Zum Inhalt springen

Landesforst Mecklenburg-Vorpommern

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. September 2005 um 12:24 Uhr durch Randbewohner (Diskussion | Beiträge) (ich Depp ...). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Landesforstanstalt (Landesforst Mecklenburg-Vorpommern – Anstalt des öffentlichen Rechts) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Landesforstanstalt hat ihren Sitz in Malchow.

Errichtet wurde die Anstalt zum Schutz und zur Mehrung des Waldes, zur nachhaltigen Sicherung seiner sozialen, ökonomischen, ökologischen und kulturellen Funktionen sowie zur Entwicklung des ländlichen Raumes.

Träger der Anstalt ist das Land Mecklenburg-Vorpommern. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Errichtung der Landesforstanstalt gehen die Aufgaben der Landesforstverwaltung und des Landesamtes für Forsten und Großschutzgebiete auf die Landesforstanstalt über.

Aufgaben

Die Landesforstanstalt nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes,
  • Vorbereitung der forstlichen Rahmenplanung,
  • Standorterkundung, Waldbiotop- und Naturraumkartierung,
  • forstliches Monitoring,
  • Durchführung des forstlichen Forschungs- und Versichswesens,
  • Führung des Waldverzeichnisses,
  • Durchführung forstrechtlicher Verwaltungsverfahren,
  • Ausübung der Fortsaufsicht,
  • Wahrnehmung der Naturschutzaufgaben nach dem Landeswaldgesetz,
  • Durchführung und Unterstützung von Maßnahmen der Waldpädagogik, Natur- und Umweltbildung un des Waldtourismus,
  • Ausbildung.

Gesetzliche Grundlage

Die Landesforstanstalt wurde per Gesetz (Gesetz zur Errichtung der Landesforstanstalt, 11. Juli 2005, GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 790 - 3)) errichtet. Es tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.