Pentachlorphenol
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Pentachlorphenol, kurz PCP, ist ein chlorierter Kohlenwasserstoff mit der der chemischen Formel C6Cl50H. Unter Normalbedingungen ist PCP ein farbloser Feststoff.
PCP gilt als Umweltgift und kam wegen seiner fungiziden Wirkung vor allem in Holzschutzmitteln zum Einsatz.
1989 erließ die Bundesregierung die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung auf der Basis des Chemikaliengesetzes. Seitdem ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP, Na-PCP und PCP-haltigen Erzeugnissen, die mehr als 5mg/kg PCP enthalten, verboten. 1996 gingen die Inhalte der PCP-Verordnung in die seitdem gültige Chemikalienverbots-Verordnung (Abschnitt 15) auf.
Weblinks
http://www.bayern.de/lfu/umwberat/ubbpcp.htm Detailinfos und Richtwerte