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Firma

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Firma, von lat. firmare beglaubigen, befestigen Eine Firma ist der Name eines Kaufmanns.
Definiert ist das unter §17 ff. im Handelsgesetzbuch.

Unter diesem Namen betreibt der Kaufmann seinen Handel , leistet Unterschriften , kann klagen und verklagt werden. Zum betreiben einer Firma sind nur Handelsgesellschaften und Vollkaufleute berechtigt.

Definition
  • Personenfirma

Ein Einzelkaufmann meldet sich beim Handelsregister mit seinem Nachnamen und Vornamen an. Es ist auch möglich ein Handelsgeschäft zu übernehmen und unter Zustimmung des vorherigen Eigentümers den Namen beizubehalten.

  • Sachfirma

Eine Handelsgesellschaft wie zum Beispiel eine AG , GmbH oder KG. Siehe auch unter Gesellschaftsform.