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Eierkennzeichnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Für das Inverkehrbringen von Eiern gelten seit 1. 1. 2004 genaue Kennzeichnungsregeln. Aus den auf den Eiern angebrachten Aufdrucken kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:


die Haltungssform des Huhns:

 0 = ökologische Erzeugung
 1 = Freilandhaltung
 2 = Bodenhaltung
 3 = Käfighaltung

das Land aus dem das Ei stammt:

 DE = Deutschland
 AT = Österreich
 BE = Belgien
 NL = Niederlande

die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.

Vermißt wird jedoch leider das Legedatum, was ja ein besonderes Kriterium für die Lagerdauer des Eis ist.

Haltungsformen

Die einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt:

  • Freilandaltung: Pro Huhn müssen 10 m2 Auslauf vorhanden sein
  • Bodenhaltung: Pro Quadratmeter Stallfläche dürfen maximal 7 Hühner gerechnet werden
  • Käfighaltung (Legebatterien): Pro Huhn werden 450-550 cm2 an Fläche gerechnet (ca. 2/3 eines DIN A4 Blatts)

In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien ab 2006 verboten, EU-weit erst ab 2012.