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Novelle (Recht)

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Mit Novelle wird im Rechtswesen die Änderung eines bestehenden Gesetzes durch ein darauf abzielendes Änderungsgesetz bezeichnet. Der Vorgang wird Novellierung genannt.

Technisch geschieht dies derart, dass der Inhalt eines Gesetzes beispielsweise in etwa so lautet: "Änderungsgesetz zum XY-Gesetz. - § 1: In § 5 des XY-Gesetzes wird der Satz "Der Steuerpflichtige hat seine Einkünfte anzumelden." durch den Satz "Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, seine Einkünfte bis zum 15. März des folgenden Jahres schriftlich anzumelden." ersetzt. - § 2: Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft."

Es werden also nur einzelne Textteile ausgetauscht oder auch neu eingefügt oder aufgehoben.

Umfangreichere Novellen, die gleichzeitig mehrere Gesetze ändern, werden in mehrere Artikel gegliedert, von denen jeder die Änderungen eines einzelnen Gesetzes zusammenfaßt. Daher spricht man in diesem Zusammenhang gelegentlich von einem "Artikelgesetz".