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Staatsminister

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Staatsminister gibt es im bundesdeutschen Regierungsapparat nur im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt. In allen anderen Ministerien lautet die Bezeichnung parlamentarischer Staatssekretär. Laut Gesetz (1) kann der Bundespräsident jedem Staatssekretär diesen Titel verleihen, was sich jedoch bis auf die vorgenannten Fälle bisher nicht eingebürgert hat.

Sie sind Ressort- oder Abteilungsleitern vergleichbar, arbeiten dem Bundesminister innerhalb bestimmter Fachbereiche zu und vertreten diesen in den Ausschüssen.

Staatsminister werden vom vorgesetzten Bundesminister berufen und sind wie Staatssekretäre politische Beamte. "Politisch" bedeutet, sie können (mit entsprechenden Pensionsansprüchen) ohne Angabe von Gründen in den "einstweiligen Ruhestand" versetzt werden, was in dieser Leitungsebene bei Regierungswechseln allgemein üblich ist. Darunterliegende Ebenen der Ministerialbürokratie werden dagegen normalerweise übernommen.

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