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Wahl

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Eine Wahl ist eine Abstimmung über Personen (Kandidaten) oder Handlungsoptionen. In der Politik dienen Wahlen der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung.

Für eine demokratische Wahl werden im Allgemeinen die Kriterien allgemein, frei, gleich und geheim angesetzt.

Es existieren zahlreiche Wahlsysteme, deren Grundtypen die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl sind.

Aufgaben von Wahlen

Die Hauptaufgabe von Wahlen ist eine Sachentscheidung. Sie dienen in politischen Systemen zur Gremiumsbildung, also Zusammensetzung von Parlamenten und Räten auf internationaler, Bundes-, Landes-, kommunaler oder betrieblicher Ebene. Die Wahlen erfüllen damit (in Deutschland) folgende Aufgaben:

  • Legitimation der Parlamente und der eventuell von ihnen gewählten Regierungen sowie von Räten und Bürgermeistern
  • Kontrolle der Parteien / Abgeordneten / Regierung / Arbeitnehmervertreter durch die Wähler
  • Integration der Bevölkerung / Belegschaft in die Politik. Der Grad der Integration lässt sich an der Wahlbeteiligung erkennen.
  • es entsteht eine Konkurrenz verschiedener Konzepte und Kandidaten um die Wählergunst

Wahlrecht

Das Wahlrecht regelt, wer berechtigt ist, zu kandidieren (passives Wahlrecht) oder Stimmen abzugeben (aktives Wahlrecht) und wie die Stimmabgabe abläuft.

Wahlbezirk

Ein Wahlbezirk (auch Stimmbezirk genannt) ist eine Einteilung der Wahlkreise eines Landes in (möglichst gleich stark bevölkerte) Bezirke (mit grundsätzlich nicht mehr als 2500 Wahlberechtigten) in denen ein Kandidat gewählt wird.

Meine meineung ist kacke:

Briefwahl

Die Briefwahl unterscheidet sich dadurch von einer "normalen" Wahl, dass der Wähler den Wahlzettel nach Hause geschickt bekommt und ihn dann zurückschickt. Briefwahl muss in den meisten Ländern beantragt werden.

Überhangmandat

Bei Wahlen nach der personalisierten Verhältniswahl (in Deutschland bei Bundestagswahlen und in einigen Landtagswahlen) wird pro Wahlkreis ein Kandidat mit der Erststimme gewählt. Die Anzahl der Mandate, die eine Partei erhält, richtet sich aber nach ihrem Anteil an Zweitstimmen. Gewinnt nun ein Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach Zweitstimmen Mandate zustehen, kommt es zu Überhangmandaten.

Siehe auch

Literatur

Nohlen, Dieter 2004: Wahlrecht und Parteiensystem, 4. Auflage, Opladen: Leske + Budrich ISBN 382521527X