Diskussion:Gesundheits- und Krankenpflege
Bezeichnungen nach dem neuen KrPflG
was ist mit den neuen Berufsbezeichnungen? (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger(in) usw.) Müsste man die nicht überall einsetzten? Vielleicht erstmal in Klammern hinter der alten Bezeichnung.
Auch wenn das Krankenpflegegesetz kürzlich geändert wurde, hat man - vor allem im internationalen Vergleich - wieder nur halbe Sachen gemacht. Was Deutschland braucht, wäre die Angleichung der Ausbildung an internationale Standards, d.h. eine Ausbildung über vier Jahre mit abschließendem Diplom. Dabei sollte man sich bei den bildungsmäßigen Voraussetzungen nicht von vorneherein auf eine Hochschulreife festlegen, sondern z.B. das bisherige 3-jährige Examen als Voraussetzung für das 4. Jahr nehmen und in zwei oder sogar 3 Semestern ein Pflege-Diplom ermöglichen und davon ausgehend auch die Möglichkeit bieten, einen Abschluß als MScNursing, also einen Magisterabschluß in Pflege zu erreichen. Nur so ist eine wirkliche Qualifizierung und damit auch eine adäquate Bezahlung für wirklich gute Pflegekräfte zu erreichen. Stattdessen wird heute noch alles in der Pflege über einen Kamm geschoren und man fragt sich, wofür man 3 Jahre gelernt hat, ein Staatsexamen abgelegt hat, nur, um im Endeffekt als ÄrschewäscherIn mißbraucht zu werden und mit einem Hungerlohn nach Hause geschickt zu werden.
- Das sollte auch im Artikel erwaähnt werden.--'~' 21:40, 2. Mär 2004 (CET)
Letzter Satz von Geschichte
Das ist jetzt mit der heißen Nadel geschrieben, aber 1. die Diakonissenhäuser gabs zu Nightingales Zeit schon, sie hat dort nämlich ihre erste Ausbildung gemacht und Kaiserswerth auch als ihre geistige Heimat bezeichnet,2. Florence Nightingale hat die Loslösung der Krankenpflege von kirchlicher und ärztlicher Kontrolle betrieben; eine eigenständige fachliche Krankepflegeausbildung, durchgeführt von Krankenschwestern, und die Schaffung eines eigenständigen Berufsbildes waren zwei ihrer größten Verdienste. Hier noch eine zufällig bei Google gefundene Quelle dazu http://www.notfallrettung-deutschland.de/florence_nightingale.htm.
Nightingale und Fliedner
Theodor Fliedner war in Kontakt mit der Quaekerin Elisabeth Fry und begann nach ihrem Vorbild mit der Gefangenenfuersorge. Die anderen Einrichtungen in Kaiserswerth folgten, u.a. auch die Krankenpflegeschule. Nach einem Besuch von Elizabeth Fry in Kaiserswerth gruendete sie die erste Krankenpflegeschule in England, die 'Fry Nursing Sisters' in 1840. Weitere anglikanische und andere Nachahmer folgten. Florence Nightingale spent some time in Kaiserswerth in 1851, as did Agnes Jones in 1860.
"Staatlich examiniert" --> ?!
Wenn mich nicht alles täuscht sind doch nur Lehrer, Juristen und Ärzte staatlich examiniert? Auszubildene der Krankenpflege müssen zwar eine staatliche Prüfung aber kein staatliches Examen ablegen ...
- Was ist denn deiner Meinung nach der Unterschied zwischen einer "staatlichen Prüfung" und einem "staatlichen Examen"? Staatsexamina gibt es durchaus auch als Abschluss von nicht-akademischen Berufsausbildungen, z.B. für MTA oder Krankenpflegepersonal. Es bedeutet nicht mehr, als dass der Ausbildungsinhalt gesetzlich geregelt ist und die Prüfung von einem staatlichen Gremium, zB. einem netten Herrn von der Bezirksregierung abgenommen wird. --Kurtzka 13:30, 10. Nov 2004 (CET)
Zitat: "Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung darf man sich "staatlich examinierter Krankenpfleger" oder "staatlich examinierte Krankenschwester" nennen." Woher stammt dieses Zitat?
Es können nur 3 Berufsgruppen ein Examen machen:
- Ärzte
- Juristen
- Lehre
Krankenpflegepersonal gehört definitv nicht dazu. Deswegen plädiere ich dafür, dass "staatlich examiniert" durch "staatlich geprüft" ersetzt wird.
Zum Abschluss der Pflegeausbildung, erhält man ein Zeugnis über die staatliche Prüfung in der Krankenpflege, die man vor dem staatilichen Prüfungsausschuß ablegt. Nach §2 Abs. 1 Nr. 1 des Krankenpflegegesetzes. Demnach darf man sich examinierte Krankenschwester/-pfleger nennen. Die ist an staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen möglich.