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Volkspolizei-Bereitschaften

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Die VP-Bereitschaften ("Volkspolizei-Bereitschaften") waren militärische Formationen der DDR, die neben dem „Wachregiment“ des MfS, den Hundertschaften der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ und den Truppenteilen der NVA bestanden.
Man kann in gewisser Weise die „Zentralen Kräfte Schutzpolizei“/ ZKS, die militärisch strukturiert und mit Kalaschnikows ausgerüstet waren, hinzurechnen. Die VP-Bereitschaften und die Dienststelle Blumberg II in FREUDENBERG wurden am 3. Oktober 1990 durch den BGS übernommen und Teile von ihnen zur Bereitschaftspolizei der neuen Bundesländer umgewandelt. Die Truppenteile des Wachregiments MfS, die ähnlich strukturiert waren, wurden im Zuge der Liquidierung des MfS aufgelöst.

Die Aufgaben der VP-Bereitschaften

ergaben sich aus dem zweiten Teil des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968.
Dort wird ausgeführt:
§ 7 Aufgaben

(1) Die Deutsche Volkspolizei hat die öffentliche Ordnung und Sicherheit jederzeit zuverlässig zu gewährleisten. Ihr obliegt es im Rahmen ihrer Zuständigkeit :

a) Straftaten, ...
b) anderen Gefahren vorzubeugen und Störungen zu beseitigen, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen sowie das sozialistische, persönliche oder private Eigentum bedrohen oder in anderer Weise die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen.
c) ...
j) die im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
(2) Bei Gefahren oder Störungen, für deren Abwehr oder Beseitigung andere Staatsorgane zuständig sind, hat die Deutsche Volkspolizei auch tätig zu werden, wenn ...”

Der Minister des Innern und Chef der DVP erließ auf dieser gesetzlichen Grundlage Weisungen, insbesondere den Befehl 0020/..., in denen die Aufgaben für die Kasernierten Einheiten festgelegt waren.
Der § 7 (1) b war Grundlage für Handlungen im Frieden und
der § 7 (1) j für die Vorbereitung auf und die Handlungen im Spannungs- und Verteidigungszustand.

Im Befehl 0020/79 hieß es dazu: „Die VP-Bereitschaften sind kasernierte, vollmotorisierte, nach militärischen Prinzipien organisierte und geführte Einheiten der DVP“.
Der Schwerpunkt ihrer Ausrichtung Ende der 1960er Jahre, Bekämpfung hinter der Front operierender Diversions-Aufklärungsgruppen in Kriegszeiten, verschob sich immer mehr zugunsten einer Befähigung zur Aufgabenerfüllung bei der Beseitigung von „Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“.

Der Befehl 0020/89 als Nachfolgeweisung, Einsatzaufgaben der Kasernierten Einheiten des MdI für den Fünfjahresplanzeitraum 1990-95, geht von einer immer unzufriedener werdenden DDR-Bevölkerung aus(!).
Es existierten mehr als 21 VPB, davon waren fünf in unmittelbarer Nähe von Berlin disloziert.
( 17.-19. VPB und NaB in BASDORF und
die SE/ Blumberg II in GIELSDORF )“.
Außerdem waren dem 1. Stellvertreter des Chef des Stabes des MdI weitere Kasernierte Einheiten unterstellt.

  • 'Blumberg II' in FREUDENBERG,

  • 9. Kompanie (Pedant zur GSG-9 des BGS) in Potsdam-Eiche und

  • Hubschraubereinheit in DIEPENSEE.
  • Die Polizeilichen Handlungen wurden verwirklicht durch

  • schutzpolizeilicher Einzeldienst
  • Kräfte der Dienstzweige( Schutzpolizei, ...)
  • polizeilicher Ordnungseinsatz
  • Kräfte der Dienstzweige und Einheiten der VP-Bereitschaften
  • polizeilicher Kampfeinsatz
  • geschlossene Einheiten der Dienstzweige und VP-Bereitschaften
  • Handlungen im Rahmen u. zur Unterstützung von Formationen und Einsatzkräften der Zivilverteidigung
  • Einheiten der VP-Bereitschaften