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Schaffner (Beruf)

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Als Schaffner bzw. Schaffnerin bezeichnet man allgemein Mitarbeiter/innen eines öffentlichen Verkehrsunternehmens, zu deren Aufgaben die Kontrolle der Fahrkarten und/oder das Erheben des Beförderungsentgeltes gehört. Da Letzteres inzwischen überwiegend mit Fahrscheinautomaten geschieht, liegt der Schwerpunkt der Schaffnertätigkeit, sofern sie in öffentlichen Nahverkehrsmitteln überhaupt noch ausgeübt wird, eher bei der Fahrausweiskontrolle und im Kundenservice.

Mit dem Begriff Schaffner oder Schaffnerin meint man umgangsprachlich in Deutschland meist eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des Zugpersonals eines Eisenbahnunternehmens. Die korrekte Bezeichnung für die damit verbundene Tätigkeit lautet bei der Deutschen Bahn AG "Zugschaffner". Der Zugschaffner gehört, ebenso wie der Zugführer, zu den "Zugbegleitern". Wegen seiner Aufgaben im Servicebereich wird der Zugschaffner in den Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG auch "Zugbetreuer", in Zügen des Regionalverkehrs "Kundenbetreuer" genannt.

Schaffner ist auch eine veraltete Bezeichnung für den Vermögensverwalter einer Stadt, eines Klosters oder eines Hauswesens.