Firma
Erscheinungsbild
Firma, von lat. firmare beglaubigen, befestigen
Eine Firma ist der Name eines Kaufmanns.
Definiert ist das unter §17 ff. im Handelsgesetzbuch.
Unter diesem Namen betreibt der Kaufmann seinen Handel , leistet Unterschriften , kann klagen und verklagt werden. Zum betreiben einer Firma sind nur Handelsgesellschaften und Vollkaufleute berechtigt.
- Definition
- Personenfirma
Ein Einzelkaufmann meldet sich beim Handelsregister mit seinem Nachnamen und Vornamen an. Es ist auch möglich ein Handelsgeschäft zu übernehmen und unter Zustimmung des vorherigen Eigentümers den Namen beizubehalten.
- Sachfirma
Eine Handelsgesellschaft wie zum Beispiel eine AG , GmbH oder KG. Siehe auch unter Gesellschaftsform.