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Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen

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Das GATS (General Agreement on Trade in Services) ist ein Vertragswerk der Welthandelsorganisation (WTO), das den Handel mit Dienstleistungen regelt.

Das GATS-Abkommen wurde am Ende der Uruguay-Runde am 1.1. 1995 unterzeichnet (GATS 1995). Damals wurde beschlossen, den Vertrag nach fünf Jahren zu überarbeiten. So wird das GATS seit Beginn 2000 neu verhandelt (GATS 2000). Die Verhandlungen sollen bis zum Ende der "Neuen Runde" (der in Doha unter gewissen Konditionen vereinbarten neuen Verhandlungsrunde) 2005 abgeschlossen sein. Wichtiges Eckdatum der laufenden Verhandlungen war der 30.6. 2002, bis zu diesem Tag konnten Mitgliedsländer an andere Mitgliedsländer Forderungen stellen, welche Dienstleistungssektoren geöffnet werden sollen. Bis zum 31.3. 2003 haben nun die Länder Zeit, Angebote abzugeben: So könnte Indien etwa anbieten seine Wasserwirtschaft zu liberalisieren.

Der ehemalige Direktor der GATS Abteilung im WTO Sekretariat David Hartridge meinte: Ohne den enormen Druck der amerikanischen Finanzdienstleister, insbesondere von Firmen wie American Express oder Citicorp, hätte es kein Dienstleistungsabkommen gegeben. Neben Banken und Versicherungen zählen große Wasserversorger (Vivendi, Suez, RWE), Energie-, Bildungs- und Gesundheitskonzerne, wie private Krankenhauskonzerne, zu den Gewinnern des GATS.

Unerwünschterweise sind die Forderungen [1] der EU wie auch die Angebote [2] an die EU an die Öffentlichkeit gekommen und haben für Unmut gesorgt, da u.a. von den USA gefordert wird, im Bildungssektor zu privatisieren. Von den 109 Ländern, an deren Adresse die EU ihre Liberalisierungsforderungen (so genannte Requests) richtete, sind die große Mehrheit (94) Entwicklungs- oder Schwellenländer.

Mittlerweile mehrt sich die Kritik am GATS-Abkommen. Folgendes sind die Hauptkritikpunkte:

  • nationale und regionale Souveränität wird aufgegeben und dies ist aufgrund der Art des Vertrages unumkehrbar
  • elementare Dienste werden im Sinne von PPP zumindest teilweise privatisiert (Wasser- und Erdgasversorgung, Gesundheitswesen, Bildung, Krankenhäuser, Pflegeheime). Die Sprachregelung hierzu ist oft eine sog. strategische Partnerschaft. Der Liberalisierung folgt oft eine Privatisierung mit Lohnkürzungen der staatlichen Betriebe [3]
  • im Gegensatz zu industriellen Lobbygruppen ist die internationale Zivilgesellschaft nicht in die Verhandlungen eingebunden
  • Dem Prinzip der so genannten "Inländerbehandlung" folgend müssen ausländische und inländische Anbieter grundsätzlich gleich behandelt werden. Staatliche Subventionen müssen also auch privaten Anbietern zur Verfügung stehen. Die beachteten, und kritisierten, Maßnahmen sind nicht mehr Zollpolitik sondern innerstaatliche Regelungen. Damit werden Gebiete staatlicher Hoheitspolitik berührt und möglicherweise durch das GATS-Vertragswerk außer Kraft gesetzt
  • Die Versorgungssicherheit ist nicht mehr gegeben (s.a kommunale Daseinsvorsorge.)
  • Die Verhandlungen sind geheim, nicht direkt demokratisch legitimiert und ihre Ergebnisse werden in Abkommen festgeschrieben. Es ist mit irreversiblen Verträgen zu rechnen, die keinem politischen Meinungsbildungsprozess unterworfen waren.

s.a.:Cross-Border-Leasing


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