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Marke (Recht)

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Marke [iur.]: Besondere Zeichen, die dazu dienen, zum Handelsverkehr bestimmte Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von gleichartigen Waren und Diesntleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Damit es sich um eine Marke im rechtlichen Sinne handelt, muß eine Eintragung in das Markenregister vorliegen.


Überblick

Die Marke in diesem Sinne schützt den kennzeichengemäßen Gebrauch im geschäftlichen Verkehr. D.h. Eine private Benutzung ist gestattet oder die Verwendung in einem Nachschlagewerk.

Dabei erstreckt sich der Schutz auch auf ähnliche Zeichen, die für gleiche oder ähnliche Waren benutzt werden sollen. Marken werden deshalb für bestimmte Klassen eingetragen. Der Schutz gilt nur für diese Klassen, so darf die gleiche Bezeichnung bspw. je für Baustoffe, Computerprogramme und Lebensmittel parallel verwendet werden.


Markenarten

Man unterscheidet zwischen Wort-, Bild-, Wort-Bild-Marken und mehrteiligen Marken. Letztere sind mehrere Teile, die einen Gesamteindruck ergeben.


Zulässige Zeichen

Bei der Wahl der Marke sind der Gestaltung allerdings gewisse Grenzen gesetzt. Rein beschreibende Zeichen sind nicht zulässig. Die Marke Benzin kann also nicht angemeldet werden, Diesel wäre möglich gewesen, aber durch eine entsprechende Verbreitung ohne Markenanmeldung ist auch dieser Eigenname zu einem Freizeichen geworden.


Zeichen amtlichen Charakters sind ebenfalls nicht eintragungsfähig, auch wenn z.B. das Rote Kreuz nicht auf dem Sektor Baustoffe tätig ist.


Zeichen, die rein beschreibend sind oder einen Gattungsbegriff darstellen.


Die früher nur bei Verkehrsgeltung erlaubten nicht aussprechbaren Buchstabenkombinationen können in der Praxis heute ohne Probleme angemeldet werden.


Schutz

Der Markeninhaber hat einen Unterlassungsanspruch, gegen die kennzeichenmäßige Benutzung der Marke im jeweiligen Schutzbereich. Vom Verletzer kann Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr, Herausgabe der Bereicherung, Unterlassung, und Beseitigung verlangt werden. Auf Antrag kann auch eine strafrechtliche Verfolgung vorgenommen werden.


Schutzdauer

Ab dem Tag der Eintragung 10 Jahre, wobei die Schutzdauer, gegen Zahlung einer Gebühr, beliebig oft um weitere zehnJahre verlängert werden kann.