Zum Inhalt springen

Legislative

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Dezember 2002 um 19:27 Uhr durch 217.230.21.214 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

von lat. lex, legis: Das Gesetz

Die Legislative ist in einer Demokratie eine der drei unabhängigen Gewalten neben Exekutive (Vollziehung) und Judikative oder Justiz (Rechtsprechung).

Sie ist zuständig für die Gesetzgebung.

In Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat die Legislative.