Eierkennzeichnung
Erscheinungsbild
Für das Inverkehrbringen von Eiern gelten seit 1. 1. 2004 genaue Kennzeichnungsregeln. Aus den auf den Eiern angebrachten Aufdrucken kann der Verbraucher nachstehende Informationen entnehmen:
die Haltungssform des Huhns:
0 = ökologische Erzeugung 1 = Freilandhaltung 2 = Bodenhaltung 3 = Käfighaltung
das Land aus dem das Ei stammt:
DE = Deutschland AT = Österreich BE = Belgien NL = Niederlande
die Erzeugerbetriebs- und Stallnummer.
Vermißt wird jedoch leider das Legedatum, was ja ein besonderes Kriterium für die Lagerdauer des Eis ist.
Haltungsformen
Die einzelnen Haltungsformen werden in der EG-Verordnung genau festgelegt:
- Freilandaltung: Pro Huhn müssen 10 m2 Auslauf vorhanden sein
- Bodenhaltung: Pro Quadratmeter Stallfläche dürfen maximal 7 Hühner gerechnet werden
- Käfighaltung (Legebatterien): Pro Huhn werden 450-550 cm2 an Fläche gerechnet (ca. 2/3 eines DIN A4 Blatts)
In Deutschland ist die Haltung von Hühnern in Legebatterien ab 2006 verboten, EU-weit erst ab 2012.