Justizvollzugsanstalt


Als Justizvollzugsanstalt (JVA) wird in Deutschland eine Strafvollzugsbehörde bezeichnet, deren Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Freiheits- bzw. Jugendstrafe oder Untersuchungshaft zu vollziehen[1]. Ersatzfreiheitsstrafe, Abschiebehaft oder Zivilhaft, wie zum Beispiel Ordnungshaft, wird gleichfalls in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt. Der Vollzug des Jugendarrestes hingegen erfolgt in speziellen Jugendarrestanstalten. Mit dem Begriff Justizvollzugsanstalt wird zugleich auch die Gesamtheit der Gebäude an einem Standort als solche bezeichnet.
Gesetzliche Lage
Obwohl der Strafvollzug nach §451 StPO der Staatsanwaltschaft als Teil der Exekutive obliegt, ist der Justizvollzug in allen Bundesländern einem eigenen Bereich der Justizverwaltung als Teil der Exekutive zugeordnet. Ungeachtet der Namenswurzel sind die Justizverwaltungen und deren Vollzugsanstalten nicht Bestandteil der Judikative.
Vor 1970 existierten in der Bundesrepublik Deutschland verschiedene Arten von Freiheitsstrafen: Zuchthaus, Gefängnis, Einschließung, Haft. Mit dem 1. Strafrechtsreform-Gesetz vom 25. Juni 1969 wurde diese Unterscheidung zum 31. März 1970 aufgehoben. Vor allem in der Gesetzessprache werden Gefängnisse in Deutschland heute als Justizvollzugsanstalten bezeichnet. Geregelt ist der Strafvollzug im Strafvollzugsgesetz vom 16. März 1976, welches im Wesentlichen seit dem 1. Januar 1977 in Kraft ist.
Justizvollzugsanstalten in Deutschland
Ehemalige bekannte Gefängnisse
- Gefängnis Brandenburg (Zuchthaus)
- Strafgefängnis Plötzensee
- Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen – berüchtigtes NKWD-/MfS-Untersuchungsgefängnis
- Gefängnis Schloss Hoheneck, Stollberg/Erzgeb. bei Chemnitz/Sachsen; berüchtigtes MfS-Frauengefängnis
- Kriegsverbrechergefängnis Spandau
Gefängnisse für ältere Straftäter
In Baden-Württemberg gibt es in Singen (Hohentwiel) das einzige Gefängnis für ältere Straftäter in Deutschland mit einer Kapazität von 50 Haftplätzen. Es handelt sich um eine Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Konstanz. Die Gefangenen sind mindestens 63 Jahre alt und verbüßen eine Haftstrafe von mehr als 15 Monaten.
Um dem demografischen Wandel auch bei Straftätern angemessen zu berücksichtigen, sind Gefängnisse für ältere Menschen auch in anderen Ländern Deutschlands im Gespräch, zum Beispiel für Dülmen in Nordrhein-Westfalen. In einzelnen Ländern gibt es bereits eigene Abteilungen für ältere Straftäter (zum Beispiel Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt – das Kornhaus).
Privatisierung
2005 wurde das erste deutsche teilprivatisierte Gefängnis in Hünfeld (Landkreis Fulda, Hessen) eröffnet; siehe Justizvollzugsanstalt Hünfeld. Das zweite teilprivatisierte Gefängnis wurde im badischen Offenburg gebaut und Anfang 2009 eröffnet. Ein weiteres Public-Private-Partnership-Verfahren wird in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Dort nahm im Jahr 2009 in Burg bei Magdeburg eine Justizvollzugsanstalt für 600 Häftlinge ihren Betrieb auf. In Bayern soll in Gablingen bei Augsburg eine neue teilprivatisierte JVA mit 609 Plätzen entstehen, die Ausschreibung dazu läuft bereits.