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Spende

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Unter einer Spende versteht man eine Zuwendung an eine Organisation. In der Regel ist diese Organisation ein gemeinnütziger Verein oder eine politische Partei. Im weiteren Sinne bezeichnet man im Volksmund auch das direkte Geschenk an eine einzelne Person als Spende.

Spenden zeichnen sich dadurch aus, dass sie freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Sie können als Geldspende, Sachspende oder Leistungsspende erfolgen.

Deutschland

Kennzeichnend für das Spendenwesen in Deutschland ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen, d. h. die Spende kann als Sonderausgabe innerhalb bestimmter Grenzen steuermindernd geltend gemacht werden.

Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug

Bei Kleinspenden bis 100 Euro reicht zur Vorlage beim Finanzamt im allgemeinen ein Überweisungsbeleg bzw. eine Einzahlungsquittung aus, soweit diese mit einem entsprechenden Text versehen ist, der die Gemeinnützigkeit bestätigt; nur bei größeren Spenden muss durch den Spendenempfänger eine individuelle Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) wird aufgrund einer Spende oder einer Zustiftung (Zuwendung in das Vermögen einer Stiftung) ausgestellt. Sie dokumentiert die Art der Zuwendung, welche erbracht worden ist, den Spendenempfänger, den Spender und den Zweck der geförderten Einrichtung.

Zuwendungsbestätigungen werden zur Vorlage beim Finanzamt benötigt und sind Voraussetzung dafür, dass der Spender die Zuwendung als Sonderausgabe steuerlich geltend machen kann. Für den Sonderausgabenabzug von Spenden gibt es Höchstbeträge, die sich zum einen nach der Höhe des Einkommens richten, zum anderen nach dem geförderten Zweck und der Rechtsform der Einrichtung, die die Zuwendung erhalten hat.

Nur Einrichtungen, die wegen Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigt sind, dürfen Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Voraussetzung ist eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder ein Freistellungsbescheid des Finanzamts. Werden Zuwendungsbestätigungen zu Unrecht ausgestellt, haftet der Aussteller dem Finanzamt für die durch den Sonderausgabenabzug des Spenders entgangenen Steuern pauschal mit 40% des Spendenbetrags.

Steuerliche Auswirkungen des Sonderausgabenabzugs

Bei Spenden an gemeinnützige Organisationen ist der steuermindernde Effekt abhängig vom persönlichen Steuersatz. Die Gemeinnützigkeit des Vereins, der Stiftung oder der gemeinnützigen GmbH muss durch eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit oder einen Freistellungsbescheid des Finanzamts anerkannt worden sein, das für die spendenempfangende Organisation zuständig ist.

Für Spenden an Parteien und Wählervereinigungen beträgt die Steuerermäßigung 50% des Spendenbetrags bis zu einem Höchstbetrag von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300 € . D.h. von der Steuerschuld werden max. 825,- €/1.650 € abgezogen. Den Höchstbetrag übersteigende Spenden können nach § 10b EStG als Sonderausgaben bis 1.650,- € geltend gemacht werden. Insgesamt kann also eine Person 2 x 1.650,- € (Ehegatten den doppelten Betrag) steuer"begünstigt" spenden. Der Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG gilt nicht für Zuwendungen an Wählervereinigungen.

Spenden in diesem Sinne sind auch Mitgliedsbeiträge; Mitglieder von Parteien oder gemeinnützigen Organisationen erhalten daher häufig erst zu Jahresende eine Zuwendungsbescheinigung, in der sowohl ihre Einzelspenden als auch ihr Mitgliedsbeitrag aufgeschlüsselt sind. Mitgliedsbeiträge sind aber nicht steuerlich abzugsfähig, wenn die Mitglieder - wie etwa bei einem Sportverein - für ihren Beitrag konkrete Gegenleistungen erhalten.

In Deutschland gibt es eine unabhängige Institution, das Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI), das soziale und karitative Organisationen in Deutschland auf die Verwendung ihrer Spendengelder prüft. Organisationen, die nachprüfbar die Spenden transparent, zweckgerichtet, sparsam und wirtschaftlich verwenden, sind zum Tragen des DZI Spenden-Siegels berechtigt.

Spenden an gemeinnützige Organisationen

Viele Spenden gehen außerdem an gemeinnützige Organisationen, wie z.B. Brot für die Welt. Diese Spenden dienen dazu, die Situation in der dritten Welt zu verbessern. Das Geld wird hier vor allem dazu angelegt, die medizinische Versorgung zu verbessern, das heißt Krankenhäuser aufzubauen etc. und Nahrung zu beschaffen.

Siehe auch