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Titulatur und Wappen der Deutschen Kaiser nach 1873

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Der sogenannte "Große Titel" Kaiser Wilhelms II. ist die vollständige Aufzählung seiner einzelnen Titel.

Alle Adeligen führen einen Adelstitel. In den Herrschertiteln werden alle Titel zusammengestellt, die ein Herrscher auf sich vereinigt hat. Oft haben sie mit eigentlichen Funktion des Herrschers nichts mehr zu tun. Z.B. führte Kaiser Franz Josef noch den Titel "König von Jerusalem". Beim Kaiser, König und Großherzog bringt der Verlust des Amtes auch den Verlust des Titels mit sich. 1817 wurden neue Titel eingeführt, der Große Titel, der Mittlere Titel und der Kurze Titel. Sie sind durch eine eingeschränkte Aufzählung der Titel, die mit "etc." oder "etc. etc." abgeschlossen werden, gekennzeichnet. Kaiser Wilhelm II. bildet den Schlusspunkt der deutschen Monarchie. Deshalb spiegelt sich in seinem Großen Titel die Geschichte der Hohenzollern und der preussischen Herrscher wieder.


Der 'Große Titel' des Deutschen Kaisers

Der 'Große Titel' des Deutschen Kaisers Wilhelm II. lautete vollständig:

"Friedrich Wilhelm II., Viktor Albert, Deutscher Kaiser, von Gottes Gnaden König von Preußen,
Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohenzollern,
Souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz,
Großherzog vom Niederrhein und Posen,
Herzog zu Sachsen, Westfalen und Engern, zu Pommern, Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Cleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wenden und Kaschuben, zu Krossen, Lauenburg, Mecklenburg,
Landgraf zu Hessen und Thüringen,
Markgraf der Ober- und Niederlausitz,
Prinz von Oranien,
Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Kammin, Fulda, Nassau und Mörs,
gefürsteter Graf zu Henneberg,
Graf der Mark und zu Ravensberg, zu Hohenstein, Tecklenburg und Lingen, zu Mansfeld, Sigmaringen und Veringen,
Herr zu Frankfurt."


Erläuterung der einzelnen im Großen Titel aufgeführten Titel in ihrer Reihenfolge:

König von Preußen

Unter dem fränkischen Herzog und ersten weltlichen Herzog in Preußen Albrecht (*1490; † 1568) - vorher war Preußen Deutschordensstaat gewesen - war Preußen unter polnischer Lehnshoheit als erbliches Herzogtum gegründet worden. Nach dem Tode des Nachfolgers Herzog Albrecht Friedrichs 1618 kam das Herzogtum Preußen als in Personalunion zu Kurbrandenburg. In den Verträgen von Wehlau 1637 und Oliva 1660 gelang es dem Kurfürst Friedrich Wilhelm (der Große Kurfürst) die volle brandenburgische Souveränität über Teile Preußens zu erhalten. Polen verzichtete auf die Lehnshoheit. Preußen wurde aber nicht dem Römischen Reich Deutscher Nation eingegliedert. Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (*1657; † 1713) erreichte die kaiserliche Zustimmung zur Führung des Königstitels, aber nicht für Kurbrandenburg, sondern nur für das Herzogtum Preußen. Im Westen unterstand ein Teil, nämlich Ermland und Westpreußen, noch der polnischen Krone. So wurde Friedrich III. am 18. Januar 1701 zum König Friedrich I. in Preußen gekrönt. Damit wurde Brandenburg-Preußen unter Friedrich I. Königreich. Der Titel König von Preußen stand bis 1742 noch den polnischen Königen zu. Nach der 1. polnischen Teilung unter Friedrich II. fielen Ermland, der Netzedistrikt und Westpreußen an Preußen, so dass sich Friedrich II. nunmehr König von Preußen nennen konnte. Dieser Titel ging auf seine Nachfolger bis Wilhelm II. über.


Markgraf zu Brandenburg

König Sigismund (* 1368, † 1437) war bis 1415 Kurfürst von Brandenburg. Brandenburg war durch die Goldene Bulle zum Kurfürstentum erhoben worden. Eine märkische Gesandtschaft kam im Jahre 1411 zu König Sigismund in Ofen, um einen Statthalter für die Mark zur Unterstützung gegen die Raubritter zu fordern. Der König bestellte Friedrich VI., Burggraf von Nürnberg aus dem Hause Hohenzollern, zum obersten Hauptmann und Verweser in der Mark. Er führte den Titel Wir Fridrich von gotes gnaden Marggrave zu Brandenburg, des heiligen Romischen Ryches Ertzkamerer und Burggrave zu Nuremberg.

Seitdem herrschten Hohenzollern als Markgrafen in Brandenburg. 1618 wurden Preußen und Brandenburg durch Erbgang verbunden. Am 18. Januar 1701 wurde Brandenburg Teil des neuen Königreichs Preußen. Die Institution der Kurfürsten endete 1806, als das Heilige Römische Reich zu bestehen aufhörte. Daher blieb als Titel nur Markgraf übrig, als er an Kaiser Wilhelm ging. Die Markgrafschaft selbst existierte allerdings schon lange nicht mehr. Denn die Verordnung vom 30. April 1815 teilte Preußen in 10 Provinzen auf, so dass die Mark Brandenburg als verwaltungspolitische Einheit zu bestehen aufhörte. Sie wurde zur Provinz Brandenburg mit drei Regierungsbezirken. Titel waren aber außer den Titeln Kaiser, König, Großherzog an die Person geknüpft, so dass sie mit dem Verlust der Funktion nicht unbedingt untergingen.


Burggraf zu Nürnberg

Der Zollerngraf Friedrich III. hatte 1191 die Erbtochter des letzten Burggrafen von Nürnberg, Sophie von Raabs, geheiratet. Die von Raabs starben im Mannesstamme aus. Er erhielt 1192 von Kaiser Heinrich VI. das kaiserliche Amt des Burggrafen von Nürnberg. Er nannte sich fortan "Friedrich der I. Burggraf von Nürnberg". Durch die Belehnung mit der Burggrafschaft Nürnberg 1192 hatte sich im 13. Jahrhundert ein eigener Zweig des Hauses in Franken etabliert. Von dieser burggräflichen Linie der Zollern stammen die fränkischen Markgrafen und die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg ab.

Wenn die Stadt auch durch ein Patriziat regiert wurde, blieb die kaiserliche Burg doch im Besitz der Kaiser, und das formelle Oberhaupt war bis 1806 der Kaiser. 1806 wurde die Stadt durch das Haus Wittelsbach annektiert und wurde eine Landstadt des neuen Königreichs Bayern. Gleichwohl blieb der Titel bei den Hohenzollern erhalten. Die Hohenzollern hatten diese Würde immer noch inne. Dieser Titel besaß seit 1866 neue politische Aktualität. In den Friedensverhandlungen von 1866 (Ende des Krieges zwischen Preußen und Österreich, auf dessen Seite auch Bayern gekämpft hatte) hatte der geschichtsinteressierte König Wilhelm I. die Übertragung der Nürnberger Kaiserburg gewünscht und dafür eine vage Zusage seines Neffen Ludwig II. erhalten, weil für eine echte Übertragung von Staatsgut die Burg nur mit Zustimmung des Landtags abgetreten werden könne. Der preußische Bevollmächtigte Savigny kommentierte den Wunsch des Königs, dass es sich nach dessen Wunsch durchaus nicht um eine Eigentumserwerbung handle, sondern lediglich darum, dass er bei gelegentlichen Besuchen auf der Burg seiner Väter nicht als ein Fremder einzutreten brauche, dass ihm vielmehr die Befugnis zustehen möge, dort als Einheimischer zu wohnen. Auch Bismarck legte den größten Wert darauf, dass dem König Wilhelm in dieser Sache, wo es sich um einen berechtigten Wunsch handele, keine Enttäuschung bereitet werde, während er die rechtsverbindliche Form des Zugeständnisses in dieser reinen Gefühlssache für gleichgültig halte. Als Hinweis auf das dem Preußenkönig verbal zugestandene Wohnrecht wehte fortan neben der bayerischen auch die preußische Fahne über der Kaiserburg.


Graf zu Hohenzollern

Die Hohenzollern waren Burggrafen, seit sie in der Geschichte erwähnt werden. Bereits Adalbert (1125) war Graf von Zollern. Seit dem 14. Jh. nannte sich die Familie Hohenzollern, benannt nach dem Berg Hohenzollern, der der Schwäbischen Alb vorgelagert ist. Der Kaiser entstammte der fränkischen Linie, aus der sich die brandenburgische Kurlinie entwickelte. Die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollen-Siegmaringen werden durch Vertrag von ihren Fürsten am 7. Dezember 1849 an Preußen abgetreten und mit Gesetz vom 12. März 1850 von Preußen übernommen.


Souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz

Seitdem König Kasimir III. die bömische Lehnshoheit für Schlesien im Jahre 1335 anerkannt hat, gehörte Schlesien zum Heiligen Römischen Reich. Kaiser Karl VI. integrierte dann Schlesien ins Reich. Schlesien war unter der Herrschaft der Piasten insgesamt in 17 Fürstentümer aufgeteilt. Der Großteil Schlesiens wurde von König Friedrich II. von Preußen in den drei Schlesischen Kriegen (1740-1763) von Österreich erobert; der dritte Krieg war der Siebenjährige Krieg (1756-1763). Am Ende des 1. Schlesischen Krieges steht der Breslauer Vorfrieden und Berliner Friedensvertrag von 1742. Danach erhält Preußen Schlesien mit Ausnahme des Herzogtums Teschen, der Stadt Troppa und des Teils jenseits der Oppa und der hohen Gebirge, der Herrschaft Hennersdorf sowie der Mährischen Enclaven in Schlesien, außerdem verbleiben Jägerndorf und das ganze Gebirgsland mit dem Süden des Fürstentums Neiße bleiben bei Österreich. Die mährische Enklave Katscher und die Grafschaft Glatz kommen zu Preußen. Im Dresdner Frieden von 1745, der den 2. Schlesischen Krieg beendet, bleiben die Grenzen erhalten. 1815 wird Schlesien durch die Neuordnung des Wiener Kongresses stark verändert. Der österreichische Kaiser behielt in seiner Eigenschaft als König von Böhmen auch den Titel eines Herzogs von Ober- und Niederschlesien, wie dem Großen Titel Kaiser Franz Josephs I. zu entnehmen ist. Daher musste der deutsche Kaiser seinen übergeordneten Herrschaftsanspruch besonders betonen.

Großherzog vom Niederrhein und Posen

Der König von Preußen führte diesen Titel seit 1815.

Als eines der Ergebnisse des Wiener Kongresses verzichtete Preußen auf Polen und bekam dafür unter anderem Posen und den Niederrhein. Dabei altpreußische und andere ehemalige weltliche und geistliche, evangelische und katholische Gebiete künstlich zusammengefaßt. Über lange Zeiträume ihrer Geschichte hatte das Rheinland keine festen politische Grenzen gehabt. So ist diese Bezeichnung kaum mehr gewesen als ein geographischer Begriff oder eine Landschaft, die in eine Vielzahl von geistlichen und weltlichen Fürstentümern, Grafschaften, Reichsabteien, kleinen Herrschaften und Reichstädten zerfiel. Eine am 30. April 1815 in Wien erlassene Verordnung schuf im Westen zunächst die drei preußischen Provinzen Jülich-Kleve-Berg, Großherzogtum Niederrhein und Westfalen. Diese Provinzen wurden zu eigenständigen Verwaltungskörpern mit dem Oberpräsidenten als Vertreter der obersten Staatsbehörden.

Die Neue Rheinische Zeitung v. 30. November 1848 schrieb:

Wir Rheinländer haben das Glück, bei dem großen Menschenschacher zu Wien einen "Großherzog" vom Niederrhein gewonnen zu haben, der die Bedingungen nicht erfüllt hat, unter denen er "Großherzog" wurde. Ein "König von Preußen" existiert für uns erst durch die Berliner Nationalversammlung, und da für unsern "Großherzog" vom Niederrhein keine Berliner Nationalversammlung existiert, so existiert für uns kein "König von Preußen". Dem Großherzoge vom Niederrhein sind wir durch den Völkerschacher anheimgefallen! Sobald wir weit genug sind, die Seelenverkäuferei nicht mehr anzuerkennen, werden wir den "Großherzog vom Niederrhein" nach seinem "Besitztitel" fragen.


Herzog zu Sachsen

Im Gegensatz zu den meisten anderen Rheinbundstaaten hatte sich Sachsen im Herbst 1813 nicht rechtzeitig auf die Seite der Sieger geschlagen, und die Preußen wollten das Land daher ihrem Staatswesen einverleiben. Die völlige Beseitigung des sächsischen Staates wurde auf dem Wiener Kongress jedoch durch den österreichischen Staatskanzler Metternich verhindert. Preußen konnte nur drei Fünftel des sächsischen Territoriums an sich reißen. Sachsen verlor unter anderem den Kurkreis mit Wittenberg und Torgau, die Niederlausitz, die Hälfte der Oberlausitz und alle Gebiete in Thüringen. Das Königreich Sachsen blieb formell erhalten, und der König von Preußen war daher nicht Herzog von Sachsen, sondern in Sachsen.

Herzog zu Westfalen

Der historische Raum Westfalen, der niemals eine politische Einheit gewesen ist und seit 1815 nach auf das Kaiserreich Frankreich, das Königreich Westfalen, das Großherzogtum Berg und das Großherzogtum Hessen verteilt war, wurde nach dem Wiener Kongress auf Grund der VO wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 zwischen Preußen, Hannover und Oldenburg aufgeteilt. Als einziges der alten westfälischen Territorien behielt das Fürstentum Lippe seine Selbständigkeit. Preußen erhielt den größten Teil und bezog auch die außerwestfälischen Gebiete Grafschaft Wittgenstein und das Teilfürstentum Siegen ein. Hinzukam das zunächst der Provinz Niederrhein zugeschlagene Siegerland. Nach 1850 wurde noch die Stadt Lippstadt, die vorher unter preußisch-lippischem Kondominium stand, der Provinz Westfalen zugeschlagen. So bildete sich das Herzogtum Westfalen. König Friedrich Wilhelm erhielt so den Titel Herzog von Westfalen, der auch für Kaiser Wilhelm II. erhalten blieb.

Militärische Laufbahn


Chefstellen und ausländische Ränge

Chef des 1. Garde-Rgts zu Fuß, des Rgts der Garde du Corps, des Leib-Garde-Husaren-Rgts,
des Königs-Ulanen-Rgts (1. Hannoversches) Nr. 13, des 1. Garde-Feld-Artillerie-Rgts, des Königs-Infanterie-Rgts (6. Lothr.) Nr. 145,
des Königlich sächsischen Grenadier-Rgts Nr. 101,
des Kgl. württembergischen Infanterie-Rgts Nr. 120,
des 2. Badischen Grenadier-Rgts Nr. 110,
des Großherzoglich-hessischen Infanterie-Rgts Nr. 11?, des Großherzoglich hessischen Infanterie-Rgts Nr. 116,
Inhaber des Königlich bayerischen 1. Ulanen-Regts, des Kgl. bayr. 6. Infanterie-Rgts,

Inhaber des K.u.k. Infanterie-Rgts. Nr. 34, des K.u.k. Husaren-Rgts. Nr. 7, Feldmarschall der Kaiserlich königlichen Armee,

Chef des Kaiserlich russischen St. Petersburger Leib-Garde-Grenadier-Rgts 'König Friedrich Wilhelm III.' und des 85. Infanterie-Rgts 'Wyborg',

des Kgl. Großbritannischen 1. Dragoner-Rgts,
Ehrenoberst des Kgl. portugiesischen 4. Reiter-Rgts,

Königlich großbritannischer Ehrenadmiral der Flotte,
Königlich schwedischer Flaggenadmiral, Königlich norwegischer und Königlich dänischer Ehrenadmiral,
Admiral der Königlich russischen Flotte, etc.

"Sonstige Ränge"

Neuntes Oberhaupt und neunter Souverän und Meister des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler


Literatur

  • Der "Gotha"
  • zu 2 (Militärische Laufbahn und Chefstellen):
    • Klaus v. Bredow / Ernst v. Wedel: "Historische Rang- und Stammliste des deutschen Heeres", Berlin 1905.
    • Wilhelm Weber: "Der Deutsche Kaiser als Oberstinhaber österr.-ungarischer Regimenter" in: "Orden-Militaria-Magazin" 1996, S. 12-16