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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Schweiz)

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Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (französisch „Société à Responsabilité limitée“, italienisch „Società a garanzia limitata“) ist im Schweizer Gesellschaftsrecht die Bezeichnung für eine Gesellschaftsform einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 20'000 Schweizer Franken (CHF) betragen. Seit 1. Januar 2008 muss das Stammkapital vollliberiert (volleingezahlt) werden. Weitere Neuerung ist unter anderem, dass die GmbH in der Schweiz nicht mehr zwingend zwei Gesellschafter haben muss. Die Obergrenze des Stammkapitals, die vorher bei zwei Millionen Schweizer Franken lag, fällt ebenfalls weg. Die GmbH ist für kleinere Unternehmungen gedacht. Die Mindesthöhe eines Stammanteils beträgt 100 CHF in bar oder Sacheinlagen [1]. Die Abtretung von Stammanteilen sowie die Verpflichtung zur Abtretung bedürfen mangels einer besonderen statutarischen Regelung der Schriftform. Die GmbH wird immer ins Handelsregister eingetragen.

Neben der GmbH besteht im Schweizer Recht mit der Aktiengesellschaft eine weitere Form einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bilden Artikel 772–827 des Obligationenrechts.

Einzelnachweise

  1. admin.ch - KMU Portal