Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2011/Juli/8
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Im Gegensatz etwa zum Rechtsmediziner existieren „Gerichtspsychiater“ nicht als eigene Berufsgruppe. In der Regel werden Psychiater, zumeist Universitätslehrer oder Leiter forensischer Einrichtungen, von Fall zu Fall von Gerichten als Gutachter beauftragt und fungieren nur in diesem Kontext als „Gerichtsgutachter“. Auch die Vertretung des Spezialgebiets der forensischen innerhalb der allgemeinen Psychiatrie rechtfertigt m. E. keine solche Kategorie, weil forensische Psychiater dann immer noch vor allem Psychiater sind. Da es sich hier um eine Unterkategorie der Berufsgruppe Psychiater handelt, ergeben sich auch Probleme der Zuordnung. Ab wie vielen Gerichtsgutachten soll ein Psychiater als „Gerichtspsychiater“ gelten? Ab einer, ab einem Dutzend oder mehr Begutachtungen? In jedem Fall könnte man dann noch eine ganze Reihe Psychiater hier einordnen, die sich ihren Namen nicht als Gerichtsgutachter gemacht haben und umgekehrt werden manche Psychiater auf einen Tätigkeitsbereich reduziert, der nur einen geringen Teil ihrer Arbeit ausmacht.--Assayer 02:03, 8. Jul. 2011 (CEST)
- Ohne Ahnung vom Thema zu haben: macht eine Kategorie:Forensischer Psychiater evtl. Sinn? --HyDi Schreib' mir was! 11:18, 8. Jul. 2011 (CEST)