Zum Inhalt springen

Pfarramt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. September 2005 um 08:41 Uhr durch Xenos (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Im Protestantismus wird unter Pfarramt der Dienst der Wortverkündigung und der Sakramentenspendung an einen als Kirchgemeinde bestimmten und räumlich begrenzten Adressatenkreis verstanden, unabhängig von der Person des Pfarrers, die gerade das Amt bekleidet.

Im Katholizismus decken sich kirchenrechtlich Pfarramt und Pfarrei.

Seit den 60er Jahren sind neben den klassischen, auf ein Territorium bezogenen Parochialpfarrämtern zahlreiche neue übergemeindliche Funktionspfarrämter entstanden: z.B. in Krankenhäusern, in Gefängnissen, für die Jugend und für Bildungsarbeit.

Vorlage:Stub