Zum Inhalt springen

Beitrittsvertrag 2003

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 1. August 2011 um 15:01 Uhr durch Minuex (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Die rekonstruierte Stoa des Attalos auf der Agora in Athen, der Unterzeichnungsort des Beitrittsvertrags
Die zehn Beitrittsländer von 2004

Der Beitrittsvertrag 2003 ist ein Vertrag zwischen der Europäischen Union und den zehn Ländern Tschechien, Estland, Republik Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei über den Beitritt dieser Länder zur EU. Gleichzeitig änderte der Vertrag einige Bestimmungen, die ursprünglich durch den Vertrag von Nizza festgelegt worden waren.

Der Beitrittsvertrag 2003[1] wurde am 16. April 2003 an der antiken Agora in Athen von den Staats- und Regierungschefs sowie den Außenministern der EU-Mitgliedstaaten und den Vertretern der zehn Beitrittsländer unterzeichnet.

Er trat am 1. Mai 2004 in Kraft und baute auf dem Vertrag von Nizza auf, der die EU-Erweiterung 2004 vorbereitet hatte. Der Beschluss zur Erweiterung war – nach über zehnjährigen Beitrittsvorbereitungen bereits im Dezember 2002 in Kopenhagen endgültig gefasst worden. Unter anderem einigten sich die Mitgliedstaaten mit den Beitrittsländern auf ein Finanzpaket für die ersten Jahre nach der Erweiterung.

Der Titel des Hauptvertrags lautet: Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten Der Europäischen Union) und der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union.

Der Vertrag wurde zusammen mit den anderen Beschlüssen zur Erweiterung am 23. September 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.[2] Er gilt als monströses Vertragswerk mit insgesamt ca. 5000 Seiten[3] und umfasst außer dem eigentlichen Vertrag die Einzelverträge mit den Betrittsländern, Übergangsbestimmungen und viele weitere Abkommen.

Der Vertrag selbst enthält die Namen und Unterschriften aller 25 Vertragspartner und hält den Grundsatz der Erweiterung um die zehn neuen Mitgliedstaaten fest. Für die Aufnahmebedingungen und die erforderlichen Anpassungen der EU-Verträge verweist der Vertrag auf die separate Akte, die Bestandteil des Vertrags wurde.

Aufbau des Vertrags

Das Beitrittsabkommen besteht laut Schlussakte[4] aus drei Teilen:

  • Beitrittsvertrag (Art. 1-3)
  • Akte über die Bedingungen des Beitritts und die Anpassungen der Verträge, auf denen die Europäische Union beruht (Art. 1-62], sog. Beitrittsakte*
  • Texte[5], die der v.g. Akte beigefügt sind, bestehend aus

** Anhänge I - XVIII*** I: Verzeichnis der Bestimmungen des in den Rahmen der EU einbezogenen Schengen-Besitzstandes und der darauf beruhenden oder anderweitig damit zusmamenhängenden Rechtsakte, die ab dem Beitritt für die neuen Mitgliedstaaten bindend und in ihnen anzuwenden sind (gemäß Artikel 3 der Beitrittsakte)

      • II: Liste nach Artikel 20 der Beitrittsakte
      • III: Liste nach Artikel 21 der Beitrittsakte
      • IV: Liste nach Artikel 22 der Beitrittsakte
      • V: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Tschechische Republik
      • VI: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Estland
      • VII: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Zypern
      • VIII: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Lettland
      • IX: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Litauen
      • X: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Ungarn
      • XI: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Malta
      • XII: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Polen
      • XIII: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Slowenien
      • XIV: Liste nach Artikel 24 der Beitrittsakte: Slowakei
      • XV: Obergrenzen der zusätzlichen Verpflichtungen gemäß Artikel 32 Absatz 1 der Beitrittsakte
      • XVI: Liste nach Artikel 52 Absatz 1 der Beitrittsakte
      • XVII: Liste nach Artikel 52 Absatz 2 der Beitrittsakte
      • XVIII: Liste nach Artikel 52 Absatz 3 der Beitrittsakte

** Protokolle Nr. 1 - 10

Bestimmungen des Vertrags

Ein großer Teil der Texte befasste sich mit den Übergangsfristen und den Finanzhilfen für die Beitrittsländer. Aber auch allgemeine, teilweise bereits im Vertrag von Nizza festgelegten Bestimmungen berührten den Erweiterungsvertrag. So wurde beispielsweise in den Übergangbestimmungen das Datum der Einführung der neuen Doppelten Mehrheit im Rat der Europäischen Union vom 1. Januar 2005 auf den 1. November 2004 verschoben.

Zeittafel der Europäischen Verträge

Literatur

  • Franz Merli/Stefan Huster (Hrsg.): Die Verträge zur EU-Osterweiterung: Kommentar mit systematischen Erläuterungen. Berlin/Wien 2008, ISBN 978-3-8305-0894-6.
  • Matthias Niedobitek: Völker- und europarechtliche Grundfragen des EU-Beitrittsverträge, JZ 2004, 369-375.
  • Reinhard Veser: Die Neuen in der EU : [Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern]. Wien 2004. ISBN 3-85493-084-4
  • Marek Zila: Die neuen Schutznormen der Beitrittsabkommen der Europäischen Union. Heidelberg 2008. ISBN 978-3-8329-3209-1
Commons: Beitrittsvertrag 2003 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. ABl. 2003, L 236/33 und C 227 E
  2. ABl. 2003, L 236/33 und C 277 E
  3. Oppermann/Classen/Nettesheim, Europarecht, 4. Auflage München 2009, S. 754, Rn. 42
  4. ABl. L 236/959 v. 23.9.2003
  5. vorwiegend Verzeichnisse, Listen