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Norddeutscher Bund

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Datei:Flag Germany 1871.png
Flagge des Norddeutschen Bundes, später Flagge des Deutschen Kaiserreichs (1871-1918)

Der Norddeutsche Bund war der 1867 gegründete Staatenbund aller deutschen Länder nördlich der Mainlinie und der Vorläufer des Deutschen Reiches von 1871.

Als Folge des Deutschen Krieges von 1866 war der seit 1815 bestehende Deutsche Bund, der alle Staaten Deutschlands umfasst hatte, zerbrochen. Die Fürstentümer und Hansestädte nördlich des Mains schlossen sich daraufhin unter Führung Preußens zum Norddeutschen Bund zusammen. Zu dessen Gebiet gehörten auch die preußischen Territorien südlich des Mains, die von Württemberg umschlossenen Hohenzollernsche Lande. Das Großherzogtum Hessen dagegen gehörte dem Bund nur mit seinem nördlichen Landesteil an. Nur das Großherzogtum Baden, die Königreiche Bayern und Württemberg sowie das Kaisertum Österreich blieben außerhalb des Bundes.

Entstehung

Der Norddeutsche Bund entstand aus dem Militärbündnis, das Preußen und mehrere kleinere Staaten (z.B. Schaumburg-Lippe) während des Deutsch-Österreichischen Krieges 1866 verband.

Infolge des Deutschen und Italienisch-Österreichischen Krieges 1866 wurden in Prag und in Wien Friedensverhandlungen geführt. Österreich als Verlierer musste Venetien an Italien abtreten. Der Deutsche Bund wurde aufgelöst. Preußen annektierte sämtliche Gebiete der Kriegsgegner nördlich des Mains mit Ausnahme von Sachsen, Hessen-Darmstadt, Sachsen-Meiningen und Reuß ältere Linie. Erst durch nachträglichen Beschluss wurde der Norddeutsche Bund zum legitimen Völkerrechtssubjekt. Die Regierung Otto von Bismarcks wurde ebenfalls nachträglich gebilligt.

Verfassung Die Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 ist in wesentlichen Punkten mit der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 identisch.

Der König von Preußen (Wilhelm I.) hatte das Präsidium des Bundes inne. Ihm unterstellt war der Bundeskanzler (Bismarck), der die Exekutive des Bundes leitete. Die einzelnen Staaten des Bundes entsandten Vertreter in den Bundesrat, der von Preußen dominiert war (Preußen hatte 17 von 43 Stimmen inne). Der Bundesrat übte zusammen mit dem Reichstag, der aus allgemeinen und direkten Wahlen hervorging, das Gesetzgebungsrecht einschließlich der Haushaltsbewilligung aus.

Bundesgebiet

Das Bundesgebiet bestand aus den Staaten

  1. Königreich Preußen mit
    1. Herzogtum Lauenburg
  2. Königreich Sachsen
  3. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
  4. Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach
  5. Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
  6. Großherzogtum Oldenburg
  7. Herzogtum Braunschweig
  8. Herzogtum Sachsen-Meiningen
  9. Herzogtum Sachsen-Altenburg
  10. Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha
  11. Herzogtum Anhalt
  12. Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
  13. Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
  14. Fürstentum Waldeck
  15. Fürstentum Reuß ältere Linie
  16. Fürstentum Reuß jüngere Linie
  17. Fürstentum Schaumburg-Lippe
  18. Fürstentum Lippe
  19. Freie Stadt Lübeck
  20. Freie Stadt Bremen
  21. Freie Stadt Hamburg
  22. den nördlich des Mains gelegenen Teilen des Großherzogtum Hessen

Ende

Mit der Vorherrschaft Preußens im Norddeutschen Bund wurde international ein kontinentales Hegemonialstreben vermutet. Das preußische Königshaus wurde deshalb durch Frankreich in der Frage der spanischen Thronfolge zum Verzicht aufgefordert, was ohne Ehrverlust als unannehmbar galt. Die Zurückweisung der französischen Forderung durch Bismarck (Emser Depesche am 19. Juli 1870) führte zur Kriegserklärung Frankreichs. Im Krieg gegen Frankreich schlossen sich dem Norddeutschen Bund auch die süddeutschen Staaten (ohne Österreich) an. Aufgrund von Ressentiments gegenüber Frankreich herrschte in den deutschen Staaten eine allgemeine Kriegsbegeisterung. Die französische Armee wurde von den vereinten deutschen Streitkräften bei Metz und Sedan geschlagen.

Mit der auf den sog. Kaiserbrief des bayerischen Königs Ludwig II. im Namen der deutschen Fürsten folgenden Proklamation Wilhelm I. zum deutschen Kaiser löste sich der Norddeutsche Bund auf und ging zusammen mit den süddeutschen Staaten (ohne Österreich) in das Deutsche Reich über. Damit entschied sich die so genannte deutsche Frage im Sinne der kleindeutschen Lösung.

Die bisherige Verfassung des Norddeutschen Bundes sowie die übrigen Gesetze galten - zum großen Teil unter Änderungen - für das Deutsche Reich - und eben auch für die Bundesrepublik seit 1949 - fort.

Verwandte Themen

Siehe auch


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