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Mariä Aufnahme in den Himmel

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Tizian: Mariä Himmelfahrt, 1516–1518

Mariä Aufnahme in den Himmel, dt. auch Mariä Himmelfahrt, lateinisch assumptio Beatae Mariae Virginis, ist ein Hochfest der römisch-katholischen Kirche am 15. August. In der altkatholischen Kirche wird der 15. August als Heimgang Mariens begangen. Ähnliches gilt für die orthodoxen Kirchen und insbesondere die Syrisch-Orthodoxe Kirche, die ebenfalls am 15. August – je nach Teilkirche des alten oder neuen Kalenders – unter dem Namen Mariä Entschlafen, präzise Entschlafung der [Allheiligen] Gottesgebärerin. Am 28. August (15. August des alten Kalenders) folgen die Russisch- und Koptisch-Orthodoxe Kirche mit Mariä Himmelfahrt. Am 29. August feiert die Armenisch-Apostolische Kirche Himmelfahrt der Maria.

Theologischer Hintergrund

Das Fest Mariä Himmelfahrt geht auf ein Marienfest zurück, das Cyrill von Alexandrien im 5. Jahrhundert einführte. Dieses Fest legte er auf den 15. August, den Tag, an dem bereits die Heiden die Himmelfahrt der Astraea feierten.

Der Glaube an die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel ist seit dem 6. Jahrhundert bezeugt und wurde 1950 von Papst Pius XII. in der Apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus für die römisch-katholische Kirche zum Dogma erhoben. Über die leibliche Aufnahme Mariens Mariens wird zwar nicht in den kanonischen Schriften berichtet, jedoch werden einige Schriftstellen als Hinweise darauf gedeutet (vergleiche etwa Offb 12,1 EU und Krönung Mariens).

In apokryphen Evangelien wird ausführlich darüber berichtet, die Apostel seien von ihren Missionsorten durch die Luft an das Sterbebett Marias verbracht worden, entweder nach Jerusalem oder nach Ephesus. Sie hätten Maria nach deren Tod bestattet und das Grab mit einem großen Stein verschlossen; aber sofort sei Christus mit den Engeln erschienen, der Stein sei weggewälzt worden und Christus habe Maria herausgerufen. Diese Niederschrift, die wahrscheinlich auf eine verlorengegangene Schrift "Transitus Mariae" ("Hinübergang Mariens", geschrieben um 400) zurückzuführen ist, wurde besonders für die liturgischen Texte der byzantinischen Kirchen wichtig.

Annibale Carracci:
Mariä Himmelfahrt (1590)

Auch wenn volkstümlich im Deutschen der Ausdruck Mariä Himmelfahrt gebräuchlich ist, wird die Aufnahme Mariens in den Himmel theologisch von Christi Himmelfahrt unterschieden. In vielen Sprachen werden daher zwei verschiedene Bezeichnungen benutzt, etwa im Lateinischen: Ascensio Christi (Auffahrt Christi in den Himmel), aber Assumptio Mariae (Aufnahme Mariens in den Himmel). So soll der Erlöser von der Erlösten deutlich unterschieden werden.

Das Fest hat auch den schon früher bezeugten Namen Dormitio Mariae (lat.), Koimesis (griech.) oder Mariä Entschlafung; in der orthodoxen Kirche, die die leibliche Aufnahme Mariens nicht dogmatisiert hat, wird ausschließlich diese Bezeichnung verwendet. Auf der Festikone nimmt Christus die Seele Marias (dargestellt als Wickelkind) in Empfang, und im Kondakion des Festes heißt es: "Die in Fürbitten unermüdliche Gottesgebärerin [...] haben Grab und Tod nicht überwunden, denn sie als die Mutter des Lebens hat er zum Leben hinübergeführt."

Brauchtum

Katholische Kirche

An diesem Tag werden in der katholischen Kirche Kräuter geweiht. Urkunden des 14. Jahrhunderts datieren zum Beispiel „Unserer Lieben Frauen Wurzelweihe“.

Vor allem im süddeutschen Raum finden abends feierliche Pontifikalämter mit anschließenden Lichterprozessionen statt. Zu den Bedeutendsten zählt die Fatima-Schiffsprozession in Lindau am Bodensee mit sieben Schiffen und rund 4.000 Besuchern. [1]

Das mit Abstand größte Pontifikalamt mit Lichterprozession wird im bayerisch-schwäbischen Wallfahrtsort Maria Vesperbild gefeiert. Im Sommer 2009 kamen allein 18.000 Gläubige.[2]

Orthodoxe Kirche

In der orthodoxen Kirche findet vor dem Fest der Entschlafung Mariens das zweiwöchige Marienfasten statt, in dem nach Möglichkeit auf Fleisch, Fisch, Milchprodukte und (außer am Wochenende) auch auf Wein und Öl verzichtet werden soll.

Gesetzlicher Feiertag

Auf der Mainzer Synode von 813 wurde unter Leitung von Erzbischof Richulf das Fest Mariä Himmelfahrt trotz einer vorher erfolgten Vereinheitlichung der christlichen Feiertage dem Generalkalender hinzugefügt.[3] Mariä Himmelfahrt ist ein gesetzlicher Feiertag in Österreich (§ 7 Arbeitsruhegesetz), der Staatsfeiertag im Fürstentum Liechtenstein (Arbeitsgesetz Art. 18 Abs. 2), ein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag in 8 Kantonen der Schweiz (nach Art. 20a Abs. 1 ArG) sowie in 7 weiteren Kantonen ein zumindest in einigen Gemeinden arbeitsfreier Tag, in zwei Ländern Deutschlands zumindest teilweise ein gesetzlicher Feiertag (Saarland: §2 SFG[4]; Bayern: in 1700 Gemeinden[5]).

Ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag ist Mariä Himmelfahrt in einer Reihe weiterer überwiegend katholischer Länder, wie etwa Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien, aber auch im orthodoxen Griechenland und auf Zypern.

Heraldik

Die „Santa Maria Assunta“ erscheint im Wappen der Gemeinde Santa Maria in Calanca.

Wappen von Santa Maria in Calanca

Siehe auch

Literatur

  • Stephen J. Shoemaker: Ancient Traditions of the Virgin Mary's Dormition and Assumption. Oxford University Press, Oxford u. a. 2002, ISBN 0-19-925075-8 (Oxford Early Christian Studies).
  • Hermann Sasse: Maria und der Papst – Bemerkungen zum Dogma von der Himmelfahrt Mariae. In: Hermann Sasse: In statu Confessionis. Herausgegeben von Friedrich Wilhelm Hopf. Band 1. Verlag Die Spur, Berlin u. a. 1966; S. 205–217.
  • Karl Spiegel: Der Würzbüschel am Feste Mariae Himmelfahrt in Unterfranken, Mitteilungen und Umfragen zur Bayerischen Volkskunde, Neue Folge, 26/27 (1911), S. 201-212
Commons: Mariä Aufnahme in den Himmel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Schwäbische Zeitung: "Himmelfahrt: Tausende pilgern auf dem Bodensee" (abgerufen 16. August 2009)
  2. Augsburger Allgemeine: "Mariä Himmelfahrt - Ein österliches Fest im Sommer" (abgerufen 16. August 2009)
  3. Wilhelm Kohl: Das Domstift St. Paulus zu Münster, Volume 1, 1987, S. 413; ISBN 978-3-11-011030-2
  4. Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Saarland
  5. Nach Art 1 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung, das sind nach Verzeichnis der Gemeinden Bayerns mit überwiegend katholischer oder evangelischer Bevölkerung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung derzeit 1700