Pfarramt
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Im Protestantismus wird unter Pfarramt der Dienst der Wortverkündigung und der Sakramentenspendung an einen als Kirchgemeinde bestimmten und räumlich begrenzten Adressatenkreis verstanden, unabhängig von der Person des Pfarrers, die gerade das Amt bekleidet.
Im Katholizismus decken sich kirchenrechtlich Pfarramt und Pfarrei.
Seit den 60er Jahren sind neben den klassischen, auf ein Territorium bezogenen Parochialpfarrämtern zahlreiche neue übergemeindliche Funktionspfarrämter entstanden: z.B. in Krankenhäusern, in Gefängnissen, für die Jugend und für Bildungsarbeit.