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Provisorium

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Das Provisorium (umgangssprachlich auch „Provi“; von lat. provisio, „Vorsorge“) bezeichnet eine für den vorübergehenden Zweck eingerichtete Sache, wobei die zeitliche Beschränkung des Gebrauches von vornherein festgelegt wird.

Gelegentlich wird ein Provisorium zur Dauereinrichtung, dann spricht man scherzhaft von einem Providurium. Dies sollte aber nur dann der Fall sein, wenn die vorübergehende Errichtung dem Nutzen auf Dauer standhält.
Im juristischen Sprachgebrauch wird eine vorsorgliche Maßnahme u. a. als Provisorium bezeichnet (vgl. dagegen Superprovisorium).

Beispiele

So galt die Wahl von Bonn als vorläufige Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst nur als Provisorium. Als dann die Wiedervereinigung Westdeutschlands mit dem „anderen Teil Deutschlands“, der DDR und ganz Berlins, Jahrzehnte lang auf sich warten ließ, richteten sich die Verfassungsorgane in Bonn dauerhaft ein. Das zeigte sich nicht zuletzt am Neubau des Plenarsaals für den Deutschen Bundestag in den 1980ern. Erst als die Herstellung der Einheit Deutschlands 1990 – für die meisten Menschen unerwartet – Wirklichkeit wurde, fasste der Bundestag nach einer kontrovers geführten Debatte den Beschluss, das „Dauer-Provisorium“ Bonn zu verlassen und nach Berlin umzuziehen, wobei die Hälfte der Bundesministerien weiterhin im früheren Provisorium verbleibt.

Auch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland galt zunächst als Provisorium, dem nach der damals immer erhofften Wiedervereinigung eine gesamtdeutsche Verfassung folgen sollte; das brachte auch die dem Grundgesetz vorangestellte Präambel deutlich zum Ausdruck. Als 1990 die DDR zu existieren aufhörte und die neugebildeten Länder auf der Basis des Grundgesetzes zu Bundesländern der Bundesrepublik wurden, wandelte sich das „Provisorium“ Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung, ohne dass darüber eine Abstimmung stattgefunden hatte.

Siehe auch