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Andreas Brunner (Jurist)

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Andreas Brunner (* 1949) ist der Leitende Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich.

Brunner studierte in Lausanne und Zürich, wo er 1978 auch promovierte[1].

1979 trat er als Bezirksanwalt in den Dienst der Zürcher Erwachsenenstrafverfolgung. 1995 wurde er Staatsanwalt, 2000 Mitglied der Geschäftsleitung. Anfangs 2005 übernahm er das damals im Zuge der Reorganisation der Strafverfolgungsbehörden[2] neu geschaffene Amt des Leitenden Oberstaatsanwaltes und ersetzte Hansruedi Müller, der die Untersuchungs- und Anklagebehörden als 1. Staatsanwalt geleitet hatte.[3]

Fussnoten

  1. Andreas Brunner: Die ausserordentliche Kündigung des Arbeitsvertrages nach schweizerischem im Vergleich zum deutschen Recht. In: Schriften zum schweizerischen Arbeitsrecht. Heft 8. Bern 1979, ISBN 3-7272-0608-X (zugl. Diss. Zürich 1978).
  2. Die bis anhin Bezirksanwälte genannten Fallbearbeiter heissen seit 2005 Staatsanwälte, siehe Information zur Revision auf der Seite der Direktion der Justiz und des Innern
  3. Neue Zürcher Zeitung vom 8. Mai 2004, Nr. 83, S. 55.