Azteken-Salbei
Aztekensalbei | ||||||||||||||||
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Weitere Salbeiarten | ||||||||||||||||
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Aztekensalbei, lat. Salvia divinorum, oder auch Wahrsagesalbei, Zaubersalbei, Hierba de la Virgin (spanisch Kraut der Jungfrau), Pipilzintzintli (mazatekisch der edelste kleine Prinz). Der Aztekensalbei ist eine psychoaktive Salbeiart, deren Heimat die Sierra Mazateka im mexikanischen Bundesstaat Oaxaca ist. Dort wird sie von den dort lebenden Mazateken, die allerdings keine Azteken sind, seit langer Zeit in wohlorganisierten religiösen Zeremonien verwendet, die den Sinn haben böse Geister zu vertreiben und Visionen zu empfangen. Der Aztekensalbei wird bei diesen Zeremonien dazu verwendet, den Hauptrausch der Psilocybin-Pilze zu verstärken und zu verändern.
Botanik
Die Pflanze ist an ihrem charakteristischem viereckigen Stengel zu erkennen, der bei größeren Pflanzen unten holzig ist. Seit vielen Jahrhunderten wird der Aztekensalbei, an versteckten Stellen, von den Mazateken durch Stecklinge kultiviert. Er ist eine reine Kulturpflanze, die wild nicht mehr vorkommt. Dadurch lässt sich erklären warum diese Salbeiart nur noch sehr selten Samen ausbildet, die dann auch nicht keimfähig sind. Dieser Salbei lässt sich zuverlässig nur durch Stecklinge vermehren. In Europa existierten bis vor kurzem nur 2 verschiedene Mutterpflanzen, was sich allerdings inzwischen durch den höheren Bekanntheitsgrad der Pflanze verändert hat.
Wirkung
Der Aztekensalbei enthält die psychoaktive Substanz Salvinorin A, die stark halluzinogen wirkt. Es ist das stärkste pflanzliche Halluzinogen, das derzeit bekannt ist. Die Anwendung kann völligen Realitätsverlust sowie "spirituelle Erscheinungen" zur Folge haben, wobei aber im Gegensatz zu den meisten illegalen Halluzinogenen, wie etwa den Pseudo-Halluzinogenen LSD oder Psilocybin, vor allem die Wahrnehmung, aber kaum die Emotion verändert wird. So genannte Horrortrips scheinen daher viel seltener zu sein als bei anderen Halluzinogenen. Eventuell liegt dies jedoch auch daran, weil man sich, je nach Stärke des Rausches, nicht bewusst ist, dass man die Droge konsumiert hat; man nimmt diese Realität als schon immer gegeben an. Trotzdem wird der Salvia-Rausch oft als sehr einschneidendes bis erschütterndes und nicht unbedingt spaßiges Erlebnis empfunden; mit Freizeitdrogen wie Alkohol und Haschisch ist der Effekt nicht vergleichbar. Bezüglich Langzeitschäden sind noch keine Aussagen treffbar, da keine diesbezüglichen Forschungen vorliegen; eine häufige Wiederholung wird von den meisten Anwendern auch gar nicht gewünscht.
Einnahme
Der Hauptwirkstoff der Pflanze, das Salvinorin, kann durch Rauchen aufgenommen werden. Der Rausch beim Rauchen setzt innerhalb einiger Sekunden ein und wirkt 3 bis 60 Minuten. Der Wirkungszeitraum ist also viel kürzer als bei den meisten anderen Halluzinogenen, die üblicherweise mehrere Stunden bis ganze Tage wirken. Beim Rauchen von Aztekensalbei muss eine hohe Verbrennungstemperatur existieren, da das Salvinorin A, eine schwerflüchtige Substanz, sonst nicht verdampfen kann. Daher wird Salvia Divinorum meist in so genannten Bongs (Wasserpfeifen) geraucht.
Alternativ können auch reichlich frische Blätter im Mund zerkaut werden. Der austretende Saft muß dabei im Mund behalten werden, da der Wirkstoff nur über die Mundschleimhaut aufgenommen wird; die Magensäure zerlegt das Salvinorin in andere, unwirksame Bestandteile. Durchs Kauen können viel längere, wenn aber auch nicht so intensive, Rauschzustände ausgelöst werden.
Warnhinweise
Es wird allgemein davor gewarnt, den Aztekensalbei allein einzunehmen! Durch die rasch einsetzende veränderte Wahrnehmung könnte der Raucher, ohne es zu wollen, mit der Wasserpfeife einen Brand verursachen, oder Gegenstände umwerfen, oder sich durch Anstoßen an Möbelstücke verletzen. Daher sollte immer mindestens eine vollständig nüchterne Person mit anwesend sein. Dieser Salbei ist kein Spielzeug und sollte nur von Personen, die ein gefestigtes Weltbild haben, eingenommen werden!
Rechtliches
Der Besitz und Konsum von Aztekensalbei ist in Deutschland und den meisten anderen Ländern der Welt legal. Einzige bekannte Ausnahme ist bisher (2004) Australien.