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Interessenverband

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Ein Interessenverband ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der den politischen Willensbildungsprozess und das staatliche Handeln beeinflussen will.[1] Interessenverbände versuchen auf die Gesetzgebung Einfluss zu nehmen.[2] Ihre Tätigkeit bezeichnet man als Lobbyismus.

Im Unterschied zu Parteien nehmen sie nicht an allgemeinen Wahlen teil.[2]

Formen und Möglichkeiten

Vereinigungen, die als Interessenverband agieren können, gibt es in fast allen Bereichen der Gesellschaft. Sie können nach ihren Tätigkeitsfeldern in fünf Gruppen eingeteilt werden:[3]

Möglichkeiten und Adressaten der Einflussnahme sind:[4]

  • Öffentlichkeit: Interessenverbände werben über Medien für ihre Ziele, durch persönliche Kontakte zu Journalisten, durch Pressekonferenzen, durch Informationsmaterial oder eigene Presseorgane. Schärfere Mittel der Interessendurchsetzung sind Anzeigenkampagnen, Demonstrationen und Streiks.
  • Parteien: Interessenverbände stehen teils einer Partei nahe und unterstützen diese auch im Wahlkampf. Sie versuchen ihre Ziele in Parteiprogrammen zu verankern.
  • Parlamente: Interessenverbände verschaffen Mitgliedern oder Funktionären Abgeordnetenmandate. Als Fachleute ziehen diese Abgeordneten in die zuständigen parlamentarischen Ausschüsse ein.
  • Regierung und Bürokratie: Interessenverbände verhandeln direkt mit Regierungsmitgliedern und der Ministerialbürokratie.
  • Organe der Europäischen Union: Die Verlagerung vieler Entscheidungen auf die Ebene der Europäischen Union hat zur Folge, dass europäische Dachverbände auf die Entscheidungsprozesse der EU einwirken.

Deutschland

Unter den Verbänden gelten in Deutschland über 5000 Stück als solche die politische Interessen verfolgen.[5] Die Spitzenverbände mit bundespolitischen Interessen können sich in die Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern, auch kurz Lobbyliste, eintragen lassen (2009 ca. 2150), die beim Präsidenten des Deutschen Bundestages geführt wird. Die Geschäftsordnungen von Bundestag und Bundesregierung sehen die Mitwirkung von Interessenverbänden ausdrücklich vor.[5]

Als bedeutsame Interessenverbände mit im Grundgesetz herausgehobener Stellung (Koalitionsfreiheit + Tarifautonomie) gelten die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände.[5]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Eberhard Schuett-Wetschky: Interessenverbände und Staat. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1997, S. 9
  2. a b Satz nach Eckart Thurich: pocket politik. Demokratie in Deutschland, 2006, Bundeszentrale für politische Bildung, online unter http://www.bpb.de/popup/popup_lemmata.html?guid=3GVBBT
  3. Einteilung und Beispiele nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 48-52, online unter http://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html
  4. Liste nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 48-52, online unter http://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html
  5. a b c Satz nach Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie. 5. Auflage, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2009, S. 48-52, online unter http://www.bpb.de/themen/BWDJ3P,0,0,Interessenverb%E4nde.html