Reichsstrafgesetzbuch
Das Reichsstrafgesetzbuch (RStGB) war ab 1871 das Strafgesetzbuch im Deutschen Reich. Es regelte den Bereich des Strafrechts.
Das RStGB unterschied zwischen drei Stufen der Schwere einer Tat: Verbrechen, Vergehen und Übertretung. Seit einer Strafrechtsreform im Jahre 1975 gibt es nur noch die ersten beiden Arten, die Übertretung viel weg. Für Verbrechen konnte je nach Begebenheit die Todesstrafe oder Zuchthaus verhängt werden, für Vergehen Gefängnis und für Übertretungen in der Regel nur Geldstrafen oder kurze Haft.
Geschichte
Heinrich von Friedberg erarbeitete ab 1868 ein Strafgesetzbuch für den Norddeutschen Bund, welches am 31. Mai 1870 in Kraft trat und aus dem nach der Gründung des Deutschen Kaiserreiches wesentliche Teile ins Reichsstrafgesetzbuch übernommen worden sind.
Das heutige deutsche Strafrecht stützt sich nach wie vor auf die Grundsätze des alten Reichsstrafgesetzbuch von 1871.
Beispiele
Es gibt einige Paragraphen im Reichsstrafgesetzbuch, die nicht mit in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden sind, so zum Beispiel:
Unzucht
§180 Reichsstrafgesetzbuch von 1871: Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Kuppelei mit Gefängnis bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, sowie auf Zulässigkeit von Polizei-Aufsicht erkannt werden.