Luftraum
Der Luftraum liegt über dem Landgebiet eines Staates und gehört zum hoheitlichen Staatsgebiet - entspricht somit in der Regel dem Grenzverlauf. Teile des Luftraumes können an andere Staaten zur Nutzung abgetreten werden. Der Einflug in den Luftraum eines Staates bedarf bei Zivilflugzeugen keiner Genehmigung (ICAO, Warschauer Abkommen). Der obere Luftraum ist aufgeteilt in Luftstraßen, die den Flugzeugen von der Flugsicherung zugewiesen werden (meist Luftraum Charly). Im Luftraum befinden sich außerdem militärische Übungslufträume, die für den zivilen Flugverkehr ganz (ED-R) oder zeitweise gesperrt sind. Illegale Einflüge in einen gesperrten oder kontrollierten Luftraum werden durch die Luftverteidigung festgestellt und sollen durch die Luftwaffe abgefangen werden, bzw. per Radar von der DFS festgestellt und strafrechtlich verfolgt.
Die ICAO hat unterschiedliche Luftraumklassen festgelegt: Von A (Alpha) bis G (Golf). Hier gelten jeweils unterschiedliche Regeln im Sichtflug (VFR) beziehungsweise Instrumentenflug (IFR) (Kontrolliert/unkontrolliert, Freigabe erforderlich?, Mindestsichtweite, Bodensicht?, etc. pp.). Zur Zeit werden die Lufträume neu gegliedert - es soll in den nächsten Jahren statt der national konfus angeordneten 7 Lufträume nur noch einheitlich 3 geben: Intended (India), die alten Lufträume A-D, Known (Kilo), die alten Echo und Fox und Unknown (Uniform) der alte Luftraum Golf.
Weblinks
zuständig für deutschen Luftraum: