremdlich, wenn am Ende des Artikels, der den allgemeinen Begriff Mehrheit erläutern sollte, noch eine "deutschlandlastig"-Warnung steht, als wäre der Begriff Mehrheit sehr deutschlandspezifisch... ;-) -- marilyn.hanson 17:43, 14. Dez 2004 (CET)
Enthaltungen
Im Artikel steht Dementsprechend sind Enthaltungen keine gültigen Stimmen. Ist das wirklich generell so? Ich habe im Internet dazu immer nur Geschäftsordnungen gefunden, in denen das unterschiedlich geregelt ist. Auch der Brockhaus lässt sich dazu nicht näher aus. --Habakuk <>< 09:24, 10. Feb 2005 (CET)
- Schau mal beim Bundestag nach. Natürlich kann man in jeder Geschäftsordnung höhere Hürden (Mehrheit der abgegebenen Stimmen) vereinbaren. Zusätzliche Hürden müssen aber logischwerweise zusätzlich festgelegt sein. - NB > + 11:30, 11. Feb 2005 (CET)
Absolute Mehrheit bezeichnet die "normale" Mehrheit (also >50%), Relative Mehrheit dass ein Vorschlag mehr Stimmen hat als alle anderen. Dabei muss aber noch unterschieden werden ob als Berechnungsgrundlage für 100% alle Stimmberechtigten oder alle gültigen Stimmen herangezogen werden. Einfache Mehrheit ist nur das Gegenteil zur qualifizierten Mehrheit.
s.a. http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=QA4O17
- Lies bitte den letzten Satz im verlinkten Beitrag ("Eine wichtige Unterscheidung ist, ob sich die entsprechenden Mehrheiten aus allen Mitgliedern oder nur allen anwesenden Mitgliedern eines Abstimmungsgremiums ergeben müssen."). Damit ist der Unterschied zwischen 'Einfacher Mehrheit' (aller abgegebenen Stimmen) und 'Absoluter Mehrheit' (aller Stimmberechtigten) erwähnt. Der dortige Beitrag ist leider etwas kurz und undifferenziert (wie ja im zitierten Satz selber ausgeführt wird) und im allgemeinen Sprachgebrauch wird sowieso alles durcheinandergeworfen... :-) --NB > + 13:38, 16. Apr 2005 (CEST)
Grundzahl, Grundmenge oder was?
Hallo Wegner8, danke für deine Überarbeitung, die Unterscheidung mit abgebene/gültige Stimmen, Anwesende und Stimmberechtigte ist sicher hilfreich. Aber warum hast Du die üblichen Begriffe 'Einfache Mehrheit' bzw. 'Absolute Mehrheit' gelöscht, obwohl diese sogar in eigenen Artikeln behandelt werden? Denn es gibt ja die Kombinationen der einfachen als auch der absoluten ebenso wie der qualifizierten Mehrheit auf alle 3 genannten Stimmbasen... --NB > + 10:52, 9. Sep 2005 (CEST)
- Gute Idee, machen wir eine Tabelle 3 x 3. -- Gelöscht habe ich, weil bei diesen Benennungen sehr viele Leute denken, sie hätten's damit gesagt, aber die Grundmenge nicht beachten, von der diese Mehrheiten zu nehmen sind. Mit der Tabelle müßte das aber klar werden. (Von den neun Möglichkeiten habe ich nur die geläufigsten behandelt, drei einzeln und drei gesammelt.) Ich mache mich sofort ans Werk. -- Wegner8 12:07, 9. Sep 2005 (CEST)
- Schön ;-). Hättest Du etwas dagegen, den Begriff 'Grundzahl' (eigentlich wohl eher 'Grundanzahl') gegen den Begriff 'Grundmenge' auszuwechseln? Letzterer scheint mir gängiger zu sein... --NB > + 16:35, 9. Sep 2005 (CEST)
- Das hatte ich zuerst da stehen, aber ich brauche nur die Mächtigkeit der Menge, keine Menge, weder die Menge der Stimmzettel oder Stimmen noch die der Abstimmenden selber. Deshalb habe ich es in "Grundzahl" geändert und mit Bedauern viermal "Anzahl von" eingefügt. Wie sonst kann man die Zahl benennen, von der man Prozente benutzt? --
Spätestens wenn wir fertig sind, sollten wir dies auf die Diskussionsseite von Mehrheit verschieben. -- Wegner8 18:24, 9. Sep 2005 (CEST)- Natürlich brauchst du zur Berechnung die Mächtigkeit, aber im Abschnitt geht es doch erst einmal um die Definition der Mengenbasis und nicht um deren Mächtigkeit. Mit dem Verschieben gebe ich dir Recht.... --NB > + 18:56, 9. Sep 2005 (CEST)
- Wenn ich versuche, Grundmenge statt Grundzahl zu benutzen, kann ich die Sache nur umständlicher formulieren (mit oder ohne den Fachausdruck Mächtigkeit). Wer kann es besser? --
Ich habe mal den Artikel Prozent aufgeblättert und ersetze nun ganz oberflächlich die Benennung Grundzahl durch Prozentbasis, obwohl im definierenden Text keine Prozente vorkommen. -- Wegner8 19:56, 9. Sep 2005 (CEST)- Da wir uns nicht primär an Mathematiker wenden, wäre vielleicht auch ein allgemein zugänglicherer Begriff wie 'Berechnungsbasis' tragbar? --NB > + 20:56, 9. Sep 2005 (CEST)
- Hallo Wegner8, mit deinen letzten Bearbeitungen bin ich inhaltlich nicht ganz einverstanden: Es gibt durchaus einfache Mehrheiten der Anwesenden wie auch der Abstimmenden. Als Beispiel seien Konferenzen o.ä. genannt, wo ein Enthaltungsverbot existiert. Dann gilt Anwesende=Abstimmende und diese können auch mit einfacher Mehrheit Abstimmungen über Alternativen durchführen. Die Begriffe 'einfache/relative' und 'absolute' Mehrheit sollten nicht aus deinem persönlichen Verständnis heraus abgelehnt, sondern als alternative, aber zumindest gleichwertige Qualitätsdefinition behandelt werden - zumal der Begriff 'Anwesende' im Bezug auf schriftlicher Stimmabgabe auch zu behandeln wäre (was ist sonst die Stimmbasis bei Bundestagswahlen ;-))...
- Aber noch mal: bei aller Korrektheit der Definition schreiben wir kein Fachbuch, sondern ein Werk, das auch meine Mutter verstehen sollte ;-) --NB > + 08:05, 10. Sep 2005 (CEST)
- Danke, NB, das hilft wieder weiter, siehe frisch überarbeiteten Artikel.
(a) Ich habe nun Grund-Anzahl gesetzt, weil Grundzahl vergeben ist. Gesamtzahl würde nach meinem Geschmack ein Attribut erfordern. Besseres fällt mir nicht ein.
(b) Das Enthaltungsverbot hoffe ich als unsichtbare (weil seltene) Möglichkeit mit erfaßt zu haben.
(c) Die Begriffe 'einfache' und 'absolute' Mehrheit kommen ausdrücklich vor. Ich warne aber vor dem häufigen Fehler, nur "absolute Mehrheit" zu sagen, ohne anzugeben, wovon es mehr als 50% sein müssen.
(d) Bei Bundestagswahlen gibt es erst die Sitzzuteilung (ohne Bezug auf Mehrheiten) und nachher im Bundestag die genannten Mehrheiten.
(e) Hast Du noch irgendwo ein Störgefühl? Bist Du mit der Gliederung zufrieden? --
Wegner8 19:53, 10. Sep 2005 (CEST)
- Danke, NB, das hilft wieder weiter, siehe frisch überarbeiteten Artikel.
- Wenn ich versuche, Grundmenge statt Grundzahl zu benutzen, kann ich die Sache nur umständlicher formulieren (mit oder ohne den Fachausdruck Mächtigkeit). Wer kann es besser? --
- Natürlich brauchst du zur Berechnung die Mächtigkeit, aber im Abschnitt geht es doch erst einmal um die Definition der Mengenbasis und nicht um deren Mächtigkeit. Mit dem Verschieben gebe ich dir Recht.... --NB > + 18:56, 9. Sep 2005 (CEST)
- Das hatte ich zuerst da stehen, aber ich brauche nur die Mächtigkeit der Menge, keine Menge, weder die Menge der Stimmzettel oder Stimmen noch die der Abstimmenden selber. Deshalb habe ich es in "Grundzahl" geändert und mit Bedauern viermal "Anzahl von" eingefügt. Wie sonst kann man die Zahl benennen, von der man Prozente benutzt? --
- Schön ;-). Hättest Du etwas dagegen, den Begriff 'Grundzahl' (eigentlich wohl eher 'Grundanzahl') gegen den Begriff 'Grundmenge' auszuwechseln? Letzterer scheint mir gängiger zu sein... --NB > + 16:35, 9. Sep 2005 (CEST)
Vorschlag einer knapperen (knackigeren) Definition, bitte um Gegenkritik:
Eine Mehrheit bezeichnet ein Abstimmungsverhältnis bei Wahlen (Entscheidung für Parteien oder Kandidaten) und Abstimmungen (Entscheidung einer Sachfrage).
Eine Mehrheit kommt zustande, wenn eine Wahl- oder Abstimmungsalternative mehr Stimmen als die andere Alternative bzw. anderen Alternativen erhält. Die Anforderungen an ein Mehrheitsverhältnis können unterschiedlich sein, die entsprechenden Regelungen sind in der Geschäftsordnung des jeweiligen Gremiums festgelegt. BerechnungsbasisEine Mehrheit wird grundsätzlich in einem Verhältnis gegenüber einer Berechnungsbasis gesehen, eine Ausnahme ist die einfache oder relative Mehrheit. Übliche Berechnungsbasen sind die Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmen, der Anwesenden oder der stimmberechtigten Mitglieder, andere Bezugsgrößen sind jedoch auch möglich. Einfache oder relative MehrheitEine einfache oder relative Mehrheit erfordert eine Überzahl der Stimmen gegenüber der anderen Alternative oder den anderen Alternativen, ohne dass ein bestimmtes Stimmverhältnis gegenüber einer Berechnungsbasis gefordert ist. Dies ist die schwächste forderbare Mehrheit mit der geringsten Anforderung (Enthaltungen bleiben ohne Wirkung). Absolute MehrheitDie Absolute Mehrheit erfordert mehr als die Hälfte der Stimmen der Berechungsbasis (Enthaltungen wirken genauso wie Nein-Stimmen). Absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen StimmenDiese Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen für einen Antrag oder einen Kandidaten abgegeben wurde. Absolute Mehrheit der AnwesendenDiese Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für einen Antrag oder einen Kandidaten stimmt. Absolute Mehrheit der MitgliederDiese Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte aller Stimmberechtigten zustimmen (wenn also der Vorschlag die Mehrheit aller möglichen Stimmen bekommt). Wenn es um Abstimmungen in einem Gremium geht, dessen Mitglieder über Stellvertreter immer anwesend sein können, etwa beim "Deutschen Bundesrat", ist es sinnvoll, für das Zustandekommen eines Beschlusses die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder vorauszusetzen. Damit kann ein breiter Konsens demonstriert werden. Qualifizierte MehrheitEine qualifizierte Mehrheit beinhaltet einen bestimmten größeren Anteil an Stimmen als bei der absoluten Mehrheit, meist 2/3 oder 3/4 aller Stimmen einer Berechnungsbasis (in der Regel wird dabei nur das Erreichen des Mehrheitsverhältnisses gefordert, nicht das Überschreiten wie bei den anderen absoluten Mehrheiten). |
Auch bei gegebenen Berechnungsgrundlagen gibt es absolute und relative Mehrheiten: Beispielsweise kann bei der Wahl eines Vorsitzenden für die ersten Wahlgänge eine absolute Mehrheit der Stimmen und für den 3. Wahlgang eine einfache Mehrheit gefordert werden - das geht genauso bei anderen Berechnungsbasen bei mehreren Wahl- oder Abstimmungsalternativen --NB > + 22:23, 11. Sep 2005 (CEST)
- Antwort:
- Zu Satz 1: Das ist eine sehr spezielle Bedeutung von "Mehrheit". (In Deutschland gab es immer eine Mehrheit für die Todesstrafe, aber die Bevölkerung durfte zum Glück nie darüber abstimmen.) Ich habe im Artikel (hoffentlich) klarer gemacht, daß es hier um das Festlegen von Forderungen für (künftige) Abstimungen und Wahlen geht. -- Zu "Abstimmungsverhältnis": Was ist das? (Ein Verhältnis – mathematisch – ist ein Quotient, also eine Zahl.)
- Zu Satz 2: Satz 2 wird durch Satz 3 zurückgenommen.
- Zu Satz 3: "Mehrheitsverhältnis" ist nicht definiert. – "Entsprechend" wem? – Statt "Geschäftsordnung" kann es auch eine Satzung (häufig für die Auflösung des Vereins), ein Gesetz (Grundgesetz), eine Verordnung oder sonstwas sein. - Geschmackssache: Ich finde "Berechnungsbasis" auch nicht ganz glücklich (lang, abgegriffenes Fremdwort); es sollte schon etwas mit "Grund-" oder "Gesamt-" sein, nur würde "-menge" den umständlichen Übergang zu einer Zahl erfordern.
- Zu Satz 4: Das Wort "grundsätzlich" ist doppeldeutig und deshalb zu vermeiden, kann "in der Regel" und "immer" heißen. – Wir haben nur zwei Arten von Mehrheiten, die einfache und die qualifizierte, denn die absolute ist (systematisch gesehen) nur ein Sonderfall der qualifizierten und hat nur wegen ihrer Häufigkeit eine eigene Überschrift. Da ist es nicht zweckmäßig, eine der beiden als "eine Ausnahme" zu bezeichnen.
- Zu Satz 5: "abgegebenen" ist redundant (eine Stimme kann nicht gültig sein, wenn sie nicht abgegeben wurde).
- Soll ich die Kommentierung fortsetzen? Oder magst Du aufs neue den Artikel kommentieren, wie ich ihn mit Deiner Hilfe entwickelt habe? -- Wegner8 06:19, 12. Sep 2005 (CEST)
- Mir scheint, Du hast eine mindestens so spezielle Sicht auf das Lemma wie ich ;-).
- Zu Satz 1: Wieso ist das speziell? Eine Umfrage z.B. ist eine Art der Abstimmung (besonders deutlich an der "Sonntagsfrage"), mangels Legitimation aber lediglich unverbindlich. Deinen Einleitungssatz empfinde ich unglücklich - ich stelle mir eine gedruckte Enzyklopädie vor, bei der jeder Artikel mit 'Dieser Artikel behandelt...' beginnt ;-)...
- Zu Satz 2: Wieso wird er durch Satz 3 zurückgenommen??
- Zu Satz 3: Dann kamm man z.B. formulieren: "Die Anforderungen an eine gültige Mehrheit können unterschiedlich sein, ...", aber eine Geschäftsordnung ist immer gegeben - selbst wenn es nur die stillschweigende Übereinkunft in einer Gruppe zur Abstimmung ist, wo man nachher Essen gehen will ;-)...
- usw. - mir ist der Artikel zur Zeit zu unübersichtlich und -wie in meinem unkommentierten und nicht umgesetzten Nachsatz erläutert- auch nicht korrekt. --NB > + 08:11, 12. Sep 2005 (CEST)
- Danke, Nb.
- Zu Satz 1: Ich wäre nicht darauf gekommen, unter "Abstimmungen" auch Umfragen zu verstehen, aber durch TED kann man darauf kommen.
- Einleitungssatz im Artikel bisher: Du hast vollkommen recht, ich hab's sofort an Wiki-Übliches angepaßt.
- Satz 2 beschreibt eine Anforderung, als wäre sie die einzig mögliche; Satz 3 sagt aber, es gibt mehrere Möglichkeiten.
- Zu Satz 3: Die Mehrheit für die Kanzlerwahl ist nicht in der Geschäftsordnung des Bundestages festgelegt, sondern im Grundgesetz, und dieses würde ich nicht als einen Fall von Geschäftsordnung verstehen wollen.
- "zu unübersichtlich": Welche Gliederung schlägst Du vor? (Die einzige, an die ich noch denke, wäre nur für Mathematiker gut: Absolute Mehrheit als Sonderfall im Kapitel "Qualifizierte Mehrheit" herabstufen.)
- Nachsatz 1, "Auch bei gegebenen Berechnungsgrundlagen gibt es absolute und relative Mehrheiten": Für die Beschreibung relativer Mehrheiten braucht man keine und hilft auch keine.
- Nachsatz 2, "für die ersten Wahlgänge eine absolute Mehrheit der Stimmen und für den 3. Wahlgang eine einfache Mehrheit gefordert": Klar, aber muß das bei der Definition forderbarer Mehrheiten stehen? Würde dieser Zusatz den Artikel nicht noch weniger übersichtlich machen? (Und was ist "absolute Mehrheit der Stimmen"?)
- Bitte weiter so, jede Deiner Antworten hat geholfen, den Artikel zu verbessern! -- Wegner8 08:56, 12. Sep 2005 (CEST)
- Vorab: Bitte lass die Einrückungen, die den Diskussionsfaden darstellen, damit auch andere sich einklinken und zu bestimmten Passage äußern können, ohne dass es missverständlich wird :-).
- Ansonsten habe ich den Eindruck, wir müssen den Begriff Mehrheit erst einmal unter uns definieren ;-):
- Mehrheit heißt allgemein ja nur, dass einer/etwas mehr Zustimmung erhält als jemand/etwas anderes. Das kann die Klärung der Frage nach dem abendlichen Fernsehfilm in der Familie sein oder eine UNO-Abstimmung zur Erweiterung des Sicherheitsrates.
- Damit kann im Extremfall ein Gremium von 1000 Stimmberechtigten mit nur 100 Anwesenden vertreten sein, davon enthalten sich 96, 2 sind für A, eine/r für B, eine/r für C. A hat eine (einfache/relative) Mehrheit der Stimmen, der Anwesenden und der Stimmberechtigten erhalten.
- Hätten für A 3 Anwesende gestimmt, so hätte A eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen (60%) und eine einfache Mehrheit der Anwesenden und Stimmberechtigten.
- Bei 51 Stimmen für A hätte A eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen (51:1:1=~97%), eine absolute Mehrheit der Anwesenden und eine einfache Mehrheit der Stimmberechtigten gehabt.
- Wären 800 Stimmberechtigte anwesend gewesen und 555 Stimmen auf A entfallen, wäre dies eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen und der Anwesenden (2/3) und eine absolute Mehrheit der Stimmberechtigten gewesen.
- Die Angabe 'absolut' enthält die Aussage, dass -unabhängig der Anzahl der Wahlmöglichkeiten und der Enthaltungen- mehr als die Hälfte der Berechnungsbasis für die Alternative gestimmt haben muss. Und nur so kann z.B. bei politischen Wahlen eine Partei eine absolute Mehrheit erhalten, was ja nichts anderes beinhaltet, dass diese über den Wahlsieg als stärkste Partei (=relative Mehrheit, wozu ja auch ggfls. 40% reichen würden) von den abgegebenen Stimmen über 50% erhalten hat... --NB > + 12:14, 12. Sep 2005 (CEST)
- Wieso sind 3 oder 51 eine einfache Mehrheit der 1000 Stimmberechtigten? Ich verstehe nicht, welchen Sinn bei der relativen Mehrheit eine Gesamtzahl=Berechnungsbasis=Prozentbasis haben könnte -- das relativ bezieht sich ja gerade auf die anderen Stimmen und nicht auf eine Berechnungsbasis; die wird ja gerade durch das Wort relativ ausgesperrt. Wenn Du einen solchen Sinn entdecken kannst, versuche bitte mal, ihn in Begriffen (nicht nur in Beispielen) zu definieren.
- An welchen Stellen kann sich Dein jüngster Beitrag auf den Text des Artikels auswirken (und wie)? Hast Du konkrete Einwände gegen bestimmte Formulierungen im Artikel oder Verbesserungsvorschläge dazu?
- Der Begriff "Mehrheit" ist erläutert in der Vorlage "{Dieser Artikel|...}"; sollten wir ihn da wirklich erweitern auf Fälle wie den den Lieblingssohn Josef, der mehr Zustimmung von seinem Vater Jakob bekommt als seine elf Brüder zusammen (1. Mose 35 ff.) und damit die absolute Mehrheit?
- (Einrückungen: Geschmackssache; läßt sich auf beide Weisen unmißverständlich machen.)
- Wegner8 15:52, 12. Sep 2005 (CEST)
- 3 sind eine relative Mehrheit aller Stimmberechtigten, da sich 995 der Stimme enthalten haben und 2 eine andere Wahl trafen ;-). Mehrheit gibt es in 2 Varianten:
- relativ: Messen der Stimmen untereinander, wobei die mögliche Gesamtmenge nur statistisch interessant ist oder
- absolut: Messen der Stimmen gegenüber irgendeiner Berechnungsbasis, wobei die Berechnungsbasis nur formal interessant ist, aber nichts mit der Definition der Mehrheit zu tun hat...
- Der Begriff Mehrheit ist nicht an Wahlen gebunden, er gibt einfach ein (Meinungs-)Verhältnis einer Gruppe an. Vielleicht sollte man ihn gegen den Begriff "Mehrzahl" abgrenzen, aber deinen Verweis auf die Meinungsforschung nimm bitte wieder heraus: erstens wäre eine Mehrheit in der Meinungsforschung keine andere Mehrheit als hier und außerdem wird dort nichts dergleichen erläutert... :-(
- Es ist Dir vielleicht aufgefallen, dass ich den Artikel -trotz eigener abweichender Gedanken- während der Diskussion nicht verändert habe? Vielleicht sollten wir die Dinge erst klären, bevor sie in den Artikel eingebaut werden? --NB > + 18:55, 12. Sep 2005 (CEST)
- Siehe auch hier --NB > + 19:08, 12. Sep 2005 (CEST)
- Nein, 3 sind eine [relative] Mehrheit der Abstimmenden und der Stimmen, aber keinerlei Mehrheit aller 1000 Stimmberechtigten. Diese bei "Mehrheit" zu erwähnen führt in die Irre. Wie Du selbst sagst: Die mögliche Gesamtmenge ist nur statistisch interessant. Sie sollte also bei einer Definition der relativen Mehrheit nicht erwähnt werden. So ist der Artikel. Hast Du da trotzdem einen Änderungswunsch?
- "wobei die Berechnungsbasis nur formal interessant ist, aber nichts mit der Definition der Mehrheit zu tun hat": Im Gegenteil, die Festlegung, wann die Mehrheit erreicht ist, ist nicht möglich, ohne die Berechnungsbasis zu benennen!
- "Mehrheit" und "Mehrzahl" verstehe ich als Synonyme.
- "deinen Verweis auf die Meinungsforschung nimm bitte wieder heraus": Ich sehe nicht, was er schadet, tue Dir aber den Gefallen. (Dort gibt es m.E. nur relative Mehrheiten.)
- Es ist mir sehr angenehm aufgefallen, daß Du den Artikel nicht verändert hast, danke. Sag mir bitte Deine Änderungswünsche (möglichst konstruktiv). Wir können auch telefonieren; wenn Du mir Deine Telfonnummer per E-Mail mitteilst, rufe ich an; ich habe 0228-484726, bin aber morgen (Dienstag) bis etwa 14.30 Uhr und abends aushäusig.
- Beachte Qualifizierte Mehrheit und Zweidrittelmehrheit -- die Autoren haben die Notwendigkeit der Berechnungsbasis nicht erkannt.
- Wegner8 19:22, 12. Sep 2005 (CEST)
- 3 sind eine relative Mehrheit aller Stimmberechtigten, da sich 995 der Stimme enthalten haben und 2 eine andere Wahl trafen ;-). Mehrheit gibt es in 2 Varianten:
- Es war ja auch mit einem Augenzwinkern, da ich Dir vor Augen führen wollte, dass es eben sowohl bei der relativen Mehrheit einen Bezug gibt (nämlich die "Mitbewerber" als Berechnungs-/Vergleichbasis, ohne dass diese genannt/aufgezählt werden müssen) als auch bei der absoluten Mehrheit (namlich einen Basiswert als Berechnungs-/Vergleichsbasis, ohne dass dieser genannt/aufgezählt werden muss). Von daher ist in meinen Augen deine Ausrichtung auf die Auflistung möglicher Berechnungsbasen hinsichtlich der Systematik irreführend - der Unterschied zwischen relativ und absolut ist nur der Bezug auf Mitbewerber bzw. Stimmenpool, wie immer der heißt. Denn auch eine einfache Mehrheit kann qualifiziert werden, in dem man zur Vermeidung knapper Ergebnisse eine über die eine Stimme hinausgehenden Vorsprung verlangt...
- Mehrheit und Mehrzahl können keine Synonyme sein: "Die Mehrzahl der Schafe war braun." ist eine klare Aussage - aber ohne Verbindung zu einer Wahl: "Die Mehrzahl..." wird IMHO häufig synonym für "Die meisten..." bzw. "Überzahl" benutzt.
- Der Verweis auf die Meinungsforschung brachte den Informationssuchenden -wie oben geschrieben- nun mal weiter, oder?
- Wäre es nicht mit gleichem Maß gemessen, wenn Du ebenso handeln würdest? Denn wenn Du Dir die History anschaust, wirst Du feststellen, dass diese durch die vielen kleinen und großen Edits der letzten Tage IMHO ziemlich unnötig aufgebläht ist. Es wäre für spätere Benutzer hilfreicher, eine ausdiskutierte konsistente Änderung vorzufinden, oder? Dazu hatte ich ja meinen Vorschlag auf die Diss gestellt... ;-) --NB > + 00:15, 13. Sep 2005 (CEST)
- Oh, ist das kompliziert mit der Berechnungsbasis. Der Fachausdruck in Wikipedia ist Prozentbasis. Davon wird manchmal ein wohldefinierter Anteil gefordert (mehr als 50%, 2/3, 75%). Die "Mitbewerber als Berechnungs-/Vergleichbasis" kommen nie in diese Situation, daß ein Prozentsatz bedeutsam wird. Ich setze das vornean in den Artikel. (Dein Kommentar hat also wieder mal geholfen, ihn klarer zu machen.) Damit müßte auch das "irreführend" behoben sein.
- "eine über die eine Stimme hinausgehenden Vorsprung verlangt": Meinst Du im Ernst, daß dieser Fall im Artikel behandelt werden sollte?
- Zum "Verweis auf die Meinungsforschung": Ich verstehe nicht. Ist noch etwas zu tun?
- "ebenso handeln": Wir Neulinge werden doch ausdrücklich ermuntert, Artikel sofort zu ändern. Hätte ich geahnt, wie Du mitarbeitest, hätte ich auch erst die eine "ausdiskutierte konsistente Änderung" ins Netz gesetzt. Versionengeschichte: Da wird doch ein Ober-Wikipedianer die Macht haben, alle Wegner8-Änderungen außer der letzten aus der Versionengeschichte zu löschen? Ich sehe aber auch einen Vorteil der Geschichte: Wer als nächster drauflos ändern will und (wie ich) vorher die Geschichte und die Diskusssion anguckt (übrigens ein Tip zur Ergänzung der Ermunterung zum Ändern), ist gewarnt.
- Nun das wichtigste: Was am Artikel stört Dich noch? Was aus Deinem Gegenvorschlag gehört noch eingebaut? Bist Du mit der Gliederung zufrieden, oder wie sollte sie besser lauten? Welche Formulierung schlägst Du für welchen Abschnitt des Artikels vor?
- Wegner8 07:38, 13. Sep 2005 (CEST)
- Sollen wir vorschlagen, die Artikel Qualifizierte Mehrheit und Zweidrittelmehrheit durch Verweise auf Mehrheit#Qualifizierte_Mehrheit zu ersetzen? -- Wegner8 08:13, 13. Sep 2005 (CEST)
- Ich denke, wir lernen beide dazu ;-). Es ist IMHO mit der Berechnungsbasis (oder Prozentbasis) nicht kompliziert. Es ist eben nur so, dass (kleines Wortspiel) bei der relativen Mehrheit die absoluten Zahlenverhältnisse (A hat mehr Stimmen als B) gewertet werden, während bei der absoluten Mehrheit die relativen Zahlenverhältnisse (A hat >50% der möglichen Stimmen von irgendwas) gewertet werden ;-).
- Beides kann nach dem System von Mehrheit(en) qualifiziert werden. Wird in dem Artikel das System oder die Anwendung von Mehrheit beschrieben oder beides?
- Bei der Meinungsforschung bitte ich um Entschuldigung, da fehlte das "nicht"... :-)
- Ja sicher - aber wenn man merkt, dass etwas vielleicht komplizierter ist als gedacht und noch Diskussionsbedarf hat, wäre die Benutzung der Diss vor Artikeländerung ja auch nicht so fernliegend, oder ;-).
- Im übrigen ist ein History-Eintrag an den Edit gebunden - würde ich einen Eintrag von Dir löschen, wäre damit auch die Änderung gelöscht. Es sollen ja zuverlässige Zuordnungen sein, an denen auch Admins nicht herumeditieren können!
- Warum sollen wir es vorschlagen? Wenn es keine "aktuelle Betreuung" der Artikel gibt, könnte man deren Inhalte in die entsprechenden Abschnitte integrieren und die Artikel durch einen Redirect ersetzen...
- Ansonsten ist die Begriffsklärung am Anfang hier IMHO fehl am Platze, da der Begriff eben Mehrheiten und nciht Minderheiten lautet. Und unter Minderheiten werden keine Mehrheiten erläutert - was hat jemand, der nach Mehrheit sucht, mit den Minderheitenproblemen für eine Hilfe? Als Hinweis unter 'Siehe auch' gerne, aber im Kopf IMHO deplaziert. Zumal nach der Begriffsklärung der eigentliche Artikel anfängt, während hier die Begriffsklärung die Einleitung darstellt.
- Ich würde die Dinge also erst hier besprechen. Eine schöne abstrakte Einleitung wäre z.B.
- Ich denke, wir lernen beide dazu ;-). Es ist IMHO mit der Berechnungsbasis (oder Prozentbasis) nicht kompliziert. Es ist eben nur so, dass (kleines Wortspiel) bei der relativen Mehrheit die absoluten Zahlenverhältnisse (A hat mehr Stimmen als B) gewertet werden, während bei der absoluten Mehrheit die relativen Zahlenverhältnisse (A hat >50% der möglichen Stimmen von irgendwas) gewertet werden ;-).
"Eine Mehrheit ist die Bezeichung für eine Teilmenge in einer Obermenge, wenn diese bestimmte Anforderungen an das Größenverhältnis erfüllt. Bei einer relativen Mehrheit muss die Teilmenge größer als jede andere Teilmenge sein, bei der absoluten Mehrheit muss die Teilmenge über die Hälfte der Obermenge beinhalten; höhere Verhältnisse sind möglich, man spricht dann von qualifizierter Mehrheit. Die verbleibenen Teilmengen werden als Minderheiten bezeichnet. Man verwendet diese Einteilung (z.B. bei Entscheidungen, Wahlen und Umfragen) um die erfolgreichste oder verbreitetste Variante zu klassifizieren. |
- "die Hälfte der Obermenge" ist hübsch: Georg Cantor hätte seine Freude daran :-( Hast Du auch einen Vorschlag für eine Einleitung, die Deine Mutter versteht? -- "Diss" kam früher schon mal vor, ich verstand nicht, welche Dissertation; ich lerne jetzt, daß es DISkusSion bedeutet. -- "deren Inhalte in die entsprechenden Abschnitte integrieren und die Artikel durch einen Redirect ersetzen": Genau das ist mein Vorschlag; sobald ich Zeit habe, mache ich es. -- Begriffsklärung, Vorschlag, bitte befolgen: Für demographische und soziologische Mehrheiten suche das Wort Mehrheit im Artikel Minderheit. Da das IMHO nicht schlechter ist als das Bestehende, baue ich es ein anläßlich der Hervorhebung von "gefordert". Wir behandeln nämlich nicht faktische, sondern Arten von forderbaren Mehrheiten. Das läßt sich sicher noch klarer sagen! -- Wegner8 17:56, 13. Sep 2005 (CEST)
Beschreibung von System oder Anwendung?
Nein, wir beschreiben primär eine strukturelle Systematik, deren Elemente man sich in derartigen Regeln selektiv bedient. Dies ist kein Widerspruch, aber zuerst kommt die Systematik, danach die Anwendung (als Beispiel). Wenn ich das Weltall beschreibe, orientiere ich mich doch auch nicht an Sonne, Mond und ISS, sondern setze diese als allgemein bekannte Objekte zur Erläuterung der Zuordnung und Systematik ein.... --NB > + 08:44, 14. Sep 2005 (CEST)
- (Gleich bei jedem neuen Thema links anfangen.) Gesehen. Ob man induktiv oder deduktiv vorgeht, ist hier nur eine didaktische Frage. Versuch bitte mal, mit der Systematik anzufangen; ich fürchte, das wird nicht besser lesbar. -- Wegner8 08:58, 14. Sep 2005 (CEST)
- Es ist hier keine didaktische Frage! In Fällen, wo Theorie und Anwendung inhaltlich identisch sind, ja, aber nicht, wenn ein System, von dem nur spezielle Fälle 'gängig' sind, erläutert werden soll. Du stellst gängige Bezüge wie "Anwesende" oder "Stimmberechtigte" aus konkreten Wahlen in den Vordergrund, während diese als beliebige Anwendung IMHO zweitrangig sind. Im Nizza-Beispiel werden hingegen neben dem Bezug auf Abstimmende auch Bezüge auf repräsentierte Staaten und repräsentierte Bevölkerungsgrößen hergestellt, die nach deinen konkreten Fallbeschreibungen ja gar nicht vorkommen, da sie ja keine Stimmen haben.... --NB > + 09:13, 14. Sep 2005 (CEST)
- Danke, Kapitel "Qualifizierte Mehrheit" berichtigt. -- Noch einmal: Versuche bitte, die Systematik vorweg zu formulieren, mal sehen, ob's besser lesbar wird als die eher pragmatische Reihenfolge jetzt. -- Wegner8 09:48, 14. Sep 2005 (CEST)
- Es ist hier keine didaktische Frage! In Fällen, wo Theorie und Anwendung inhaltlich identisch sind, ja, aber nicht, wenn ein System, von dem nur spezielle Fälle 'gängig' sind, erläutert werden soll. Du stellst gängige Bezüge wie "Anwesende" oder "Stimmberechtigte" aus konkreten Wahlen in den Vordergrund, während diese als beliebige Anwendung IMHO zweitrangig sind. Im Nizza-Beispiel werden hingegen neben dem Bezug auf Abstimmende auch Bezüge auf repräsentierte Staaten und repräsentierte Bevölkerungsgrößen hergestellt, die nach deinen konkreten Fallbeschreibungen ja gar nicht vorkommen, da sie ja keine Stimmen haben.... --NB > + 09:13, 14. Sep 2005 (CEST)
Die Erklärung zu "absolute Mehrheit" stimmt nicht. Absolute Mehrheit nicht gleichbedeutend mit Mehrheit der Mitglieder, sondern der Gegenbegriff zum korrekt erklärten "realtive Mehrheit". -- N.E.
- Wie geht's denn dann richtig? Weiss es jemand und kann es ändern? Nur mit "Stimmt nicht" ist's wohl nicht getan --Dirk 14:40, 21. Nov 2004 (CET)
- "Mehrheit der Mitglieder" ist ein Sonderfall der absoluten (und diese ein Sonderfall der qualifizierten) Mehrheit. -- Wegner8 18:05, 13. Sep 2005 (CEST)
- Falsch! "Mehrheit der Mitglieder" bedeutet so nichts anderes als dass eine Mehrheit (relativ oder absolut, sehr wahrscheinlich absolut, aber nicht sicher, da die Geschäftsordnung nicht bekannt ist) bezogen auf die Gesamtzahl aller Mitglieder von Irgendwas erreicht wurde. Es könnte (!) durchaus auch eine relative Mehrheit eines Gremiums (evtl. mit Präsenzpflicht) gewesen sein, die für den Vorschlag4 zum neuen Logo gestimmt haben. Die Aussage alleine gibt keine systematische Klarheit. "Absolute Mehrheit" hingegen bedeutet immer eine Mehrheit von >50% gegenüber einer Bezugsbasis, ist jedoch kein Sonderfall der qualifizierten Mehrheit, sondern umgekehrt... --NB > + 07:34, 14. Sep 2005 (CEST)
- Umgekehrt? ">50%" ist und bleibt ein Fall aus ">50%, 2/3, >2/3, 75%, ...". -- Wegner8 08:08, 14. Sep 2005 (CEST)
- Ich erweitere gerne mein Wissen, aber deine Aufzählung ist IMHO eine Liste immer speziellerer Teilmengendefinitionen (=kleinerer Teilmengen) aus der Obermenge [>50% bis 100%] der absoluten Mehrheit (der weiteste Bereich, in dem alle Qualifizierungen zu finden sind), und die qualifizierenden Untermengen sind Spezialfälle (z.B. [>75% - 100%]), nicht die Gesamtmenge, welche die absolute Mehrheit beschreibt.... --NB > + 09:00, 14. Sep 2005 (CEST)
- Aha, daher das Mißverständnis: Mengen kommen im Artikel nicht explizit vor, nur Anzahlen. Daß diese auch Mächtigkeiten von Mengen sind, bleibt außer Betracht. Der Artikel handelt von Forderungen in (rechtlichen) Regelungen. Der einfache Fall qualifizierter Mehrheit (nur quantitativ, keine Kombination) ist eine Menge möglicher Forderungen, welche die Menge möglicher geforderter absoluter Mehrheiten als Teilmenge enthält. In diesem Sinne ist jede absolute Mehrheit eine qualifizierte Mehrheit. Einverstanden? -- Wegner8 10:22, 14. Sep 2005 (CEST)
- "Der Artikel handelt von Forderungen in (rechtlichen) Regelungen. " - nein! Ein WP-Artikel beschreibt -sofern nicht als Spezialartikel generiert- den Begriff uneingeschränkt, er interpretiert ihn nicht!
- Ich bat dich vor einiger Zeit schon einmal, erst einmal das Ziel der Bestrebungen in der Diskussion zu definieren, anstatt die [History] durch ständige kleinere und größere subjektive Bearbeitungen -teilweise im Minutentakt- unbrauchbar zu machen. Ein WP-Artikel ist etwas, was zwar ständig verbessert werden soll, aber kein kein Notizblock! Wenn ich so arbeiten würde wie Du, dann hätte gäbe es eine ständiges Hin- und Herändern im Artikel, ein Leser könnte im Minutentakt neue Definitionen abrufen - das nennt man hier Edit-WAr und führt zur Artikelsperrung, um Editierer zu Diskutierern zu machen.
- Damit Du aber deine Vorstellungen konkretisieren kannst, ohne den Artikel anzufassen (der so IMHO sehr problematisch ist), habe ich hier eine Baustelle eingerichtet, an der wir eine verbesserte Fassung gestalten können. Später kann dann das Ergebnis übertragen werden... --NB > + 11:40, 14. Sep 2005 (CEST)
- "uneingeschränkt" - nein! Die Vorlagen {Dieser Artikel|...} und {Begriffsklärung} beweisen das Gegenteil.
- "Minutentakt" - Ich schreibe die Notizen in die Diskussion und baue überwiegend Ergebnisse der Diskussion in den Artikel.
- "Baustelle" - die Vorlage enthält sehr viele undefinierte Begriffe, damit kann ich nichts anfangen.
- Wegner8 12:40, 14. Sep 2005 (CEST)
- Diese Begriffsklärungsvorlagen werden bei Begriffen benutzt, die mehrere verschiedene Bedeutungen haben - das hat mit Interpretation eher wenig zu tun...
- Weder die IMHO falsch angewendete Begriffsklärung noch diverse Formulierungen deiner -ja nicht unbedingt, aber IMHO mitunter falschen- Meinung sind im Konsens eingebaut worden. Dass ich bisher auf gleiches Vorgehen verzichtet habe, ist meiner Hoffnung zuzuschreiben, dass gute Beispiele abfärben ;-) - aber irgendwann findet man das zu einseitig...
- Kann es sein, dass du etwas verwechselst? Die 'Bastelseite' ist keine Vorlage, sondern eine Werkstatt, in der deine Version ebenso steht wie meine Vorstellung einer sinnvollen Struktur. IMHO sollte erst die Struktur geklärt sein, bevor man über Worte fachsimpelt ;-)... --NB > + 14:10, 14. Sep 2005 (CEST)
- Der Artikel benutzt von Wikipedia:Begriffsklärung das Modell II, wegen der anderen Bedeutung (soziologisch, demographisch). Was ist da "falsch angewendet"? Wie könnte man es besser machen? (Die Baustelle verschweigt die andere Bedeutung; das kannn ich nicht besser finden.)
- Wir behandeln Mehrheit also nicht "uneingeschränkt" (zum Beispiel nicht in der Alltagssprache), sondern eingeschränkt auf Wahlen und Abstimmungen. Die werden behandelt in rechtlichen Regelungen wie Grundgesetz, ..., Geschäftsordnungen. Dort wird festgelegt, welche Stimmen-Anteile erreicht sein müssen, damit ein Beschluß zustandekommt. Es geht um Zahlen und Prozentrechnung, ohne Mengenlehre und Gruppentheorie.
- "Struktur": Du hast die Beispiele in die Definitionen verlagert; ich habe sie da gelassen, wo sie waren. Du hast das Kapitel "Kombinationen" hinzugefügt, (a) für abnehmende Forderungen in aufeinanderfolgenden Wahlgängen (kann die Anwendung der hier definierten forderbaren Mehrheiten illustrieren) und (b) für Nizza, gleichzeitige Forderung mehrerer qualifizierter Mehrheiten aus verschiedenen Prozentbasen; das ist eine gute Möglichkeit; soll ich die in den Artikel einbauen? Sonst haben wir beide dieselben Überschriften. Ich sehe da keinerlei Streitpunkt.
- Probleme habe ich mit der Benutzung nicht definierter Begriffe.
- -- Wegner8 15:02, 14. Sep 2005 (CEST)
- Ich hab mal Gruppe geguckt, in Frage kommen
- "1. eine Anzahl Menschen oder Dinge, die etwas miteinander zu tun haben, ein gemeinsames Ziel verfolgen, sich regelmäßig treffen und sich selbst als Gruppe wahrnehmen, siehe Soziale Gruppe" und
- "12. einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament, siehe Gruppe (Bundestag)."
- Aber manche Mehrheit zu (1) ist sich nur in der Gegnerschaft einig und kann nur abwählen, nicht nachwählen, wie in der Weimarer Republik, nimmt sich selbst sicher nicht als Gruppe wahr. Und (12) ist anders definiert. Also sollten wir das Wort "Gruppe" im Artikel-Entwurf für "Mehrheit" vermeiden.
- Wegner8 21:53, 14. Sep 2005 (CEST)
- Ich denke, dass laut Begriffsklärung hier keine Homonyme vorliegen, sondern lediglich ein Begriff, der in gleicher Bedeutung in verschiedenen Bereichen angewendet wird. Daher gibt es keine "andere Bedeutung" - im Gegensatz zu Minderheit, welches als Ziel soziologischen Verhaltens eine eigene Bedeutung erhalten hat (es gibt z.B. aus gutem Grund keinen "Mehrheitenschutz").
- Wer ist 'wir'? Ich gehöre jedenfalls nicht dazu. Anwendungen sind immer nur Beispiele einer Systematik....
- Das primäre Thema ist der Zugang zum Lemma, nicht wo die Beispiele stehen oder welchen Begriff man wo verwendet - das kommt danach...
- So hat jeder seine Probleme ;-) - ich habe sie beispielsweise bei einseitiger/unvollständiger Darstellung. Von daher kann das gemeinsame Ergebnis gut werden ;-)...
- Vielleicht ist die BKS unvollständig oder eine Definition verbesserbar (habe ich gerade gemacht ;-)) - aber ob es 'Gruppe', Menge' oder '(An-)teil' heißt, ist mir letztlich gleich, sofern der Leser versteht, was gemeint ist ;-)... --NB > + 23:11, 14. Sep 2005 (CEST)
- Das Wort "Mehrheit" ist schon im Zusammenhang mit Gremien doppeldeutig: Es bezeichnet zunächst die Menschen, die sich durchsetzen können, und dann das, was im Artikel gebraucht wird, nämlich das, was man in Normen hineinschreibt. Ich bin einverstanden, nur dies zu klären und die andere Bedeutung hinauszuwerfen. Hier ein Versuch, statt "{Dieser Artikel|...}:
- "Menschen können sich in Gremien durchsetzen, wenn viele dasselbe wollen. Solche Durchsetzung ist in Normen geregelt, von Verfassungen bis zu Geschäftsordnungen in Vereinen. Dort wird festgelegt, wieviel Zustimmung für das Zustandekommen einer Entscheidung gefordert wird. Der dafür zureichende Anteil heißt eine Mehrheit."
- Einverstanden? -- "wir" bezeichnet die Menge der Menschen, die "das gemeinsame Ergebnis" (NB) erarbeiten.
- Hilfe! Was ist BKS? Wo finde ich solche Abkürzungen, ausgehend vom WP-Portal? Wie finde ich überhaupt vom Portal zu WP:H? Hier kommt "Abkürzung" nur rechts oben vor.
- Stört Dich jetzt noch irgendwas am Artikel? -- Wegner8 07:20, 15. Sep 2005 (CEST)
- Mehrheit hat nichts mit Durchsetzung zu tun (in Diktaturen ist das sogar häufig das Gegenteil), sondern mit Anteilen, Verteilung, Mengen ;-). Das Procedere bzw. die Vorgaben, was in einem Gremium als von den Gründern gewünschte Mehrheit definiert wird, ist als individuelle Kaninchenzüchtervereinsinterna kaum enzyklopädiewürdig und damit zweitrangig.
- "Einverstanden?" - Ganz im Gegenteil...
- BKS = Begriffklärungsseite, siehe WP:BK
- Eine Menge, allerdings halte ich es -wie bereits mehrfach gesagt- mit einer Einigung anstatt mit einem Hin- und Hergeändere im Artikel. Und da kommt der Ansatz zuerst, bevor ich mich an Details gebe, daher hatte ich dich mehrfach freundlich (aber leider erfolglos) gebeten, nicht weiter am Artikel herumzufeilen. Allerdings ist auch meine Geduld nicht endlich und bei zwei Editoren kann nicht immer nur einer Rücksicht nehmen... --NB > + 08:22, 15. Sep 2005 (CEST)
- Du wolltest "Kombinationen" in die Gliederung, ich hab's eingebaut, nun ist's wieder falsch. Also gut, ich kopiere meinen Vorschlag aus dem Artikel in die Baustelle und ändere einstweilen nur noch dort. Neuer Vorschlag, statt "Durchsetzung": siehe dort. -- Wegner8 08:38, 15. Sep 2005 (CEST)
- Das ich zur (in meinen Augen) besseren Vermittlung 'meines' Ansatzes die abstrakten Berechnungsbeispiele (wegen der Übersichtlichkeit, wie auch 'Siehe auch:' etc.) erst einmal weggelassen und mich auf den didaktischen Ansatz (mit bisher nicht existierenden Anwendungsbeispielen) konzentriert hatte, ist doch wohl kein Widerspruch, oder? Also bitte keine diesbezüglichen Vorwürfe ;-)... --NB > + 08:50, 15. Sep 2005 (CEST)
- Kein Vorwurf, nur etwas Frust. -- Wegner8 09:47, 15. Sep 2005 (CEST)
- Das ich zur (in meinen Augen) besseren Vermittlung 'meines' Ansatzes die abstrakten Berechnungsbeispiele (wegen der Übersichtlichkeit, wie auch 'Siehe auch:' etc.) erst einmal weggelassen und mich auf den didaktischen Ansatz (mit bisher nicht existierenden Anwendungsbeispielen) konzentriert hatte, ist doch wohl kein Widerspruch, oder? Also bitte keine diesbezüglichen Vorwürfe ;-)... --NB > + 08:50, 15. Sep 2005 (CEST)
- Du wolltest "Kombinationen" in die Gliederung, ich hab's eingebaut, nun ist's wieder falsch. Also gut, ich kopiere meinen Vorschlag aus dem Artikel in die Baustelle und ändere einstweilen nur noch dort. Neuer Vorschlag, statt "Durchsetzung": siehe dort. -- Wegner8 08:38, 15. Sep 2005 (CEST)
- Das Wort "Mehrheit" ist schon im Zusammenhang mit Gremien doppeldeutig: Es bezeichnet zunächst die Menschen, die sich durchsetzen können, und dann das, was im Artikel gebraucht wird, nämlich das, was man in Normen hineinschreibt. Ich bin einverstanden, nur dies zu klären und die andere Bedeutung hinauszuwerfen. Hier ein Versuch, statt "{Dieser Artikel|...}:
- Aha, daher das Mißverständnis: Mengen kommen im Artikel nicht explizit vor, nur Anzahlen. Daß diese auch Mächtigkeiten von Mengen sind, bleibt außer Betracht. Der Artikel handelt von Forderungen in (rechtlichen) Regelungen. Der einfache Fall qualifizierter Mehrheit (nur quantitativ, keine Kombination) ist eine Menge möglicher Forderungen, welche die Menge möglicher geforderter absoluter Mehrheiten als Teilmenge enthält. In diesem Sinne ist jede absolute Mehrheit eine qualifizierte Mehrheit. Einverstanden? -- Wegner8 10:22, 14. Sep 2005 (CEST)
- Ich erweitere gerne mein Wissen, aber deine Aufzählung ist IMHO eine Liste immer speziellerer Teilmengendefinitionen (=kleinerer Teilmengen) aus der Obermenge [>50% bis 100%] der absoluten Mehrheit (der weiteste Bereich, in dem alle Qualifizierungen zu finden sind), und die qualifizierenden Untermengen sind Spezialfälle (z.B. [>75% - 100%]), nicht die Gesamtmenge, welche die absolute Mehrheit beschreibt.... --NB > + 09:00, 14. Sep 2005 (CEST)
- Umgekehrt? ">50%" ist und bleibt ein Fall aus ">50%, 2/3, >2/3, 75%, ...". -- Wegner8 08:08, 14. Sep 2005 (CEST)
- Falsch! "Mehrheit der Mitglieder" bedeutet so nichts anderes als dass eine Mehrheit (relativ oder absolut, sehr wahrscheinlich absolut, aber nicht sicher, da die Geschäftsordnung nicht bekannt ist) bezogen auf die Gesamtzahl aller Mitglieder von Irgendwas erreicht wurde. Es könnte (!) durchaus auch eine relative Mehrheit eines Gremiums (evtl. mit Präsenzpflicht) gewesen sein, die für den Vorschlag4 zum neuen Logo gestimmt haben. Die Aussage alleine gibt keine systematische Klarheit. "Absolute Mehrheit" hingegen bedeutet immer eine Mehrheit von >50% gegenüber einer Bezugsbasis, ist jedoch kein Sonderfall der qualifizierten Mehrheit, sondern umgekehrt... --NB > + 07:34, 14. Sep 2005 (CEST)
- "Mehrheit der Mitglieder" ist ein Sonderfall der absoluten (und diese ein Sonderfall der qualifizierten) Mehrheit. -- Wegner8 18:05, 13. Sep 2005 (CEST)
Relative, Einfache, Absolute Mehrheit
Ich habe von NB folgendes auf meine Benutzerdiskussion gefunden: "So wäre deine Definition von relativer Mehrheit nahezu identisch mit absoluter Mehrheit." Da ich gebeten wurde, das hier zu diskutieren, fange ich hier also an:
Angenommen es kandidieren für irgendwas folgende Personen: A, B, und C. Das Wahlergebnis sieht dann so aus: 100 abgegebene gültige Stimmen, davon 45 für A, 40 für B, 4 für C, und 11 Enthaltungen. Da niemand die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erreicht hat, fehlt es an einer absoluten Mehrheit. A hat aber mehr Stimmen bekommen als B und C zusammen. Da könnte man von einer einfachen Mehrheit sprechen, wenn man die Enthaltungen für die einfache Mehrheit nicht berücksichtigt. Die jetzige Version, die sagt, eine einfache Mehrheit wird immer erreicht, stimmt aber nicht, wenn man das Ergebnis als 45 für A, 40 für B, und 10 für C, bei 5 Enthaltungen postuliert. Denn dann haben B und C zusammen mehr Stimmen als A bekommen, die Mehrheit hat also für andere Kandidaten als für A gestimmt. Es kommt also keine einfache Mehrheit zustande. Wenn es aber um einen Wahlkreis des deutschen Bundestags ginge, würde die Pluralität (mehr stimmen als jede einzelne mitbewerber) reichen... eine Mehrheit ist das aber nicht. --Bhuck 14:03, 15. Sep 2005 (CEST)
- Hallo Bhuck, hast Du auch Referenzen für deine Ansicht? Eine relative Mehrheit zeichnet sich dadurch aus, dass sie im Vergleich unter Alternativen betrachtet wird - und da gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt. Bei nur zwei Alternativen (ja/nein) wäre da kein Widerspruch, aber wenn bei jeder Abstimmung über mehrere Alternativen eine Mehrheit deiner Definition (>50%) gefordert würde, wäre so mancher Vorstandsposten unbesetzt ;-)... (typisches Ergebnis: Kand. A 40, Kand. B 30 und Kand. C 25 Stimmen - Kandidat A hat die Wahl gewonnen, sofern einfache Mehrheit gefordert wurde)
- Im übrigen bedeutet Pluralität "Vielfalt"... --NB > + 14:47, 15. Sep 2005 (CEST)
- Guten Tag, Bhuck, willkommen bei dieser Diskussion. Hast Du auch das Beispiel zur einfachen Mehrheit beachtet?
- Für NB: Soll ich die Beispiele im Artikel jetzt sofort hinter die zugehörigen Definitionen ziehen, wie bei Deinem Beitrag auf der Baustelle? -- Vorteil: Neulinge sehen sie. Nachteile: Die Beispiele sind nicht alle optimal ausgearbeitet, und man kann dann nicht leicht die Definitionen allein auf ein Blatt drucken (es sei denn, man macht jedes Beispiel ausblendbar wie jetzt das Inhaltsverzeichnis, aber ich weiß nicht, ob und wie das geht).
- Wegner8 15:33, 15. Sep 2005 (CEST)
- Ich sehe eigentlich keinen Unterschied zwischen das, was ich als "Pluralität" bezeichne, und das, was auf deutsch wohl eher "relative Mehrheit" heißt. Ich hatte nur nicht gemerkt, dass das, was auf Englisch "plurality" heißt (siehe http://www.infoplease.com/ipa/A0781456.html) nicht mit "Pluralität" in der deutschen Sprache vorkommt--aber eine Google Suche zeigt kaum Beispiele für diese Verwendung. Problematisch finde ich, dass eine "relative Mehrheit" keine Mehrheit ist, sondern eine Minderheit--deswegen finde ich die deutsche Bezeichnung nicht so gelungen. Eine relative Mehrheit ist aber, meiner Ansicht nach, nicht mit einer einfachen Mehrheit identisch, da eine einfache Mehrheit immer noch einer Mehrheit der Nicht-Enthaltung-Stimmen darstellt. Eine einfache Mehrheit ist mit einer absoluten Mehrheit aber nur dann identisch, wenn es keine Enthaltungen gibt. Der Unterschied zwischen einfacher und absoluter Mehrheit liegt darin, dass Enthaltungen eine einfache Mehrheit nicht verhindern, aber eine absolute Mehrheit schon verhindern. Bei A:45, B:40, C:4, 11 Enthaltungen, wäre keine Stichwahl erforderlich, bevor es zur einfachen Mehrheit käme, da B+C<A. Dennoch ist A weniger als die absolute Mehrheit, weil es 100 abgegebene, gültige Stimmen gibt, und das Quorum somit bei 51 liegt. --Bhuck 18:09, 15. Sep 2005 (CEST)
- Du schreibst: "Eine relative Mehrheit ist aber, meiner Ansicht nach, nicht mit einer einfachen Mehrheit identisch, da eine einfache Mehrheit immer noch einer Mehrheit der Nicht-Enthaltung-Stimmen darstellt." Gilt das auch bei mehr als zwei Kandidaten oder Anträgen? -- Im Artikel gibt es eine Definition: Einfache (oder, dort gleichbedeutend: relative) Mehrheit hat derjenige (Kandidat oder Antrag), der die meisten Stimmen hat. Sag bitte, welche der zwei Benennungen Du für das dort Definierte vorziehst und wie Du das definierst, wofür Du die andere Benennung gut findest. -- Wegner8 18:45, 15. Sep 2005 (CEST)
- Ich sehe eigentlich keinen Unterschied zwischen das, was ich als "Pluralität" bezeichne, und das, was auf deutsch wohl eher "relative Mehrheit" heißt. Ich hatte nur nicht gemerkt, dass das, was auf Englisch "plurality" heißt (siehe http://www.infoplease.com/ipa/A0781456.html) nicht mit "Pluralität" in der deutschen Sprache vorkommt--aber eine Google Suche zeigt kaum Beispiele für diese Verwendung. Problematisch finde ich, dass eine "relative Mehrheit" keine Mehrheit ist, sondern eine Minderheit--deswegen finde ich die deutsche Bezeichnung nicht so gelungen. Eine relative Mehrheit ist aber, meiner Ansicht nach, nicht mit einer einfachen Mehrheit identisch, da eine einfache Mehrheit immer noch einer Mehrheit der Nicht-Enthaltung-Stimmen darstellt. Eine einfache Mehrheit ist mit einer absoluten Mehrheit aber nur dann identisch, wenn es keine Enthaltungen gibt. Der Unterschied zwischen einfacher und absoluter Mehrheit liegt darin, dass Enthaltungen eine einfache Mehrheit nicht verhindern, aber eine absolute Mehrheit schon verhindern. Bei A:45, B:40, C:4, 11 Enthaltungen, wäre keine Stichwahl erforderlich, bevor es zur einfachen Mehrheit käme, da B+C<A. Dennoch ist A weniger als die absolute Mehrheit, weil es 100 abgegebene, gültige Stimmen gibt, und das Quorum somit bei 51 liegt. --Bhuck 18:09, 15. Sep 2005 (CEST)
- Bhuck hat IMHO Recht! Ich habe nicht richtig aufgepasst, bei meiner letzten Überarbeitung war es noch richtig drin. Eine relative Mehrheit ist in der Tat keine 'echte' Mehrheit i.S.v. >50% und nicht mit der einfachen Mehrheit (>50%) identisch - auch wenn dies bei nur 2 Wahlmöglichkeiten so scheint...
- Ich denke, der Artikel sollte erst einmal wieder auf die alte korrekte Aufteilung zurückgeführt werden, um ihn von da heraus richtig zu verbessern und zu ergänzen. Möglich wäre eine Unterteilung in 'Struktur', 'Anwendungen' und auch so Randbedeutungen wie 'schweigende Mehrheit' sollten ergänzt werden... --NB > + 20:17, 15. Sep 2005 (CEST)
- Was wäre der Unterschied zwischen der so definierten "einfachen Mehrheit (>50%)" und der absoluten Mehrheit der gültigen Stimmen? "Einfache Mehrheit" heißt für mich nur "die meisten Stimmen" (egal, wie wenige). -- Wegner8 20:54, 15. Sep 2005 (CEST)
- Einfache Mehrheit ist auf die real aktiven Stimmen bezogen (egal wie groß die Beteiligung ist, daher sind Enthaltungen und Abwesenheiten unerheblich), absolut ist auf die gesamte formale Stimmbasis bezogen (stellt also auch eine Legitimation des Ergebnisses über Enthaltungen und Abwesende dar)... --NB > + 22:31, 15. Sep 2005 (CEST)
- Kapiert, danke. Dann wäre das, was im Inhaltsverzeichnis dieser Diskussion als "3.3.1 Absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen" steht, eine "einfache Mehrheit"? Nein, das möchte ich lieber da behalten, wo Du es hier hingesetzt hast (22:23, 11. Sep 2005). Unabhängig davon habe ich das gestern bei der Baustelle aufgrund Deines Diskussionsbeitrags von 09:11, 15. Sep 2005 ebenso eingesetzt. Dann sind wir uns also einig, daß die gültigen Stimmen ("abgegeben" müssen sie ohnehin sein, wenn sie gültig sein wollen) eine Gesamtzahl für eine absolute Mehrheit sind.
- Ich bitte um Zustimmung, meine Formulierung auf der Baustelle -- ohne (* ... *) und Unterstreichungen -- in den Artikel zu kopieren. -- Wegner8 05:50, 16. Sep 2005 (CEST)
Ich glaube, die Verständnisschwierigkeiten kommen zustande, weil die "Enthaltungen" anders bewertet werden. Ich meine, eine Enthaltung kann eine abgegebene, gültige Stimme sein. Man kann aber auch die Stimmenthaltung als eine nicht abgegebene Stimme werten. Wenn ein Stadtratsmitglied gerade auf dem Klo und nicht im Ratssaal ist, als eine Abstimmung passiert, dann ist seine Stimme nicht abgegeben. Wenn er aber anwesend ist, und die Hand hebt, als die Sitzungsleitung nach dem Handzeichen derer fragt, die sich enthalten wollen, dann ist seine Stimme gültig abgegeben. Zur Feststellung einer absoluten Mehrheit (der gültig abgegebenen Stimmen) wäre die Stimmabgabe als Enthaltung relevant, nicht aber zur Feststellung der einfachen Mehrheit. Zur Feststellung der absoluten Mehrheit wäre die Stimme desjenigen Mitglieds, das auf dem Klo war, jedoch nicht relevant, da es nicht zu den abgegebenen Stimmen zählt.--Bhuck 10:32, 16. Sep 2005 (CEST)
- Ja, danke, ich baue das nachher in Benutzer_Diskussion:Nb/Mehrheit ein. -- Wegner8 10:46, 16. Sep 2005 (CEST)